Die Abschläge auf die Altersrente gibt es zu unterschiedlichen Bedingungen.
Dieser Abschlag auf die Rente gilt auch nach Erreichen der Regelaltersrente weiter und auch für die mögliche spätere Hinterbliebenenrente.
Wenn Sie mindestens 35 Jahre versichert gewesen sind, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen.
Ihre Kürzungen betragen 0,3 Prozent pro Monat. Wenn sie z.B ein Jahr eher in Rente gehen wollen, beträgt ihr Abschlag 3,6%.
Seit Juli 2014 gilt – früher in Rente und ohne Abschläge können sie, mit 45 Beitragsjahren in der Deutschen Rentenversicherung, in Rente gehen. In den 45 Beitragsjahren werden nicht nur Arbeitsjahre, sondern auch mögliche Anrechnungszeiten berücksichtigt. Das können z.B. Kindererziehungszeiten, Wehrdienst oder Pflegezeiten sein.
Aber auch hier steigt das Zugangsalter auf 65 an. Sollten sie nach 1952 geboren sein, steigt das abschlagsfreie Eintrittsalter jährlich um 2 Monate an. Natürlich können sie in diesem Fall die Variante für langjährig Versicherte wählen, aber dann leider nur mit Abschlägen.
Sollten sie langjährig freiwillig versichert gewesen sein, könnten sie, unter der Voraussetzung von mindestens 18 Pflichtbeitragsjahren, insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommen. Dann würde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Geburtsjahr nach 1952!) ebenfalls möglich sein.
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Der vorzeitige Bezug der Altersrente hat auch zur Folge, dass die restlichen Beitragsjahre bis zur Regelaltersrente (67. Lebensjahr) fehlen und damit zusätzliche Rentenpunkte. Viele Rentenversicherte mit Durchschnittsrenten, werden es sich schlichtweg nicht leisten können, Abschläge hinzunehmen und auf mögliche Rentenpunkte zu verzichten.
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren