Riester-Rente 2017
Die Riester-Rente ist Teil der Altersvorsorge. Sie steht neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung als Absicherung für das Alter. Was sich 2017 in der Riester-Rente ändert, kurz und kompakt erklärt.
Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit der Altersvorsorge.
Wissenswertes über die Änderungen der gesetzlichen Rente im Jahr 2017 können Sie hier nachlesen.
Die Höhe der Rentenzahlungen und das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde deutlich gesenkt. Die Rentenlücke in der gesetzlichen Rentenversicherung war der Grund, weshalb die Riesterrente eingeführt wurde. Die private Vorsorge machte die Runde. Die private Vorsorge sollte besonders gefördert werden. Daher ist Riester-Rente entwickelt worden. Sie ist eine Säule der finanziellen Absicherung für den Ruhestand!
Wer die Riester-Rente annimmt, erhält staatliche Zuschüsse und auch Steuervorteile.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Die Riesterrente enthält eine Förderung zum Sparen und eine Steuerstundung.
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Beim Riestern kann der Sparer die Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von der Steuer abziehen.
Lässt man sich die Riester-Rente auszahlen, fallen Steuern an, die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Für Altersrentner ist der Steuersatz oft günstiger als wenn man Arbeitnehmer ist.
Riester-Rente, wer darf mitmachen?
Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Beamten dürfen die Sonderförderung in Anspruch nehmen. Daneben können auch Azubis oder Selbstständige mit Sonderregelungen riestern. Ehepartner ohne eigenes Einkommen können im sogenannten Huckepack-Riester mitmachen.
Was muss man bei der Riesterrente bezahlen?
4 % des Vorjahresbruttoeinkommens müssen gezahlt werden, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Der Mindestzahlbetrag sind 60 Euro im Jahr. Die Einzahlungshöhe ist unbegrenzt. Die Förderung auf maximal 2100 € jährlich begrenzt.
Zulagen des Staates für die Riester-Rente!
Pro Person jährlich 154 €. Eltern mit Kindern erhalten eine Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind was bis Ende 2007 geboren ist und 300 € für Kinder nach Geburtsjahr 2008.
Es gibt noch einen Berufseinsteigerbonus, aber nur bis zum 25. Lebensjahr.
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Steuerliche Vorteile für das Riestersparen
Mit der Riesterrente können Einkommenssteuern gespart werden. 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens können von der Steuer abgesetzt werden, maximal aber 2100 € pro Jahr. Dieser Steuervorteil wird durch die staatlichen Zulagen wieder gemindert.
Riesterrente, welche Sparanlagen gibt es?
Wer sich für die Riester-Rente entscheidet, kann eine gesetzliche Anlageform frei wählen.
Es stehen zur Auswahl:
Versicherungen, Banksparplan, Wohnriester oder Fondssparplan.
Je nach dem für welchen Durchführungsweg man sich beim Riestern entscheidet, sind auch die persönlichen Risiken zu bewerten.
Die fondsgebundene Riesterversicherung verspricht hohe Renditen. Sie hat aber auch große Kursrisiken. Der Banksparplan dagegen ist ein relativ sicheres Produkt.
Die Riester-Rente für das Eigenheim ist seit 2008 anerkannt. Sie dient zur Ansparung für die eigenen Wände als Altersvorsorge. Das angesparte Riesterkapital kann für den Bau oder Erwerb eines Eigenheimes oder Eigentumswohnung eingesetzt werden. Wichtig ist, dass man die Immobilie auch selbst nutzt.
Auszahlungstermin der Riesterrente!
Mit Beginn der Altersrente kann die Riester-Rente ausgezahlt werden. Für Verträge bis 2011 ist die Auszahlung schon mit dem 60. Lebensjahr möglich. Bis um 68.Lebensjahr muss die Rente aber dann ausgezahlt werden.
Vorsicht! Je früher die Riesterrente ausgezahlt wird, umso niedriger ist die Rente. Es fehlen Beitragszeiten! Im Einzelfall droht der Verlust der staatlichen Zulagen.
Wie bekomme man die Riesterrente gezahlt?
30 % der angesparten Summe können bei Start der Auszahlungssumme sofort abgerufen werden. Dies unter Garantie des Beitragserhalts. In solchen Fall erhöht kann sich der Steuersatz erheblich erhöhen.
Änderungen bei der Riester-Rente 2017
Neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei Geringverdienern werden im Sozialrecht eingeführt.
Bei Hartz-IV und der Grundsicherung im Alter und der Erwerbsminderung soll ein neuer Freibetrag von bis zu 200 € für die Riester-Rente und Renten aus der betrieblichen Altersversorgung eingeführt werden. Anrechnungsfrei neben dem Bezug von Hartz-IV und Grundsicherungsleistungen. Ein echter Fortschritt. Ein Signal an alle Geringverdiener, damit sich das Riestern auch für sie lohnt.
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Keine Krankenkassenbeiträge bei der Riesterrente!
Kranken-und Pflegebeiträge sollen auf die Riester-Rente in der Auszahlungsphase nicht anfallen, sie bleiben beitragsfrei.
Bei der Auszahlung von betrieblichen Zusatzrenten, wie die Direktversicherung, ist dies nicht der Fall. Hier kassiert die Krankenkasse für 120 Kalendermonate noch zusätzliche Kassenbeiträge, erbringt aber keine Gegenleistung dafür. Gegen diese Regelung ist zurzeit eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig.
Außerdem wird die Rolle der Deutschen Rentenversicherung als neutrale Informationsquelle auch für die betriebliche Altersversorgung ausgebaut.
Anhebung der Zulagen geplant!
Die Bundesregierung plant die Anhebung der staatlichen Zulagen. Die steuerliche Förderung wird optimiert.
Ein neues Steuer-Fördermodell der Geringverdiener für zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers in eine betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers wird eingeführt. Der Förderbetrag soll 30 Prozent betragen. Er wird an den Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer ausgezahlt.
Die Förderung richtet sich an Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen mit bis zu 2.000 Euro pro Monat. Für Beiträge von mindestens 240 bis 480 Euro im Kalenderjahr beträgt der Förderbetrag somit 72 bis maximal 144 Euro im Kalenderjahr.
Neues Produktinformationsblatt ab 2017!
Die Riesterrente soll verständlicher gemacht werden. Das Riester-System ist sehr komplex und für den Laien schwer verständlich. Zum Jahresanfang 2017 wird ein Produktinformationsblatt eingeführt. Dies soll bei jedem Riester-Produkt die Inhalte und Risiken allgemein verständlich erklären. Die Angaben in dem Produktinformationsblatt sind für den Anbieter verpflichtend.
- es müssen die Art der Versicherung,
- die Risiken, die Prämie und die Zahlungsweise,
- die eventuellen Leistungsausschlüsse
- die vertraglichen Obliegenheiten des Sparers enthalten sein.
Beginn und Ende des Vertrages und die Möglichkeiten der Beendigung des Sparens ebenfalls. Die Tarife der Riester-Rente müssen in Risikoklassen eingeteilt werden. Sie enthalten 5 Kategorien. Klasse 1 sind die Tarife mit langfristigen Sicherheit ohne Verlustrisiko und Klasse 5 die Tarife mit erhöhten Verlustrisiko, aber deutlichen Renditesteigerung.
Mit dem Produktinformationsblatt soll mehr Transparenz geschaffen werden.
Beratung "Früher in Rente gehen"
So gelingt der frühere Rentenbeginn!
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Garantiezins sinkt 2017!
Der Wehrmutstropfen für die Sparer. Der Garantiezins für Riestersparen soll 2017 von ehemals 1,25 Prozent auf maximal 0,9 Prozent absenkt werden.
Riester-Zulagen sollen steigen!
Die Grundzulage von derzeit 154 € soll auf 165 € steigen. Ein neuer Freibetrag auf Leistungen aus der Riester-Rente neben der Grundsicherung soll bis zur Höhe von 200 € eingeführt werden. Wir haben oben berichtet.
Steuerfreier Gehaltsanteil bei der Betriebsrente erhöht sich
2017 erhöht sich der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert. Der Höchstbetrag steigt von 2976 auf 3048 Euro pro Jahr. Weitere zusätzliche 1800 € pro Jahr sollen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
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Riester-Rente kein Auslaufmodell?
Über die Riesterrente wurde in der letzten Zeit viel geschrieben. Sie wird kritisiert, wie keine andere Altersvorsorge überhaupt. Zu kompliziert, zu wenig Rendite und die Vertragsabschlüsse gehen zurück. Ob die Riesterrente tatsächlich, wie von einzelnen gefordert wird, abgeschafft wird, ist offen. Wenn sich ein ungutes Gefühl einstellt, sollte man in Ruhe und ohne Eile unter Abwägungen der Vor-und Nachteile über die Riester-Rente oder Riestermodelle nachdenken.
Ja, ich möchte mehr über meine Möglichkeiten bei der Riesterrente 2017 wissen!
Ihr Team von rentenbescheid24.de