3 oder 6 Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag stellen
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen kurz vor dem Rentenbeginn! Corona bremst das allgemeinen Leben aus! Die Deutsche Rentenversicherung macht es ihren Versicherten nicht einfach. Für sie ist es nicht mehr möglich, einfach mal so bei der DRV vorbei zuschauen und eine Beratung zu bekommen. Genauso sieht es auch mit dem Rentenantrag aus! Viele Versicherte müssen oft Monate Warten bis sie zum Termin kommen können. Die Zeit rinnt weg! Die tägliche Praxis zeigt es uns: lieber den Rentenantrag 6 Monate vor Beginn stellen. Selbst dann ist es nicht sicher, dass die DRV ihren Rentenantrag zeitnah bearbeiten kann!
3 oder 6 Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag stellen, so die Frage eines Kunden von rentenbescheid24.de. Unsere Antwort kurz und knapp: 6 Monate mindestens vorher den Rentenantrag stellen. Nicht nur Corona hat alles verlangsamt, auch Personalknappheit, immer komplexere Vorgänge bei der Rente und aktuell die Grundrente machen der Deutschen Rentenversicherung und damit auch den Versicherten das Leben schwer. Hier können Sie auch nachlesen, was überhaupt ein Rentenantrag ist!
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3 oder 6 Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag stellen: Was ist der Rentenantrag?
Der Antrag auf die Altersrente markiert immer den Beginn der Rente! Geshalb muss die DRV von Ihnen wissen, wann Ihre Rente beginnen soll. Und das Gesetz schreibt uns vor, dass es ohne Rentenantrag keine Altersrente gibt. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, in denen auch ohne ein Rentenantrag eine Rente geleistet werden muss! Hier zum Nachlesen!
§ 19 Satz 1 Sozialgesetzbuch Nummer 4 sagt uns folgendes:
„Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, nach dem Recht der Arbeitsförderung sowie in der sozialen Pflegeversicherung werden auf Antrag erbracht, soweit sich aus den Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes ergibt“.
Der Antrag auf die Altersrente ist die unmißverständliche Erklärung des Versicherten : “ Ich will von dir (liebe DRV) meine Rente am _____ ( Datum) haben“. Diese Erklärung nennt man rechtstechnisch gesprochen, Willenserklärung. Damit gibt der Erklärende eine rechtserhebliche Erklärung ab.
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3 oder 6 Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag stellen: Muss ich den Rentenantrag schriftlich stellen?
Grundsätzlich: Nein! Sie können den Rentenantrag aus mündlich, über das Telefon oder per Mail bei der Rentenversicherung stellen. Das Gesetz schreibt und für den Antrag als solchen nicht zwingend eine Form voraus. Also keine Schriftform oder sonstiges. Aus Beweisgründen ist es aber wichtig den Antrag schriftlich zu stellen und mit der Unterschrift zu versehen!
3 oder 6 Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag stellen
Kein Geheimnis mehr! Selbst Mitarbeiter der DRv mit denen die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sprechen, sagen. Es ist besser den Rentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Wir schaffen die Arbeit nicht mehr! Wir empfehlen allen Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die eine Rente haben wollen: Stellen Sie den Rentenantrag mindestens 6 Kalendermonate vor Rentenbeginn!
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