48.000 neue steuerpflichtige Rentner
2019 gibt es wieder den kräftigen Schluck aus der „Rentenpulle“. Soll heißen, es geht am 01.07.2019 wieder mit der Rente ein Stück nach oben. Die ersten Prognosen deuten auf einen Anstieg der Renten um ca. 3 bis fast 4 Prozent hin. Wir hatten berichtet. Wie jedes Jahr, wenn es die Rentenerhöhungen gibt, wird es auch wieder Rentnerinnen und Rentner geben, die auf ihre Rente mit der Anpassung „auf einmal“ Steuern zahlen müssen. Wir klären auf, um was es im Detail geht!
48.000 neue steuerpflichtige Rentner soll es im Jahr 2019 geben. So die ersten vorsichtigen Schätzungen. Warum 2019 wieder mehr Menschen eine Steuererklärung abgeben müssen, liegt einfach an der / den Rentenerhöhungen der letzten Jahre. 2018 gab es schon eine ordentliche Rentenerhöhung. Auch in diesem Zusammenhang wurde berichtet, dass Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2019 für die Steuer 2018 wohl möglich eine Steuererklärung abgeben müssen.
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48.000 neue steuerpflichtige Rentner: Gründe für die eintretende Steuerpflicht
Die Gründe dafür, warum ein Rentner auf einmal steuerpflichtig wird, sind relativ einfach. Da die Renten steigen und der steuerpflichtige Anteil der Renten (Rentenanpassungsbetrag) steigt, kann es sein, dass der betroffene Rentner mehr als die 9.000€ Jahreseinkommen hat, welche steuerfrei sind. Dann sollte der Rentner nach einer eingehenden Prüfung seiner steuerlichen Situation möglicherweise eine Steuererklärung abgeben.
Mit dem Überschreiten des steuerfreien Existenzminimums von 9.000€ im Jahr wird es dann brenzlig. Was viele Versicherte auch nicht wissen. Nicht nur die eigene Rente steigt, sondern auch die Hinterbliebenenrenten und die Betriebsrenten. Damit wird schnell die Grenze erreicht, in welcher noch die Einnahmen nach Abzug aller relevanten Positionen steuerfrei sind.
Ca. 48.000 Rentnerinnen und Rentner sind von der möglichen neuen Steuerpflicht betroffen.
Zählt man diese neuen Steuer-Rentner mit dazu, kommen wir in Deutschland auf 4,98 Millionen steuerpflichtige Rentner. Diese finanzieren über ihre Steuern das Gemeinwohl des Landes mit.
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Die Renten für die Steuerpflicht sind:
48.000 neue steuerpflichtige Rentner: Wahl des Rentenbeginns
Wer kann, sollte wohlmöglich schon 2018 eine Rente beantragen. Noch ist es bis zum 01.12.2018 möglich, eine Punktlandung bei der Altersrente zu schaffen. Oder im Rahmen der 3 Monatsfiktion des § 99 SGB VI rückwirkend zum früheren Termin. Denn es geht um den für 2018 geltenden Steuerfreibetrag auf die eigene Altersrente.
Wer 2018 noch in Rente geht oder gegangen ist, muss „nur“ 76 Prozent seiner Rente versteuern, wenn er über die entsprechenden Grenzen hinaus rutscht. 24 Prozent seiner Rente sind steuerfrei.
Wer 2019 in Rente geht, hat nur noch einen steuerfreien Anteil auf seine Rente von 22 Prozent. So geht es bis 2040. Ab dem Jahr 2040 werden alle Renteneinnahmen zu 100 Prozent steuerpflichtig!
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48.000 neue steuerpflichtige Rentner: Mütterrente und Zurechnungszeit
Auf dem ersten Blick haben die neue Mütterrente 2 und die neue Zurechnungszeit nichts mit der Steuer auf die Rente zu tun. Aber nur auf den ersten Blick. Denn zum Januar 2019 sollen ca. 9 Millionen Rentnerinnen die höhere Mütterrente 2 bekommen. Damit ein Zuschlag auf die Rente. Die Neurentner bei der Erwerbsminderungsrente können auch mit einem „kräftigen“ Schluck aus der Bulle rechnen. Damit gibt’s höhere Einnahmen und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass für den ein oder anderen Rentner schon ab dem Januar 2019 die Steuerpflicht beginnen kann!
Fazit!
Wer mehr Rente erhält, sollte wegen der Steuern prüfen und rechnen. Einfach zu sagen, mich wird es ja nicht treffen, ist schlichtweg grob fahrlässig! Wer sich nicht sicher ist, ob er eventuell schon seit 2018 in der Steuerpflicht ist, einfach Unterlagen einpacken und zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Oder die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de geben eine grobe Steuerschätzung ab, ob Sie mit Ihrer Rente möglicherweise schon steuerpflichtig sind!
Ja, ich will wissen, ob ich mit meiner Rente für 2018 schon steuerpflichtig bin!
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