Abschläge auf die Alters­rente

Die Bedingungen

Wer seine Rente vor der infrage kommenden Altersgrenze antreten möchte, muss mit einem Abschlag auf seine Altersrente rechnen. Dieser beträgt vor dem regulären Renteneintritt pro Monat 0,3%. Dies gilt für Altersrenten, Renten wegen Todes und bei Erwerbsminderungsrenten. Seit 2012 wird die bisherige Altersgrenze von 63 Jahren, für diese Renten, schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Der Abschlag kann maximal die Höhe von 10,8% erreichen.

Die Abschläge auf die Altersrente gibt es zu unterschiedlichen Bedingungen.

Dieser Abschlag auf die Rente gilt auch nach Erreichen der Regelaltersrente weiter und auch für die mögliche spätere Hinterbliebenenrente.

Rente mit 63 und 35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte

Wenn Sie mindestens 35 Jahre versichert gewesen sind, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen.

Ihre Kürzungen betragen 0,3 Prozent pro Monat. Wenn sie z.B ein Jahr eher in Rente gehen wollen, beträgt ihr Abschlag 3,6%.

Rente mit 63 und 45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Seit Juli 2014 gilt – früher in Rente und ohne Abschläge können sie, mit 45 Beitragsjahren in der Deutschen Rentenversicherung,  in Rente gehen. In den 45 Beitragsjahren werden nicht nur Arbeitsjahre, sondern auch mögliche Anrechnungszeiten berücksichtigt. Das können z.B.  Kindererziehungszeiten, Wehrdienst oder Pflegezeiten sein.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Diese Rente ist ohne Abschlag, aber niedriger als die Regelaltersrente!

Abschläge auf die Altersrente – die Bedingungen

Aber auch hier steigt das Zugangsalter auf 65 an. Sollten sie nach 1952 geboren sein, steigt das abschlagsfreie Eintrittsalter jährlich um 2 Monate an. Natürlich können sie in diesem Fall die Variante für langjährig Versicherte wählen, aber dann leider nur mit Abschlägen.

Sollten sie langjährig freiwillig versichert gewesen sein, könnten sie, unter der Voraussetzung von mindestens 18 Pflichtbeitragsjahren, insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommen. Dann würde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Geburtsjahr nach 1952!) ebenfalls möglich sein.


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Abschläge auf die Altersrente – die Bedingungen: Folgen des Rentenabschlages

Der vorzeitige Bezug der Altersrente hat auch zur Folge, dass die restlichen Beitragsjahre bis zur Regelaltersrente (67. Lebensjahr) fehlen und damit zusätzliche Rentenpunkte. Viele Rentenversicherte mit Durchschnittsrenten, werden es sich schlichtweg nicht leisten können, Abschläge hinzunehmen und auf mögliche Rentenpunkte zu verzichten.

Abschläge auf die Altersrente

Es gilt also, alle finanziellen Bedingungen und Folgen eines vorzeitigen Rentenbezuges zu berücksichtigen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24 helfen kompetent und rechtssicher bei der finanziellen Renten­eintritts­planung.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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