3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente
Die Sonne scheint und der Winter ist vergessen. Der Garten ruft. Viele muss auf Vordermann gebracht werden, was im langem Winter liegen geblieben ist. Daneben auch ein bisschen Luft zum Erholen und zum Lesen. Das Thema Rente lässt uns alle irgendwie nicht los. Erst die Mütterrente 2 und nun die Rentenerhöhung 2018, alles aktuelle Themen rund um die Rente. In den nächsten folgenden 3 Wochen geben wir Ihnen pro Woche 7 Tipps zur Rente. Insgesamt also 21 Rententipps. Damit Sie sich, auf Ihren Ruhestand gut vorbereiten können.
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente von den Rentenberatern und Rechtsanwälten von rentenbescheid24.de Warum geben wir Ihnen diese Informationen. Ganz einfach! Unsere jahrelange praktische berufliche Erfahrung geben und so viele tiefe Einblicke in die verschlungenen Pfade des Rentenrechts, welche wir Ihnen mit einfachen Erklärungen und Beispielen weitergeben wollen. Damit Sie sich im Dschungel der Rente zu Recht finden.
7 Tage 7 Fragen – Rentenberater gibt 7 wertvolle Tipps zur Rente!
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: Ein Überblick über die Themen
Wer für seinen Ruhestand plant oder sich Gedanken macht, sollte gut vorbereitet sein. Mit unserem 3 Wochen Ratgeber gibt es einen Überblick über die Rente von A-Z. Von der Altersrente, über die Kontenklärung, Versicherungsverlauf, soll ich als Student eigene Beiträge in die Rente zahlen, bis zur Flexirente, Hinzuverdienst, Minijob oder eine Rente durch Kindererziehungszeiten und und und…
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: die ersten 7 Tipps zum Warmlesen!
Tipp 1: Fangen wir mit den Altersrenten an!
Wenn Sie wissen wollen, welche Altersrente die für Sie genau richtige ist, stehen Sie vor einem Problem. Überall ist zu hören, die Rente mit 63 Jahren, die Rente mit 45 Jahren ohne Abschläge, die Regelaltersrente usw. Für welche der Altersrenten sollen Sie sich jetzt oder später entscheiden? Hier der Überblick!
rentenbescheid24 – Das Rentenberatungsportal
– 7 Rententipps für pro Woche –
Ihr Renteneintritt hängt von Ihrem Lebensalter und bestimmten Wartezeiten ab. Wer behauptet, dass er heute (2018) mit 60 Jahren in die gesetzliche Rente mit einer Altersrente gehen kann, der irrt.
Das Rentenrecht gibt uns die Altersrente, die überhaupt möglich sind vor. Diese sind:
- Die Regelaltersrente mit 5 Jahren Wartezeit,
- Die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit (umgangssprachlich die 63er Rente genannt),
- Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit (in zwei Varianten),
- Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- und Altersrente für den Bergbau/ aus der knappschaftliche Versicherung.
Alle anderen Altersrenten, wie die Frauenaltersrente oder die Altersrente bei Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit sind Auslaufmodelle und können heute zum Rentenantritt im Jahr 2018 nicht mehr beantragt werden.
Für die vorgenannten Altersrenten können Sie unsere spannenden Beiträge nachlesen. Vor allem, wie und wann Sie in diese Renten gehen können. Der Unterschied der Altersrente ist erheblich. Für eine Regelaltersrente brauche ich nur 5 Jahre Wartezeit ( es genügen hierfür 2 Kinder, die nach 1992 geboren und erzogen worden) oder für eine abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersrente 45 Jahre Wartezeit und bei dem Geburtsjahr 1955 ein Lebensalter von 63 Jahren und 6 Kalendermonaten.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: Der 2. Tipp
Jeder Versicherte sollte unbedingt seinen Versicherungsverlauf für die spätere Rente prüfen. Dies ist wichtig, damit dieser immer auf den aktuellen Stand ist. Auch die Zuordnung der Rentenzeiten zu dem Westkreis und Ostkreis muss stimmen. Wer 43 Jahre alt ist, bekommt einen Versicherungsverlauf und die Aufforderung zur Kontenklärung. Schon hier sollten Sie genau prüfen, ob die Zeiten stimmen. Gegebenenfalls die alten Arbeitgeber anschreiben und Unterlagen abfordern. Sicher ist sicher.
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: Tipp 3
Wer studiert, hat im Regelfall nichts mit der Rente am Hut. Dennoch empfiehlt es sich, auch während der Studienzeit Beiträge zur Rente zu zahlen. Dies können Sie mit Jobs neben dem Studium machen, wie Minijobs. Deshalb empfiehlt es sich nicht, bei einem Minijob sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Grund ist relativ einfach, diese Zeiten zählen bei der Wartezeit für die 45 Jahre bei einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit. Somit holt der Student die Lücken bei den Pflichtbeitragszeiten (meist 4 -5 Jahre) wieder rein. Zur Zeit zahlt man 16,65€ bei einem Minijob an monatlichen Beiträgen zur Rente.
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: 4. Tipp Schulausbildung nachzahlen
Schulische Zeiten vor dem 17. Lebensjahr gelten heute nicht mehr als Anrechnungszeiten und stehen daher im Versicherungsverlauf nicht drin. Wer das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, kann für diese Zeiten ( ab dem 16. Lebensjahr) noch Beiträge zur Rentenkasse zahlen und so seine spätere Rente aufbessern. Den steuerlichen Effekt der Beitragszahlung nicht zu vergessen. Sollten für diese Zeiten aber Zeiten der Berufsausbildung im Versicherungsverlauf stehen, geht eine Nachzahlung nicht mehr.
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: Tipp 5 der EX ist gestorben
Ist der oder die Ex gestorben, können Sie unter Umständen einen vormals gerichtlich geschlossen Versorgungsausgleich abändern lassen. Damit können Sie erreichen, dass Sie nicht mehr die vielen Entgeltpunkte an einen Verstorbenen abgegeben müssen, der nichts mehr davon hat. Aber aufgepasst! Hier sollten Sie sehr genau prüfen, ob eine solche Maßnahme wirklich sinnvoll ist.
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: Der 6. Tipp
Selbstständige können freiwillige Beiträge zur Rente zahlen. Wer nach einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis sich selbstständig macht, ist gut beraten, weiter in die Rentenkasse einzuzahlen. Nicht nur wegen dem Steuerspareffekt, sondern auch wegen dem Erhalt Ihrer Ansprüche im Falle einer Erkrankung und nachfolgenden Erwerbsminderung. Oder Sie wollen eine Regelaltersrente haben und haben 2 Kinder vor 1992 geboren und erzogen. Dann können Sie noch für 1 Jahr freiwillige Beiträge einzahlen und so einen Anspruch auf die Regelaltersrente erwerben. Und dies bei ca. 84 Euro Monatsbeitrag. Muss kein schlechtes Geschäft sein.
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: Der 7. Tipp
Kleines Einkommen bedeute kleine Rente. Auch wenn gesetzliche Vorschriften die Rente in solchen Konstellationen aufbessern können, gilt dieser Grundsatz der sogenannten Beitragsäquivalenz zur späteren Rente. Noch steht nicht fest, ob es die Solidarrente oder Grundrente geben wird. Dennoch sind für viele Versicherte Minijobs ein wichtiger Bestandteil des Erwerbslebens. Wir können nur empfehlen, nicht auf die Versicherungspflicht bei einem Minijob zu verzichten. Denn für die mögliche Grundrente sind 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten Voraussetzung. Soviel ist schon sicher.
3 Wochen und die 21 Tipps zur Rente: Der 8. Tipp folgt nächste Woche
Die erste Woche ist herum. 7 Renten-Tipps von rentenbescheid24.de. Zum Nachlesen und Nachdenken. Nächste Woche beschäftigen wir uns mit den Themen vorzeitiger Ruhestand, Altersteilzeit, Vorruhestand, Mütterrente und Co. und dem Hinzuverdienst zur Rente. Wir bleiben am Ball. Wir hoffen Sie auch! Ihr Team von rentenbescheid24.de.
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