2018 wird die Zurechnungszeit verlängert
Vor ein paar Tagen hat der Bundesrat neben der Rentenangleichung Ost an West noch ein weiteres Gesetz verabschiedet. Das Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze. Kurz gesagt: das EM-Leistungsverbesserungsgesetz. Die EM-Rente soll ab 2018 aufgewertet werden. Wir erklären, wie das geschehen soll.
2018 wird die Zurechnungszeit verlängert, so steht es im Gesetz, welches jetzt durch den Bundesrat verabschiedet worden ist. Versicherte wollen wissen, was hinter der Zurechnungszeit eigentlich steht.
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2018 wird die Zurechnungszeit verlängert: was ist die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit ist eine rentenrechtliche Zeit. Sie ist gesetzlich geregelt. Wo steht die Regelung? Im § 59 Sozialgesetzbuch Nr. 6.
„ Die Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Rente wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“ Wissenswertes und Details zur Zurechnungszeit können Sie hier nachlesen!
Sie gilt für:
- Erwerbsminderungsrenten, teilweise Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und
- Für Witwen-und Witwerrenten, Erziehungsrenten, Waisen-und Halbwaisenrenten.
Die Zurechnungszeit ist nichts anderes, als dass der Versicherte im Falle einer Erwerbsminderung, ab dem Zeitpunkt des Leistungsfalles (Tag der Krankheit oder Behinderung) auf Grundlage seiner bisher erwirtschafteten Entgeltpunkte weitere Entgeltpunkte gutgeschrieben bekommt. Und zwar so, als hätte er bis zum 62. Lebensjahr diese durchschnittlichen Verdienste oder Rentenzeiten tatsächlich gehabt. Sie ist nichts anderes als eine fiktive Rentenzeit, die die Erwerbsminderungsrente finanziell anheben soll.
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2018 wird die Zurechnungszeit verlängert: wie soll es gehen!
Nach dem Willen des Gesetzgebers wird die Zurechnungszeit ab dem 01.01.2018 stufenweise angehoben. Jedes Jahr nehmen ca. 170.000 Versicherte die Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch. Viele Versicherte, die wegen Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, sind mit der EM-Rente finanziell nicht abgesichert. Deshalb soll mit der Erhöhung der Zurechnungszeit eine Verbesserung der Leistungen in der EM-Rente sichergestellt werden.
Wir hatten berichtet, dass die Leistungen aus der EM-Rente im Durchschnitt erschreckend niedrig sind. Im Einzelfall sind die Renten wegen Erwerbsminderung aber auch sehr hoch. Wenn der Versicherte vor dem Leistungsfall gut verdient hat. Wenn wir als Rentenberater in solchen Fällen beratend tätig werden und die Renten nachrechnen, können wir einen Zusammenhang zwischen der Dauer der Zurechnungszeit und dem vorherigen Verdienst feststellen.
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Die stufenweise Anhebung der EM-Rente ab 2018 soll sogar zu einer Erhöhung der Steuereinnahmen des Bundes führen. So steht es im Gesetzesentwurf zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz.
2018 wird die Zurechnungszeit verlängert: Tabelle im neuen § 253 a SGB VI
253 a SGB VI wird neu geschrieben:
Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente vor dem 01.01.2024 oder sind bei einer Hinterbliebenenrente Versicherte vor dem 01.01.2024 verstorben, wird das Ende der Zurechnungszeit wie folgt auf die Lebensjahre angehoben:
- 2018 um 3 Kalendermonate, auf 62 Jahre und 3 Monate,
- 2019 um 6 Kalendermonate, auf 62 Jahre und 6 Monate,
- 2020 um 12 Kalendermonate, auf 63 Jahre,
- 2021 um 18 Kalendermonate, auf 63 Jahre und 6 Monate,
- 2022 um 24 Kalendermonate, auf 64 Jahre und
- 2023 um 30 Kalendermonate, auf 64 Jahre und 6 Kalendermonate.
Wer im Jahr 2023 eine Erwerbsminderungsrente beantragt und auch bekommt, dem wird je nach Lebensalter eine Zurechnungszeit auf das 64. Lebensjahr und 6 Kalendermonate angerechnet.
Wer 2024 eine EM-rente beantragt bekommt die Zurechnungszeit bis zum 65. Lebensjahr anerkannt.
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EM-Rentner vor 2018 kommen nicht in den Genuss der höheren Zurechnungszeit. Nur wenn die EM-Rente aberkannt und später neu zuerkannt wird, werden die neuen Regelungen der Zurechnungszeit greifen. Nachrechnen lohnt sich auf jeden Fall. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de beraten rechtssicher über die Fragen der Erwerbsminderungsrente und der Zurechnungszeit.
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine EM-Rente habe!
Autorin des Beitrages
Nadja Kirschner
Nadja Kirschner ist Rentenberaterin, ihre Mission ist es, dank ihrer weiblichen Intuition, Ungesagtes zu erkennen und den Mandaten emotional wie fachlich zu begleiten.