Es kann auch Ihnen passieren. Ein Arbeitsunfall, der Sie aus der Bahn wirft oder eine Berufskrankheit, die es Ihnen unmöglich macht, in Ihrer bisherigen Position weiterzuarbeiten. Eine entscheidende Frage dabei ist die finanziellen Absicherung. Und wie Sie bis zu einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über Ihre Rente abgesichert sind.
Insbesondere, wenn Sie im Krankenhaus liegen oder ein Rehabilitationsprogramm durchführen, können Sie sich nicht um Ihre finanziellen Ansprüche kümmern. Auch bergen die Fragen auf den Fragebögen der Unfallversicherungen einige Fallstricke, die bei unbedachter Beantwortung dazuführen können, dass Sie Ansprüche aus der Unfallrente verlieren.
Die Unfallrente kann drei Verfahren nach sich ziehen, das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren und schließlich ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
In einem Beratungsgespräch und mit Hilfe Ihrer Unterlagen empfiehlt Ihnen Ihr persönlicher Rentenberater die notwendigen Schritte.
Leistungen Verwaltungsverfahren | |
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Prüfung ob Arbeitsunfall oder Berufskrankheit vorliegt | |
Überprüfen, ob bei Selbstständigen eine freiwillige Versicherung in einer Berufsgenossenschaft vorliegt | |
Prüfung ob medizinische Unterlagen, Krankenhausberichte oder andere Arztberichte von Durchgangsärzten oder berufsgenossenschaftlichen Kliniken zur Durchsetzung von Ansprüchen ausreichend sind | |
Prüfung Voraussetzung Verletztenkrankengeld bei längerer Krankheit oder Klinikaufenthalt | |
Durchführung des Verwaltungsverfahrens, einschließlich Prüfung des ersten und zweiten Rentengutachtens | |
Bei Verletztenrente Höhe prüfen oder Antrag auf Erhöhung des MdE stellen | |
Bei vorhandener Rechtschutzversicherung werden erstattete Kosten angerechnet/zurücküberwiesen | |
Kosten für das Verwaltungsverfahren | 599,00 € |
Verwaltungsverfahren buchen | |
Verwaltungsverfahren buchen |
Bitte füllen Sie das Formular aus und stellen Ihre Frage zum jeweiligen Rentenprodukt. Einer unserer Rentenberater / Fachanwälte meldet sich bei Ihnen via Email.
Leistungen Widerspruchsverfahren | |
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Widerspruch einlegen innerhalb der geltenden Frist | |
Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen, Überprüfungsantrag wird gestellt | |
Verwaltungsakte über Ihre beantragte Verletztenrente anfordern | |
Besprechung des Akteninhalts und prüfen der Erfolgsaussichten | |
Erforderlichen Anträge stellen und den Widerspruch begründen | |
Abfordern der neuen medizinischen Unterlagen, Krankenhausberichte oder andere Arztberichte bei Veränderung des Gesundheitszustandes | |
Prüfung Voraussetzung des Verletztenkrankengeld bei längerer Krankheit oder Klinikaufenthalt | |
Bei Verletztenrente Höhe prüfen oder Antrag auf Erhöhung des MdE stellen | |
Bei vorhandener Rechtschutzversicherung werden erstattete Kosten angerechnet/zurücküberwiesen | |
Kosten für das Widerspruchsverfahren | 599,00 € |
Widerspruchsverfahren buchen | |
Widerspruchsverfahren buchen |
Bitte füllen Sie das Formular aus und stellen Ihre Frage zum jeweiligen Rentenprodukt. Einer unserer Rentenberater / Fachanwälte meldet sich bei Ihnen via Email.
Leistungen Klageverfahren | |
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Klage einreichen, Gerichtsakte anfordern | |
Besprechung der Unterlagen mit Ihnen oder einem Angehörigen | |
Prüfung ob Klageverfahren auf Grund der medizinischen Vorgaben weitergeführt werden kann ( nicht jeder Arbeitsunfall führt zu einer Rente) | |
Fertigung der Klageschrift mit eventuell neuen medizinischen Unterlagen als Beweis | |
Begleitung zum Termin der mündlichen Verhandlung | |
Stellung von Anträgen und eigenen Gutachtenanträgen nach § 109 SGG | |
Nach ablehnenden ersten Urteil Prüfung ob Berufung Aussicht auf Erfolg hat | |
Vorabprüfung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Ihren Vorgang übernimmt, meist kann dies mit einem Telefonat geklärt werden! | |
Das Klageverfahren kann auch über Prozesskostenhilfe durchgeführt werden, dafür teilen Sie uns Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Daten mit. Wir prüfen, ob Sie Prozesskostenhilfe bekommen können. Wenn nicht, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. | |
Kosten des Pakets beinhaltet: gerichtliche Verfahrensgebühr, Termingebühr, Auslagen und gesetzliche Mehrwertsteuer, weitere Gebühren wie Fahrkosten und Übernachtungskosten werden abgesprochen | 729,00 € |
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Bitte füllen Sie das Formular aus und stellen Ihre Frage zum jeweiligen Rentenprodukt. Einer unserer Rentenberater / Fachanwälte meldet sich bei Ihnen via Email.
Aus finanzielle Gründen können Sie das Paket der Unfallrente nicht selbst bezahlen. Die Prozesskostenhilfe kann es Ihnen ermöglich. Ihre Einkommensnachweise und Ausgaben werden von uns geprüft und geben uns einen Hinweis, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Letztendlich entscheidet darüber das Gericht. Bei Fragen zur Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren in der Unfallrente nutzen Sie das Kontaktformular, rufen Sie uns an 0345 67 82 374 oder schreiben eine Email.
Die Kosten der Leistungen der Unfallrente orientieren sich an den gesetzlichen Gebühren. Für den Fall, dass Sie mehrere Leistungen aus diesem Paket buchen, kann es zu einer Anrechnung der bis dahin angefallenen Kosten an die neuen Kosten kommen. Ihr persönlicher Rentenberater oder Rechtsanwalt informiert Sie darüber.
Beispiel: Sie buchen das Widerspruchsverfahren, Ihr Widerspruch wird abgelehnt und Sie beauftragen rentenbescheid24.de mit dem Klageverfahren. Im Klageverfahren werden die Kosten des Widerspruchsverfahrens entsprechend den gesetzlichen Vorschriften angerechnet.
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