600 Euro mehr Rente
Die Kontenklärung und den Rentenbescheid prüfen sind eines der Tätigkeiten der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Wir berichten aus einem Praxisfall, der für eine Mandantin, zu einer realen Rentenerhöhung von 600€ Brutto führte.
600 Euro mehr Rente im Monat ist eine echte Hausnummer. Was ist passiert?
Die Rentenspezialisten von rentenbescheid24.de bekamen einen Anruf, mit der Bitte einen Bürotermin in Jena zu vereinbaren. Die Kundin bat darum ihre Rentenunterlagen zu prüfen und ihr zu sagen, wann und zu welchen Bedingungen sie in Altersrente gehen kann. Sie hatte unser Angebot auf rentenbescheid24.de im Internet gesehen.
600 Euro mehr Rente: die Ausgangslage vor der Prüfung!
Unsere Mandantin, 1954 geboren, kann zum 01.02.2018 frühestmöglich in Rente gehen. Wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet. In diesem Fall bekommt sie 10,2 % Abschlag. Sie ist zur Zeit berufstätig und bezieht eine große Witwenrente. Diese Hinterbliebenenrente wird wegen Einkommensanrechnung gekürzt. Details zu den neuen Freibeträgen bei der Hinterbliebenenrente können Sie hier nachlesen.
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Daneben wäre noch ein Renteneintritt zum 01.08.2017 möglich. Dann mit einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Zu dieser Rente für unsere Mandantin noch später einige Informationen.
600 Euro mehr Rente: warum diese Erhöhung?
Ganz einfach, es fehlten im Versicherungsverlauf unserer Kundin 20 Jahre versicherungsrechtliche Zeiten. Für die Zeit von 1971 bis zum 31.12.1990 war im Rentenkonto unserer Mandantin kein Eintrag vorhanden. Es fehlten:
- die Berufsausbildungszeiten
- Verdienstzeiten
- Freiwillige Zusatzrentenzeiten
- Mutterschutz-und Kindererziehungszeiten
- Zeiten des Arbeitsausfalles wegen Krankheit.
Alle fehlenden Zeiten konnte unsere Mandantin anhand von Unterlagen, Zeugnissen und dem Buch der Familie nachweisen. Da unsere Mandantin nach der Geburt der Kinder mehrere Jahre zu Hause war, wirken die neuen Kindererziehungszeiten voll als anrechenbare Wartezeiten, mit Entgeltpunkten in der Rentenhöhe. Soweit so gut.
Für die Zeit ab 1991 bis zum 31.12.2014 waren rentenrechtliche Zeiten im Versicherungskonto gespeichert, mit einem Rentenanspruch im Falle der Regelaltersrente von ca. 271 € Brutto.
Damit die Rente stimmt!
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Zuerst haben wir für unsere Mandantin eine Rentenberechnung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, das sie 600 Euro mehr Rente im Alter erhält. Nach dem dieses Ergebnis feststand, stellte sich natürlich die Frage, was noch zu tun ist?
Was haben wir noch getan?
Wir haben die Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Alle Nachweise kopiert und der DRV versandt. Auf den neuen Kontenklärungsbescheid warten wir.
Danach haben wir die Wartezeiten für mögliche Altersrenten zusammengerechnet. Sicher ist, dass unsere Mandantin zum Renteneintritt Februar 2018 eine Wartezeit von 35 Jahren mindestens voll hat.
Was aber nicht sicher war, ob sie auch die Wartezeit von 45 Jahren erreicht. Warum? In der Zeit von 1992 bis 2004 war unsere Mandantin sehr oft im Leistungsbezug der Arbeitsförderung. Teilweise mit bezahlten Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsagentur. Der Versicherungsverlauf ließ aber keine Rückschlüsse zu, ob es sich bei diesem Zeiten um ALG-1 Zeiten oder Arbeitslosenhilfezeiten handelte. Die Unterscheidung ist für die Bewertung als Wartezeit für eine abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren Wartezeit von erheblicher Bedeutung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat den Grund für den Leistungsbezug, so ist es leider so, ab Zeitraum 1992 bis 2002 (20 Jahre) aus dem Datenbestand gelöscht. Und dies nicht nur bei unserer Mandantin sondern generell. Unterlagen hatte sie auch nicht mehr. Was war also als nächstes zu tun?
Keinen Überblick mehr über die Rentenzeiten?
Ohne nervigen Stress und wenig zeitlichen Aufwand zur Kontenklärung, vollständig und lückenlos.
600 Euro mehr Rente: die Krankenkasse musste Auskunft geben!
Wir schrieben die Krankenkasse unserer Klientin an und baten um Auskunft, um was für Zeiten es sich bei den eingetragenen Zeiten der Arbeitsförderung (im Versicherungskonto mit der Abkürzung AFG gekennzeichnet) handelt.
Die Auskunft kam schnell. Bei ca. 70 Kalendermonaten in der Zeit von 1992 bis 2004 waren Arbeitslosenhilfezeiten hinterlegt.
Damit wird es nichts mit einer abschlagsfreien Rente zum 01.08.2018 für unsere Mandantin, ein Wehrmutstropfen?
Rechnen; es gibt einen Zusammenhang zwischen dem früheren Renteneintritt und der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente. Der frühere Renteneintritt führt unter Umständen dazu, dass es keinen Rentenverlust in der Witwenrente gibt.
Jetzt mussten wir rechnen, ob es wirklich so wirtschaftlich für unsere Mandantin so schlimm ist, dass sie zum 01.02.2018 mit 10,2 % Abschlägen in Rente geht. Brutto würde unsere Mandantin ca. 880 € Monatsrente inklusive Abschläge erhalten. Zum 01.08.2018 wären es ca. 970 € Brutto, ohne Abschläge.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
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Unter Maßgabe der neuen Freibeträge für die Hinterbliebenenrenten ab dem 01.07.2017 konnten wir ausrechnen, dass unsere Kundin zum 01.02.2018 ihre volle Witwenrente ohne Abzug neben der Altersrente bekommen wird. Würde sie zum 01.08.2018 in Rente gehen, würden ca. 20 € von der Witwenrente abgezogen werden. Da sie die abschlagsfreie Altersrente zu diesem Datum nicht erreichen kann, es fehlt die Wartezeit von 45 Jahren, ist die Entscheidung gefallen.
Die Rente beginnt zum 01.02.2018. Unsere Mandantin möchte ihre schwere körperliche Tätigkeit beenden. Sie kann mit der vorgezogenen Altersrente und der dann vollen Witwenrente finanziell ohne Sorgen leben!
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Unser Fazit
Prüfen, Rechnen und Vergleichen ist das Gebot. Kein Versicherter hat etwas zu verschenken. Die Kontenklärung und Rentenbescheidsprüfung kann dazu führen, dass wichtige Zeiten und Lücken im Versicherungskonto geschlossen werden. Unsere Mandantin hat mit einem solchem Ergebnis nicht gerechnet. Sie hat uns gebeten, bis zum Beginn ihrer Rente, alles wegen der Altersrente in die Hand zu nehmen. Rund um Sorglos sozusagen. Gerne haben wir den Auftrag übernommen!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.