Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt
Gehören auch Sie zu den 50 Prozent der Menschen, denen die Erwerbsminderungsrente abgelehnt oder der Weitergewährungsantrag abgewiesen wurde? Wir sagen Ihnen, warum die Ablehnung nicht das Ende sein muss. Weiterkämpfen kann sich durchaus lohnen.
Die Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, für viele ein Schock. Arbeitsamt und Krankenkasse sagten, dass Sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr arbeiten können. Die Rentenversicherung meint es genau anders herum.
Sie wissen nicht mehr, wie es weitergehen soll. Man hat mit der Bewilligung gerechnet, der Gutachter und die Ärzte waren auf Ihrer Seite. Der Ablehnungsbescheid ist da. Was soll man tun? Das was wir jetzt raten, haben Sie sicher schon oft gehört, ist aber notwendig.
Als erstes einen kühlen Kopf bewahren und den Ablehnungsbescheid genau durchlesen. Vieles was dort geschrieben steht, ist sicher auf den ersten Blick nicht verständlich.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Die Zahlen, dass 50 Prozent der EM-Rentenanträge abgelehnt wurden, ist keine Erfindung der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Diese Zahlen werden offiziell durch die Deutsche Rentenversicherung bekannt gegeben.
Als Erstes wollen wir nur kurz aufklären, was die Erwerbsminderungsrente eigentlich ist. Im Volksmund nennt man sie auch Frührente oder Rente wegen Krankheit oder einfach nur EU-Rente. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich sprachgebrauchlich die Sammelbezeichnung für die Erwerbsminderungsrente. Details und Hintergründe zur Erwerbsminderungsrente erfahren Sie hier.
Erwerbsminderungsrente: was ist das?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rentenleistungen aus eigenem Anspruch. Die EM-Rente steht neben den Altersrenten und Hinterbliebenenrenten im Sozialgesetzbuch Nr.6.
Eine Erwerbsminderungsrente bekommen Sie immer dann, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rente vorliegen und Sie auf Dauer (mindestens ab 6 Monate) auf Grund medizinischer Gründe oder wegen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Eine volle EM-Rente wird geleistet, wenn Sie nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Sie mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden arbeitstäglich (Montag bis Freitag) beruflich tätig sind. Dann gibt es die Rente zu 50 Prozent.
Kurz die versicherungsrechtlichen Voraussetzung der Rente!
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- 5 Jahre Wartezeit als Mindestversicherungszeit,
- 3 / 5 Belegung, 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten in dem Zeitraum 5 Jahre vor dem Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung durch Krankheit oder Behinderung), Details zur Drei-Fünftel Belegung in der EM-Rente können Sie hier nachlesen!
- Rentenantrag, ganz wichtig, ohne Antrag keine Erwerbsminderungsrente
Für körperlich und geistig behinderte Menschen, die 20 Jahre in einer anerkannten Behindertenwerkstatt oder Blindenwerkstatt beruflich tätig waren, können nach diesen 20 Jahren eine volle EM-Rente beantragen.
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Ursachen für die Erwerbsminderung
Die Gründe für die Minderung der Erwerbsfähigkeit sind vielfältig. In den Zahlen und Studien, die von den Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung zur Erwerbsminderung herausgegeben werden, werden als Hauptursachen für eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und Verrentung genannt:
- psychische Erkrankungen,
- Erkrankungen der Wirbelsäule,
- innere Erkrankungen, wie Krebs, Multiple Sklerose,
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
- geistige und körperliche Behinderungen und
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Aufgepasst!
Sie haben einen Arbeitsunfall erlitten oder es wurde bei Ihnen eine Berufskrankheit festgestellt, dann erhalten Sie oftmals eine Unfallrente (Verletztenrente). Führt der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, kann Ihnen auch noch eine Erwerbsminderungsrente zustehen. Müssen Sie wegen der Berufskrankheit Ihren Job aufgeben, dann stehen Ihnen Übergangsleistungen für mindestens 5 Jahre zu, die den Einkommensverlust kompensieren sollen. Wir hatten in unserem Beitrag hierzu berichtet. Auf die Übergangsleistungen werden Zahlungen der Erwerbsminderungsrente nicht angerechnet.
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Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente neben der Unfallrente findet eine Einkommensanrechnung statt. So steht es im § 93 Sozialgesetzbuch Nr. 6.
Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, Gründe?
Die Ablehnung hat viele Gründe. Die meisten sind:
- es fehlen versicherungsrechtliche Voraussetzungen,
- die medizinischen Gutachten sind negativ,
- der Rehaentlassungsbericht und die sozialmedizinische Beurteilung stuft den Betroffenen als arbeitsfähig ein
Sicher gibt es noch mehr Ablehnungsgründe, dies sind aus unserer Erfahrung die Hauptgründe, warum die Frührente abgelehnt wird.
Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt: fehlende Versicherungszeiten
In einigen Verfahren, die wir in unserer Praxis geführt haben, war es leider so, dass die versicherungsrechtlichen Zeiten gefehlt haben. Insbesondere durch die Einführung von Hartz-IV fehlen Menschen oftmals die 3 Jahre Pflichtzeiten für die 3/5 Belegung, weil seit 2011 keine Pflichtbeiträge mehr für die Rente durch die Jobcenter an die Rentenkasse gezahlt werden.
Viele Menschen haben wegen der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ihren Versicherungsschutz verloren, weil sie nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt haben oder nicht wussten, dass sie mit freiwilligen Beiträgen den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten können. Wir hatten von den Vorteilen der freiwilligen Versicherung berichtet, hier nachlesen!
Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, die Gutachten sind das Problem!
Der Hauptablehnungsgrund bei der Erwerbsminderungsrente ist, dass die medizinischen Gutachten nicht so ausfallen, wie man sich es wünscht. Nicht immer reichen die Krankheitsgründe für eine Erwerbsminderungsrente aus, oder es wurden durch gutgemeinte Ratschläge oder Fehlinformationen Erwartungshaltungen geweckt, dass sozusagen jede Krankheit zur Erwerbsminderungsrente führt.
Aus unserer Erfahrung ist festzustellen, dass es oftmals die Gutachten oder sozialmedizinischen Beurteilungen der Rentenversicherung sind, die fachlich und rechtlich schlecht und falsch sind.
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Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt: die Vertrauensärzte der Deutschen Rentenversicherung
Dennoch werden diese für die Bewertung der Erwerbsfähigkeit benutzt. Die sogenannten Vertrauensärzte der Deutschen Rentenversicherung bewerten anhand der vorliegenden medizinischen Befundberichte und Einzelgutachten die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen. In der Praxis ist es so, dass diese Ärzte den Antragsteller aber nicht zu Gesicht bekommen. Was wir festgestellt haben, ist, dass diese Vertrauensärzte in ihren sogenannten Voten (Formblatt mit der Entscheidung), die ihrer Entscheidung zugrundeliegenden Tatsachen oft selbst nicht hinterfragen. Sie werden als richtig und gegeben hingenommen. Genau hier entstehen die Fehler, die zu einer unberechtigten Ablehnung der Rente führen können.
Fall aus der Vertretungspraxis von rentenbescheid24.de
Wir hatten in unserer Praxis einen Fall, da wurde in einem Rehaentlassungsbericht unser Kunde mit einem aufgehobenen Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsunfähig krank nach Hause geschickt.
Merke! Aufgehobenes Leistungsvermögen bedeutet nichts anderes, als dass Sie nicht mehr als 3 Stunden arbeitstäglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beruflich tätig sein können.
Für unseren Kunden war somit alles klar. Er wartete nur noch auf den Rentenbescheid. Er bekam Post. Aber zu seiner Überraschung gab es einen Ablehnungsbescheid gegen die Erwerbsminderungsrente. Der Widerspruch half nicht. Wir legten Klage beim Sozialgericht Halle ein und beantragten die Akteneinsicht. Erstaunliches kam beim Aktenstudium zu Tage.
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Reha-Entlassungbericht kontra Votum Vertrauensarzt!
Obwohl unser Mandant mehr als 4 Wochen in der Reha-Klinik auf „Herz und Nieren“ geprüft wurde, bescheinigte ihm der Vertrauensarzt der Deutschen Rentenversicherung ein wenn auch leichtes aber vollschichtiges Leistungsvermögen (mehr als 6 Stunden Arbeit pro Tag). Die Ärzte der Reha-Klinik waren 4 Wochen an unserem Kunden ganz nah dran und konnten dessen Krankheitsleiden und die Beziehung zur Erwerbfähigkeit sozialmedizinisch feststellen. Die Rehaeinrichtung gehörte zur Deutschen Rentenversicherung. Der Vertrauensarzt auch.
Ein Anruf beim Vorsitzenden Richter der zuständigen Kammer beim Sozialgericht Halle beendete den ganzen Spuk. Unser Mandant bekam anstandslos seine beantragte Rente zuerkannt. Auf unsere Rückfrage bei dem Richter wurde uns bestätigt, dass es gängige Praxis der Deutschen Rentenversicherung ist, die positiven Feststellungen im Rehaentlassungsbericht mit vertrauensärztlichen Einschätzungen zu kippen.
Aufgepasst: Reha geht vor Rente!
Vor einer Erwerbsminderungsrente gilt in der Regel: Eine Reha muss durchgeführt werden, damit der Betroffene die Chance hat, in seinen Beruf wieder zu arbeiten. Wissenswertes hierzu in diese Beitrag!
Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, was können Sie tun?
Als erstes den Ablehnungsbescheid genau durchlesen! Danach sollten Sie sich die Widerspruchsfrist merken und nicht aus den Augen verlieren.
Sie haben Zeit innerhalb eines Monates nach dem Sie Kenntnis von dem Bescheid haben, Widerspruch einzulegen. Dazu können Sie auch zur Deutschen Rentenversicherung gehen und den Widerspruch mündlich protokollieren lassen. Lassen Sie sich bitte immer eine Eingangsbestätigung oder eine Kopie des Protokolls des mündlich erhobenen Widerspruch geben.
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Was haben Sie damit gewonnen: Zeit!
Was Sie damit noch nicht wissen? Sie kennen noch nicht die eigentlichen Gründe, warum der Antrag abgelehnt wurde. Zwar stehen im Bescheid die Gründe für die Ablehnung. Dies ist aber nur die halbe Wahrheit. Sie brauchen Gewissheit. Dazu steht Ihnen das Recht zu, die Verfahrensakte einzusehen. So steht es im § 25 Sozialgesetzbuch Nr. 10. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen dann ein Termin an, bei welchem Sie die schriftliche Akte mit allen Inhalten zu sehen bekommen.
Da es bei der Erwerbsminderungsrente immer um viel Geld geht, ist es sinnvoll diese Arbeit einen fachkundigen Spezialisten zu überlassen. Denn Sie stecken schon als über Kopf in vielen Sorgen mit Ihrer Krankheit und wollen sich auch noch um Ihre EM-Rente kümmern. Davon raten wir aus gutem Grund ab. Wir sind unabhängig, neutral und gehen objektiv mit anderen Augen an Ihre Probleme heran, als Sie, die sich schon allein wegen der Ablehnung ärgern.
Generell sind folgende Überlegungen bei einer Ablehnung anzustellen:
- sind die Ihre Daten vollständig erhoben,
- sind alle Krankheiten erfasst und bewertet wurden,
- sind Gutachten, die angefertigt wurden sachlich richtig und ohne Fehler,
- sind die Gutachter überhaupt befähigt und berechtigt medizinische Aussagen zu dem diagnostizierten Leiden zu treffen,
- haben die Gutachter sozialmedizinische Erfahrungen und eine entsprechende Berechtigung
- widersprechen sich ärztliche Aussagen (ein Gutachter sagt ja, der andere nein),
- wie war die Situation bei der Begutachtung, wer hat die Begutachtung durchgeführt
- oftmals unterschreibt ein anderer Arzt das Gutachten, als der Gutachter selbst
- sind bei einzelnen Krankheiten schon genaue Behandlungen durchgeführt oder stecken Sie noch in der Erstdiagnose
Wir raten auch dazu, die Begutachtungssituation genau nachzuvollziehen und wenn möglich nachträglich zu dokumentieren. Es geht vor allem um Tatsachenbehauptungen und Bewertungen des Gutachters, die er nie und nicht so erhoben hat.
Beispiel:
Gutachter schreibt in seinem Gutachten. Der Herr X ist in der Lage, am Tag mindestens eine Wegstrecke von 4 x 500 Meter zu laufen. Herr X ist am Tag der Begutachtung aber mit Gehhilfen zum Termin erschienen. Ein Lauftest hat nicht stattgefunden.
Ein solches Gutachtenergebnis ist falsch, da der Gutachter keine objektiven Testmittel eingesetzt hat, um die Wegefähigkeit des Herrn X zu testen.
Sollten Sie sich durch das Widerspruchsverfahren allein durchkämpfen wollen, so sollten Sie den eingelegten Widerspruch schriftlich begründen.
Allein schwer zu schaffen!
Wir raten davon ab, sich allein gegen die Deutsche Rentenversicherung zu stellen. Erwerbsminderungsrentenverfahren dauern oft lange Zeit und gehen vor Gericht. Oftmals ist man diesem Druck und der juristischen Auseinandersetzung nicht gewachsen. Spätestens im Widerspruchsverfahren nimmt Ihre Angelegenheit ein juristisch versierter Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in die Hand, dem Sie möglicherweise nicht gewachsen sind. Wir empfehlen sogar schon mit dem Ablehnungsbescheid zeitnah zu einem fachlich versierten Rechtsanwalt für Sozialrecht oder gerichtlich zugelassenen Rentenberater zu gehen. Es geht bei der EM-Rente um Sozialleistungen im nicht unerheblichen Maß und finanzielle Sicherheit der nächsten Jahre.
Das erste Beratungsgespräch
Oftmals reicht schon ein Beratungsgespräch, um herauszufinden, ob ein weiteres Vorgehen Sinn macht oder nicht. Wir sagen auch, dass nicht jede Erkrankung zu einer Erwerbsminderungsrente führt. Wenn der Anwalt oder Rentenberater Widerspruch für Sie einlegt, haben Sie wieder eines gewonnen. Die Last ist weg, sich mit dieser Angelegenheit allein beschäftigen zu müssen.
Jetzt kann sich der von Ihnen beauftragte Berater in Ruhe um alle offenen Fragen kümmern. Sicher ist auch, dass Sie ihm alle wichtigen Informationen geben müssen, damit er Ihren Fall optimal bearbeiten kann. Jede noch so kleine und für Sie vielleicht unwichtige Erkrankung sollte benannt werden.
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Die Vorteile für Sie liegen klar auf der Hand, wenn Sie Ihre wichtige Erwerbsminderungsrente an versierte Rentenberater und Fachanwälte für Sozialrecht abgeben.
Vorteile für Sie durch eine externe Beratung und Vertretung
Sie haben die Gewissheit, dass Ihre Angelegenheit juristisch richtig und einwandfrei bearbeitet wird. Fachanwälte für Sozialrecht und gerichtlich zugelassene Rentenberater kennen sich mit Erwerbsminderungsrentensachen und anderen Rentenangelegenheiten aus und haben oftmals jahrelange Gerichtspraxis. Sie sparen Zeit und eigene Energie und können Sie um Ihre Krankheit oder Behinderung kümmern. Es wird Ihnen lästiger Brief-und Schriftverkehr mit den Behörden abgenommen. Ihr Berater sagt Ihnen, was geht und was nicht geht. Sie haben Überblick über die finanziellen Fragen einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Dieser Einsatz kann sich lohnen. Gewinnen Sie Ihren Fall, können Sie oft mit jahrelangen Rentennachzahlungen rechnen und die Deutsche Rentenversicherung muss Ihre angefallenen Kosten der Rechtsverfolgung in gesetzlicher Höhe bezahlen.
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Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt: rentenbescheid24 hilft
Ihr Erwerbsminderungsrentenantrag wurde durch die Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Dann sind Sie mit Ihrer Angelegenheit bei den gerichtlich zugelassenen Rentenberatern und Fachanwälten für Sozialrecht von rentenbescheid24.de genau richtig. Durch unsere jahrelange berufliche Praxis im Bereich der gesetzlichen Rente haben wir Kenntnis und Erfahrung in vielen Facetten der Erwerbsminderungsrenten. Ein Hauptaugenmerk ist die kritische Auseinandersetzung mit Krankheiten und medizinischen Gutachten.
Auf Wunsch bereiten wir unsere Kunden optimal auf eventuell anstehenden neue Begutachtungen vor.