Erwerbsminderungsrente höher
Nicht immer ist eine vorgezogene Altersrente günstiger als eine Erwerbsminderungsrente. Wer wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann und schon über 60 Jahre ist, überlegt sich oft, ob er nicht in die vorgezogene Altersrente geht. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de raten, nachrechnen lohnt sich!
Erwerbsminderungsrente höher als eine vorgezogene Altersrente, geht das? Rentenbescheid24.de berichtet von einem Fall aus der Praxis.
Der Sachverhalt gekürzt!
Vor kurzem meldete sich bei uns zur Beratung ein Betroffener, welcher am 30.10.1953 geboren wurde und zurzeit arbeitsunfähig bei seiner Krankenkasse gemeldet ist. Er bezieht Krankengeld und ist in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis.
Die Krankenkasse teilte ihm schriftlich mit einem Anhörungsschreiben mit, dass sie ihn auffordern wollen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Sollte die Reha-Maßnahme abgelehnt werden oder sich in der Reha-Maßnahme herausstellen, dass er dauerhaft erwerbsgemindert ist, wird der Reha-Antrag in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgedeutet.
Unser Mandant könne dann entweder eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB Nr. 6) erhalten. Die Erwerbsminderungsrente kann dann höher ausfallen, als eine vorgezogene Altersrente. Wissenswertes zum Thema früher in Rente gehen, erfahren Sie hier.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Eine Schwerbehinderung lag nicht vor!
Eine Schwerbehinderung liegt bei dem Betroffenen nicht vor. Die 45 Jahre Wartezeit für eine abschlagsfreie Altersrente wegen besonders langjährig Versicherter kann er auch nicht erreichen, weil er nicht anrechenbare Hochschulzeiten hat. In seinem Versicherungsverlauf sind dennoch über 40 Jahre Wartezeit gespeichert.
Unser Mandant wollte ab 01.11.2016 mit 63 Jahren in Rente gehen.
Wir teilten ihm mit, dass er erhebliche Abschläge für seine Rente bekommen würde. Ob ein Antrag auf diese Rente jetzt noch möglich wäre, ist zweifelhaft, weil die Krankenkasse bereits mit der Anhörung zu erkennen gegeben hat, dass sie das Recht auf Rentenwahlfreiheit unseres Mandanten nach § 51 SGB Nr. 5 erheblich einschränken will. Wir haben unserem Mandanten aber mitgeteilt, dass wir ihm von einer vorgezogenen Altersrente mit Renteneintrittstermin 01.11.2016 abraten.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Erwerbsminderungsrente höher als vorgezogene Altersrente!
Es sprachen mehrere Gründe gegen eine vorgezogene Rente.
Das Krankengeld ist höher als Altersrente!
Muss unser Mandant deshalb auf sein Krankengeld verzichten? Nein!
Der Rentenabschlag der Erwerbsminderungsrente ist niedriger als der Abschlag in der Altersrente!
Stellt der betroffene Versicherte nach Aufforderung durch die Krankenkasse den Reha-Antrag, kann der Abschlag in der Erwerbsminderungsrente niedriger als bei der Altersrente oder sogar bei = Null.
Der Zugangsfaktor in der EM-Rente ist entscheidend!
Der Zugangsfaktor oder im Volksmund der Rentenabschlag wird für unseren Mandanten deutlich günstiger ausfallen, weil der sogenannte Verminderungszeitraum jetzt in die Vergangenheit gelegt wird. Für den Fall, dass der Reha-Antrag durch unseren Mandanten gestellt wird und die Deutsche Rentenversicherung ihm eine Erwerbsminderungsrente zubilligt, beginnt die EM-Rente am 01.02.2017. Abschlag bei 10,8 % in der Erwerbsminderung.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Abschlag in der Erwerbsminderungsrente ist die Regel!
Bei einer Erwerbsminderungsrente, die vor dem 62. Lebensjahr beginnt, gibt es in aller Regel einen Abschlag in der Rente. So steht es im § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB Nr. 6.
Sonderregelung des § 77 Absatz 4 SGB VI!
Beginnt die Erwerbsminderungsrente nach dem 01.11.2016, so ist die Rente abschlagsfrei, weil er das 63. Lebensjahr vollendet hat. Die Sonderregelung des § 77 Abs.4 SGB Nr. 6 greift jetzt.
Im „Normalfall“ beträgt der Abschlag nach der Regelung des § 77 Abs.2 SGB VI n der Erwerbsminderungsrente 10, 8 %.
Da unser Mandant zu diesem Zeitpunkt schon das 63. Lebensjahr vollendet hat, würde er bei der Erwerbsminderungsrente keinen Abschlag haben.
In seinem Fall berechnet sich der Verminderungszeitraum vom 60.Lebensjahr bis zum 63. Lebensjahr. Er profitiert davon, dass schon Jahre Beitragszeiten in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben sind. So kann er seinen Rentenabschlag in Erwerbsminderungsrente drücken. Erwerbsminderungsrente besser als die vorgezogene Altersrente.
Geht er ab dem 01.11.2016 in seine vorgezogene Altersrente, muss er nach unseren Berechnungen einen Abschlag von 9,3 Prozent in Kauf nehmen. Das macht über 100 € weniger Rente monatlich aus.
Für den Versicherten besteht aus den vorgenannten Gründen jetzt keine Notwendigkeit, einen vorgezogenen Altersrentenantrag zu stellen. Er kann die Entscheidungen der Krankenkasse beruhigt abwarten und wird je nach Bedarf einen Reha-Antrag stellen.
Was ist, wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird?
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
Solange die deutsche Rentenversicherung über die beantragte Reha-Maßnahme nicht entschieden hat oder eine Erwerbsminderungsrente ablehnt, bezieht man in aller Regel bis 78 Wochen Krankengeld. Diese Sozialleistung ist oftmals höher als die prognostizierte Altersrente. Ist die Ursache der Erkrankung ein Arbeitsunfall, so wird das Verletztenkrankengeld noch höher ausfallen, als das „normale“ Krankengeld.
Nach dem Krankengeld kann man noch Arbeitslosengeld über die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III beantragen. Bei älteren Menschen beträgt der Anspruch oft 24 Kalendermonate.
In solchen Fällen sollte auch genau gerechnet werden. ALG-1 ist oft niedriger , als die prognostizierte Altersrente. Daher muss man in diesem Bereich genau prüfen, ob der Gang in die Arbeitslosigkeit besser ist. Man darf aber nicht vergessen, dass die ALG-1 Leistungen nach § 3 SGB Nr. 6 Pflichtbeitragszeiten sind, die für eine spätere Rente noch berechnet werden müssen.
Fazit!
Eine Altersrente beantragen, wenn man auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann. Besser genau rechnen! Wer krank und über 60 Jahre alt ist und 35 Jahre Wartezeit hat, sollte genau prüfen, ob nicht eine Erwerbsminderungsrente höher ist als eine vorgezogene Altersrente.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Ja, ich möchte wissen, ob eine Erwerbsminderungsrente günstiger ist, als eine Altersrente.