Rente ohne Abschlag nach Altersteilzeit
Viele sehnen sich im Alter nach einem Leben ohne Arbeit. Einfach die Beine hochlegen und den Ruhestand genießen. Oder Dinge machen, die vorher auf Grund der Arbeit nicht möglich waren. Mit seinem Partner die freie Zeit genießen. Oder die Enkelkinder beim Aufwachsen erleben. Damit dies klappt, gehen viele Versicherte mit zum Teil erheblichen finanziellen Abschlägen in eine vorgezogene Altersrente. Aber muss das sein?
In die Rente ohne Abschlag nach Altersteilzeit zu gehen, ist kein Mythos. Es ist ein realer Weg mit der Altersteilzeit einen Renteneintritt zu erreichen, der dazu führt, dass man keine Abschläge auf die Rente bekommt. Um die Rente ohne Abschlag nach Alterszeit passgenau zu erreichen, klären wir noch ein paar Details zur Altersteilzeit auf.
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Altersteilzeit, was ist das?
Die Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell, in dem sich der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit verpflichtet, voll zu arbeiten. Er bekommt für diese Zeit aber nur einen geringeren Teil seines Arbeitslohnes ausgezahlt. Für einen weiteren Zeitrahmen verpflichtet sich der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht freizustellen. Dennoch erhält der Arbeitnehmer sein vertraglich vereinbartes Altersteilzeitgehalt.
Dieses Modell wird auch das sogenannte Blockmodell genannt.
Bis zum 31.12.2009 wurde die Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit mit gefördert. Es war für viele Arbeitgeber ein willkommenes Mittel, Arbeitnehmer „preiswert“ zu entlassen.
Rente ohne Abschlag nach Altersteilzeit
In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist die Altersteilzeit nicht mehr so interessant für die Arbeitgeber. Für einige Unternehmen, wie zum Beispiel VW, wird die Altersteilzeit auf Grund von Veränderungen in der Elektromobilität weiterhin ein wichtiges Mittel sein, Mitarbeiter sozialvertraglich entlassen zu können.
Altersteilzeit auch 2017 möglich?
Die Altersteilzeit ist gesetzlich im Altersteilzeitgesetz geregelt. Es ist nicht auf eine bestimmte Zeit ausgelegt. Daher ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vereinbarung einer Altersteilzeit auch noch im Jahr 2017 möglich. Nur die gesetzliche Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es schon seit 2010 nicht mehr.
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Die Sensation! Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.16
Kann ich meinen Arbeitgeber zwingen, mit mir ein Altersteilzeitvertrag abzuschließen? Ein sensationelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13.12.2016 macht es möglich! Unter dem Aktenzeichen 9 AZR 606/15) hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Überlastungsquote gekippt und den Arbeitgeber verurteilt, mit dem Arbeitnehmer einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Die Überlastungsquote sagt nichts anderes, dass bei bestehenden Altersteilzeitmodellen der Arbeitgeber generell sagen durfte, Nein aus dem Antrags wird nichts. Es sind schon mehr als 5 % der Beschäftigten in Altersteilzeit.
Diese Einschränkung ist jetzt weg. Im Land Sachsen-Anhalt sorgt diese Rechtsprechung für helle Aufregung bei Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Es wird noch eine Antragswelle bis zum 31.12.2016 erwartet. Viele Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst klagen über den zunehmenden Arbeitsdruck und wollen über den Weg der Altersteilzeit in die Rente ausweichen. Es betrifft vor allem die Lehrer.
Da die Altersteilzeitmodelle meistens durch Tarifverträge geregelt sind, macht es Sinn sich über die Laufzeit des Tarifvertrages zu informieren und im Bedarfsfalle einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber zu stellen. Aber vorher sollte abgeklärt werden, ob es was mit einer Rente ohne Abschlag nach Altersteilzeit wird.
Die Fragen für die Rente sollten geklärt werden!
Die Altersteilzeit (ATZ) läuft meistens Hand in Hand mit der Rente. Deshalb sollte vor Abschluss einer ATZ geklärt werden, ob nach dem Ablauf der passiven Phase der Eintritt in eine abschlagsfreie Altersrente möglich ist.
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Es ist zu prüfen, ob die Wartezeit für 45 Jahre mit der Altersteilzeit erreicht werden kann. Dies lässt sich in der Regel schnell ausrechnen. Dazu nimmt man eine aktuelle Rentenauskunft und schaut, wie es mit der Wartezeit aussieht.
Danach muss der frühestmögliche Renteneintrittstermin für eine Rente ohne Abschlag nach Altersteilzeit ausgerechnet werden. Hier ist Vorsicht geboten. Wer zum Beispiel am 01.01.1958 geboren ist, kann erst 63 Jahren und 10 Monaten in die abschlagsfreie Altersrente gehen. Diese Rente nennt man Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Welche Rentenverluste erleide ich durch die Altersteilzeit?
Das Arbeitseinkommen in der Altersteilzeit ist meistens auf 80 bis 90 Prozent des letzten Bruttoeinkommens begrenzt. Damit entstehen auch Verluste in der späteren Rente. Daher empfiehlt es sich dringend eine Rentenberechnung durchzuführen. Dann sieht man, wie es mit den Rentenverlusten für die Zukunft aussieht.
Zukünftige Rentenerhöhungen gleichen Rentenverluste aus?
Die prognostizierten Rentenerhöhungen können Rentenverluste in der Altersteilzeit ausgleichen. Oftmals zahlen Arbeitgeber auch noch einen Verlustausgleich. Ein Blick in den Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung klärt auf. Bitte nicht vergessen, Altersteilzeit ist auch ein Gewinn an Lebenszeit die man nicht mehr mit Arbeit verbringen muss.
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Die Brücke zur abschlagsfreien Rente!
Was ist, wenn die Wartezeit für eine abschlagsfreie Rente trotz Altersteilzeit nicht ausreicht. Der Gang zum Arbeitsamt ist ein legales Mittel eine Brücke zu einer Rente ohne Abschläge nach Altersteilzeit zu erreichen. Sicher ist dies nicht angenehm, sich einer Vermittlung durch das Amt zustellen. Es kann sich aber rentenrechtlich durchaus lohnen. Vorher sollte der drohende Abschlag und das Arbeitslosengeld im Verhältnis der zu erwartenden Rente mit Abschlag betrachtet werden. Auch hier muss genau gerechnet werden.
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Unser Fazit!
Altersteilzeit kann sich lohnen. Gewinn an Lebenszeit. Eine abschlagsfreie Rente im Alter. Daneben noch Gesundheit und Zeit für andere Dinge. Oder vielleicht doch noch ein bisschen Arbeiten. Was will man mehr! Sie haben die Zeit,sich zu entscheiden.
Ja, ich möchte eine Rentenberatung zu Fragen einer Rente ohne Abschlag nach Altersteilzeit.
Da alle Frage so undurchschaubar sind, möchte ich das Sorglos-Paket in Anspruch nehmen.
Ihr Team von rentenbescheid24.de
Beiträge zur Altersteilzeit: