Beratung - Ver­sorgungs­aus­gleich und Rente -

Was kommt durch den Versorgungs­ausgleich auf Sie zu. Worauf Sie achten müssen und welche rechtlichen Schritte Sie einhalten müssen!

Beratung Ver­sorgungs­aus­gleich und Rente*

Erfahren Sie rechtssicher von unseren Anwälten und Renten­beratern:

Welchen Anspruch Sie durch den Versorgungsausgleich haben?

Wie der Versorgungsausgleich hinsichtlich Ihrer Anwartschaften funktioniert?

Welche finanziellen Auswirkungen der Versorgungsausgleich in Ihrem Fall hat?

Wie sich der Versorgungsausgleich auf Ihre Rente auswirkt?

Welchen Weg Sie gehen können, den Versorgungsausgleich positiv für sich zu gestalten?

Und ob Sie besser auf den Versorgungsausgleich verzichten sollten?

Was genau wird in der Beratung gemacht:
  • Erfassen der persönlichen Daten, wie Alter, Berufstätigkeit, Bezug von gesetzlichen Renten, Betriebsrenten, privaten Renten, Scheidungsdatum, Unterlagen zum Versorgungsausgleich vom Gericht, Rentenbescheide, Rentenauskünfte usw.
  • Prüfen anhand der Daten, ob der gerichtliche Vorschlag zum Versorgungsausgleich korrekt erfolgte und die Rentenpunkte entsprechend den Daten auf Ihrem Versicherungskonto übertragen oder abgezogen worden sind
    – es wird nicht berechnet, ob die Entgeltpunkte und die sich daraus ergebenden Eurowerte, richtig berechnet worden sind (für diese Berechnung hierzu erfragen Sie bitte ein gesondertes Angebot) –
  • Prüfen, ob  der Versorgungsausgleich auch für die Vergangenheit zu Ihren Gunsten geändert werden kann, weil zum Beispiel Ihr EX verstorben ist
  • Prüfen, wenn der/die EX noch lebt, ob der Versorgungsausgleich geändert werden kann, weil sich Sie eine höhe Rente ergeben könnte. Stichwort: Rentenanwartschaft des/die EX erhöhen sich für die Ehezeit, wegen rückwirkender Anerkennung höherer Verdienste, Mütterrente 1 und 2 , Verpflegungsgeld, Grundrente ab dem 01.01.2021 und vieles mehr!
  • Schriftliche Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung
  • Telefonische Besprechung des Ergebnisses
  • Besprechung der praktischen Erfordernisse für die Durchführung oder Anpassung des Versorgungsausgleiches

Beratung „Versorgungsausgleich und Rente“* für 299,00 €

inklusive Mehrwertsteuer

*Die Beratung Versorgungsausgleich und Rente umfasst einen schriftlichen Rat oder eine telefonischen Beratungstermin mit einer schriftlichen Zusammenfassung via Mail. Wenn Sie darüber hinaus weiteren Beratungs-oder Vertretungsbedarf haben, können wir Ihnen ein gesondertes Angebot unterbreiten!


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