Erwerbsminderungsrente 2017
Die Flexirente bringt viele Änderungen in der Erwerbsminderungsrente 2017 mit sich. Wer sich trotz Erwerbsminderung noch körperlich und geistig fit fühlt, kann neben der Erwerbsminderungsrente dazuverdienen und sein Einkommen aufbessern.
Wie es funktioniert – wichtige Tipps und Hinweise.
Der Hinzuverdienst wird zum 01.07.2017 mit der neuen Flexirente 2017 für die Erwerbsminderungsrente 2017 geändert.
Hörbotschaft zum Artikel
– Erwerbsminderungsrente- Was sich 2017 ändert! –
Das sollten Sie unbedingt beim Hinzuverdienst beachten!
Egal, was und wie Sie neben der Erwerbsminderungsrente an Einkommen verdienen. Arbeiten Sie neben der Erwerbsminderungsrente, geht dies nur mit Ihrem Restleistungsvermögen. Die Arbeitszeiten sollten Sie daher niemals überschreiten. Ansonsten wird Ihre Erwerbsminderungsrente gestrichen. Davor schützt Sie auch die neue Flexi-Rente 2017 nicht.
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volle Erwerbsminderung unter 3 Stunden täglich, nicht mehr als 15 Stunden in der Woche
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teilweise Erwerbsminderung 3 bis unter 6 Stunden täglich.
Überschreitet der Frührentner diese Stundenvorgaben und zwar unabhängig vom Hinzuverdienst, ist die Erwerbsminderungsrente oder teilweise Erwerbsminderungsrente in Gefahr.
Erwerbsminderungsrente 2017 – Neu der Stufenloser Hinzuverdienst
Ab dem 01.07.2017 gibt es eine völlig neue Einkommensanrechnung in der Rente. Davon ist auch die Erwerbsminderungsrente umfasst. Die Einkommensanrechnung wird nicht mehr nach einem monatlichen Einkommen bis 450€ anrechnungsfrei erfasst. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt der neue jährliche Freibetrag von 6300€.
Alles was über 6300€ dazuverdient wird, wird dann zu 40 Prozent an die volle Erwerbsminderungsrente angerechnet. Unterschiede gibt es zur teilweisen Erwerbsminderungsrente 2017.
Erfahren Sie wie die neue Einmalzahlung funktioniert. Was sind Hinzuverdienstdeckel und das neue Teilrentensystem. Und warum die Flexi-Rente zum Rendite-Turbo werden kann.
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Teilweise erwerbsgemindert ist, wenn der Versicherte wegen Krankheit in seinem Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeitet, innerhalb einer 5 Tage Woche.
Neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente gibt es noch die teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Diese besondere teilweise Frührente gibt es nur noch für Geburtsjahrgänge, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Näheres zu diesem Thema können Sie in unserem Renten-ABC nachlesen.
Einkommensanrechnung in der Erwerbsminderungsrente – Der Hinzuverdienstdeckel
Bei der alten Einkommensanrechnung für die teilweise Erwerbsminderungsrente wurden individuelle Einkommensanrechnungsgrenzen berechnet. Das ist bei der Flexi-Rente ebenfalls so, dafür gibt es jetzt den individuellen Hinzuverdienstdeckel. (Lesen Sie, was der Hinzuverdienstdeckel ist und nutzen Sie usnere Rechenbeispiele… hier entlang, bitte)
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Faustformel:
81 Prozent des höchsten beitragspflichtigen Bruttojahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn des Erwerbsminderungsrentners werden zur Einkommensanrechnung herangezogen.
Die Mindestgrenze sind 81 Prozent der Hälfte des Jahresverdienstes eines Durchschnittsverdieners in Deutschland.
Für 2017 ist dieser Betrag = 15.026,72€ (Jahresdurchschnittsverdienst 2017 = 37103€ ./. 2 =18.551,5 x 81% = 15026,72).
Beispiel zum Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderungsrente 2017
Hugo Rentner erhält seit dem 01.01.2017 eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Er möchte wissen, was er ab dem 01.07.2017 anrechnungsfrei dazuverdienen darf. Das höchste Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn war im Jahr 2016 mit dem Durchschnittsverdienst 30.000 €. Ab dem 01.07.2017 möchte er als Berater ein monatliches Einkommen von 1000 € dazuverdienen.
30.000 € x 0,81 = 24.300 € Hinzuverdienstgrenze.
Prognostizierte Zusatzeinkommen für ein Jahr 12000€. Anrechnung Null.
Verdient Hugo mehr als die 24.300 €, wird der Mehrbetrag im Höhe von 40 % auf die teilweise Erwerbsminderungsrente angerechnet. Bei Überschreiten des Verdienstes von 30.000 € wird dann der Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet. 30.000 € ist der Hinzuverdienstdeckel. Dies gilt auch bei den vorgezogenen Altersrenten, bei denen es ab dem 01.07.2017 auch eine neue Einkommensanrechnung gibt.
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Die Rentenversicherung prüft Ihre Erwerbsminderungsrente 2017
Die Deutsche Rentenversicherung möchte wissen, wieviel Einkommen Sie neben der Rente dazuverdienen. Sie legt einen Fragebogen vor, der auszufüllen ist. Anhand der Antworten kann die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rente auch versagen. Dies immer dann, wenn Sie Angaben zu den tatsächlichen Stunden Ihrer Tätigkeit angeben und sich daraus ergibt, dass Sie keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente mehr haben.
Unser Tipp
Mit der neuen Flexirente wird die Einkommenssituation für viele Rentner, die noch arbeiten, sicher besser. Die Regelungen sind jedoch sehr kompliziert. Daher empfiehlt sich eine genaue Analyse der Einkommen und Ihrer Rente vom Fachmann. Nutzen Sie doch gleich unsere umfassende Beratung zur Flexi-Rente.
Erfahren Sie, ob und wie Sie in die Erwerbsminderungsrente gehen können.