Kein Thema der letzten Wochen und Monate ist so aktuell, wie die Rente. Die gesetzliche Rente steht vor großen, sehr großen Herausforderungen. Wie Sie wissen, ist das Hauptproblem der gesetzlichen Rente, die Veränderung der Lebenserwartung in Deutschland. Zudem fühlen sich heute 40jährige wie 30 und 60jährige wie 50. Die Demografen schlagen Alarm: Deutschland altert unerbittlich! Wir brauchen Nachwuchs, sonst ist unser Sozialsystem wie wir es kennen in Gefahr. Das gilt im Besonderen für die Rente.
In den letzten zwei Jahren wurde bezüglich der Rentenversicherung viel getan. Ab dem 1. Juli 2014 gab es die Mütterrente, die abschlagsfreie Altersrente für und mit 63 und Veränderungen in der Erwerbsminderungsrente. All diese Veränderungen führten jedoch nicht zum gewünschten Systemwechsel.
Die drängenden Fragen der Altersdemographie wurden bis heute nicht beantwortet. Was wir zurzeit erleben, ist der pure Wahlkampf und die Angst vor Veränderung. Jeden Tag gibt es neue Informationen zur Rente mit einhergehender Verunsicherung. Sie haben sicher das ein oder andere in der Zeitung oder im Internet zum Thema Rente gelesen. Sind Sie schlauer geworden? Seit gut zwei Jahren wird über die Flexi-Rente in den Medien berichtet.
Am 14. September 2016 hatte Frau Nahles der Bundesregierung ihre Ideen zur flexiblen Rente vorgelegt. Soweit zu hören ist, soll es den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und den Unternehmen ab 2017 möglich sein, den Renteneintritt flexibel zu gestalten. Neue Einkommensanrechnung, Wegfall von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, Änderung im Arbeitsrecht sollen es möglich machen.
Am 20. Oktober 2016 hat der Bundestag über das Flexirentengesetz beraten, die entsprechenden Änderungen werden rechtsgültig zum 01.01. 2017 (Einmalzahlung) und zum 01.07. 2017 (neue Teilrente).
Wer mit 63 Jahren in Rente geht und neben der Rente hinzuverdient, soll leichter eine Teilrente bekommen können. Es gibt dann nur noch diese eine Teilrente.
Gehen Sie früher als zur Regelaltersrente in den Ruhestand, können Sie mit der neuen Flexi-Rente 6300 € jährlich dazuverdienen. Dieser Betrag gilt auch dann, wenn Sie Mitte des Jahres in Rente gehen.
Ja, Ruheständler dürfen neben der Rente arbeiten. Wer die Regelaltersrente erreicht hat, kann monatlich unbegrenzt hinzuverdienen und das ANRECHNUNGSFREI! Somit hat er sogar mehr Netto in der Tasche,da seine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wegfallen. Je nachdem wie hoch der Lohn ausfällt, kann das Finanzamt zugreifen.
Wie viel Verdienst ist heute erlaubt ?
Ist die Regelaltersrente noch nicht erreicht, können zurzeit 450€ monatlich anrechnungsfrei an die Rente dazuverdient werden. Zweimal im Jahr darf diese Grenze auf das doppelte überschritten werden.
"alte" Teilrente, so wird heute gerechnet!
Ricarda Frührentner geht am 01.12.2016 in die vorgezogene abschlagsfreie Altersrente mit 1200 €. Sie möchte aber noch 1500 € monatlich dazuverdienen. In den letzten 3 Jahren vor dem Rentenbeginn hat sie durchschnittlich 3 Entgeltpunkte erwirtschaftet. Das generelle Durchschnittseinkommen West beträgt 2905 € monatlich.
Sie hat gehört, dass für sie individuelle Teilrentengrenzen gelten. Sie weiß aber nicht, wie diese berechnet werden. Sie hat Angst, dass sie bei 1500 € Hinzuverdienst keine Rente mehr bekommt.
In unserem Beispiel mit Ricarda beträgt die Monatsrente 1200€ und der monatliche Hinzuverdienst 1500€. Mit dem Hinzuverdienst überschreitet Ricarda die Grenze von 450€. Es kommt zu einer Teilrente.
Generell gilt:
Der Hinzuverdienst darf nie höher sein, als die individuelle Teilrentengrenze. Nur 1 Cent mehr als die grenze erlaubt, und Ricarda rutscht gnadenlos in die nächste Teilrentenstufe abwärts.
Als erstes haben wir die individuelle 2/3 und ½ Teilrentengrenze für Ricarda ermittelt. Hierfür wird der Teilrentenfaktor, das Durchschnittseinkommen und die entsprechenden Entgeltpunkte der letzten 3 Arbeitsjahre zu Grunde gelegt.
Die 2/3 Teilrentengrenze errechnet sich aus:
0,13 x 2905 € x 3 Entgeltpunkte = 1.132,95 €
Die halbe Teilrentengrenze ergibt sich aus:
0,19 x 2905x 3 Entgeltpunkte = 1.655,85 €
Der Vergleich zwischen Hinzuverdienst und der Teilrentengrenzen ergeben, dass die 1500€ höher sind als die 2/3 Grenze aber niedriger sind als die ½ Grenze. Somit erhält in unserem Beispiel Ricarda eine ½ Teilrente von 600€ (1200 :2)
Die 1500€ darf Ricarda dem Gesetz nach zweimal im Jahr doppelt beziehen, ohne dass ihre halbe Rente weiter gekürzt wird.
Nun das oben berechnete Beispiel mit der neue Flexirentenberechnung.
Ricarda geht zum 01.07.2017 in Rente und will wissen, wie hoch ihre Rente ist, wenn sie jährlich 18000€, also 1500€ im Monat dazuverdient.
Der Hinzuverdienstdeckel für Ricarda liegt bei 3000€. Liegt die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst unter 3000€ gibt es keine Abschläge. (Hinzuverdienstdeckel, was ist das?- lesen Sie bitte unseren Artikel zum Thema!)
Bei der Flexirente wird folgendermaßen gerechnet:
18000€ (jährliche Hinzuverdienst) minus 6300€ ( Freibetrag)= 11.700€
11.700€ werden durch 12 geteilt=975€
40 % von 975 €=390 €
Monatsrente 1200 € um 390 € gekürzt = 810 €
Summe gekürzte Rente und Hinzuverdienst = 2.310 €
Summe Hinzuverdienst und Rente ist kleiner als Hinzuverdienstdeckel von 3000€
Teilrente für Ricarda = 810 €
Der Frührentner kann den Hinzuverdienst nicht verschweigen, außer er verdient illegal hinzu. Der Verdienst wird der Rentenversicherung durch den Arbeitgeber gemeldet. Besser ist es, dass Sie den Verdienst der Rentenversicherung persönlich melden. So vermeiden Sie ganz einfach jeglichen Ärger.
In dem Gesetzesentwurf war mit einem Satz zu lesen, dass die neue Einkommensanrechnung auch für Rentenbezieher der Erwerbsminderungsrente gilt. Das ist neu.
Vieles ist neu bei der Flexi-Rente, gerne beraten wir Sie rund um die Flexi-Rente. Nicht nur die Einkommensanrechnung ändert sich, sondern auch viele andere Vorschriften. Damit Sie genau wissen, was die neue Flexirente für Sie bringt
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Frau von P. - 05.10.2022
Gute, auch persönliche Beratung am Telefon. Sehr gutes Basiswissen und immer auf aktuellem Stand der „Gesetzlichen Bestimmungen“. Kommunikation über Mail ist sehr einfach erklärt und zeitsparend.
Herr H. - 29.03.2022
Die kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens war sehr beeindruckend. Ich hatte in den Jahren 2014, 2018, 2019 und 2020 bei der Rentenberatung in München jeweils einen Termin wahrgenommen. Die Sachbearbeiter waren alle sehr nett, aber es kamen teilweise sehr unterschiedliche Aussagen zum Thema, "ist es sinnvoll für mich nach einer Beschäftigungsdauer von 45 Jahren die Flexi-Rente in Anspruch zu nehmen". 2020 konnte die Sachbearbeiterin mir nicht sagen, ob die Beitragszahlung zur RV ab Flexi-Eintritt für den AG und AN entfällt. Und müssen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weitergeführt werden, oder wie verhält es sich bei Privatversicherten mit dem Krankenhaustagegeld. Ich habe endlich ein Team gefunden die mir wirklich bei diesen, für mich wichtigen Themen, Rat und Entscheidungshilfen gibt. Vielen Dank an das gesamte Team
Frau R.- 27.03.2020
Anonym - 10.12.2019
Ich würde Herrn Knöppel und die Mitarbeiter der Kanzlei in Halle jederzeit weiterempfehlen.
Mit den erbrachten Leistungen bin ich sehr zufrieden gewesen.
S.B. - 14.03.2019
Vielen Dank für die angenehme, kompetente und umfangreiche Beratung durch RA Knöppel. Die Beratung war sehr verständlich , offen , ehrlich und alle meine Fragen konnten sofort beantwortet werden. Ich kann rentenbescheid24.de nur weiterempfehlen.
Heinz G. - 26.12.2018
Bei meinem Rentenbeginn für die Altersrente in 2017 waren vielen Neuerungen aus der s.g. Flexi-Rente zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblich auf die langjährige Versicherungszeit. Die Beratung durch die DRV war hier recht unzureichend. Rentenbescheid24 konnte aufklären und diesbezüglich sehr gut beraten. Das führte sogar zu einer Anrechnung eines zusätzlichen Rentenmonats nach den neuen Regelungen. Dafür Danke!
Herr Wolfgang S. - 02.11.2017
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