Ärger bei der Betriebsrente
Am 25.04.2018 kommt es zu einer Anhörung im Bundestag. Es geht wieder einmal um die Beitragsabzocke bei den Betriebsrenten. Seit 2004 müssen alle Rentenbezieher einer Betriebsrente nach dem Gesetz zur betrieblichen Altersversorge den vollen Beitragssatz zur Krankenkasse zahlen, mit wenigen Ausnahmen. Bis heute gab es trotz vielfacher Bemühung aus der Gesellschaft und von Verbänden kein Nachsehen der Politik, an dieser Rechtslage etwas zu ändern. Vor allem, wenn man sich die Besetzung des Gesundheitsausschusses anschaut, wer da alles so als Bundestagsabgeordneter einer Vergangenheit in der privaten Versicherungswirtschaft hat.
Der Ärger bei der Betriebsrente geht in die nächste Runde. Der VdK hat noch eine Verfassungsbeschwerde zu dieser Frage anhängig. Die Bundesregierung musste eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren und den anstehenden Fragen schreiben.
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Der Ärger bei der Betriebsrente: Hintergrund
Am 25.04.2018 hat die Partei Die Linke eine Anhörung im Bundestag durchgesetzt. Und zwar genau zu diesen Fragen. Warum müssen Rentenbezieher einer Betriebsrente, wie einer Direktversicherung oder Pensionsfonds usw., auf diese Renten weiter die vollen Beiträge zur Krankenkasse zahlen (doppelter Beitrag). Im Gegensatz dazu zahlen die Rentnerinnen und Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) den halben Kassenbeitrag. Für den Rentenbezieher bedeutet dies, dass er faktisch gesehen doppelt verbeitragt wird. In der Einzahlungsphase hat er KV-Beiträge auf sein Einkommen gezahlt und in der Auszahlungsphase muss er dies in voller Höhe tun.
KV-Beitrag bei Direktversicherung ohne Pflegeversicherung
Ein Rentner erhält neben seiner gesetzlichen Rente ein Einmalauszahlungsbetrag aus der Betriebsrente (Direktversicherung) von 50.000€. Hiervon muss er insgesamt 14,6 Prozent KV-Beitrag = 7.300€ an seine Krankenkasse zahlen. Wird die Rente monatlich ausgezahlt, werden 120 Kalendermonate KV-Beitrag fällig. Diese Rechnung bezieht sich nur auf den Krankenkassenbeitrag. Dazu kommt noch der Pflege-und Zusatzbeitrag. Das heisst, der Abzug wird in Summe noch höher.
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Der Ärger bei der Betriebsrente: GMG vom 01.01.2004
Ulla Schmidt von der SPD hat still und heimlich die Tür für die Verbeitragung der Betriebsrente geöffnet. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten kein Geld mehr. Heute, 2018, sitzen die gesetzlichen Krankenkassen auf gigantischen Überschüssen von über 30 Milliarden Euro. Der Versuch der SPD den Krankenkassenbeitrag wenigstens zu halbieren, scheiterte im Koalitionsvertrag. Dies wäre eine echte Entlastung gewesen. Der Bundesminister für Gesundheit Spahn will die gesetzlichen Beiträge zur KV senken, was aber dieses Problem keineswegs beseitigt.
Der Ärger bei der Betriebsrente: Wer muss nicht zahlen?
Wer in der privaten Krankenkasse versichert ist, muss den Zusatzbeitrag auf die Betriebsrente nicht zahlen. Rentnerinnen und Rentner, die in der KVdR pflichtversichert sind und eine private Lebens-oder Rentenversicherung/Berufsunfähigkeitsversicherung im Rentenalter ausgezahlt bekommen, müssen ebenfalls keine zusätzlichen Kassenbeiträge entrichten. So steht es in § 229 SGB V ( Sozialgesetzbuch Nr. 5).
Hingegen freiwillig gesetzlich Versicherte Rentner bei Bezug einer Rente aus einer privaten Rentenversicherung hierauf bis zur Beitragsbemessungsgrenze den vollen Beitrag zur KV zahlen müssen. Die Heranziehung von Beiträgen freiwilliger Selbstzahler ist im SGB V anders geregelt, als bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern.
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Flucht aus der Betriebsrente!
Wenn sich an der Beitragspflicht mit vollem Beitrag zur KV in der Betriebsrente nichts ändert, so kann es passieren, dass die betroffenen Bürger über eine Flucht aus der Betriebsrente nachdenken und ihre Altersvorsorge in eine private Rente anlegen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de beraten Sie zu Fragen der Beitragspflicht im Rentenalter!
Ja, ich möchte wissen, ob ich als Rentner Mitglied in der KVdR werde!
PS. Wussten Sie schon, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Freibetrag für freiwillige Beitragszahler in die Rente bei späterer Rentenauszahlung im Falle der Grundsicherung gestrichen hat. Ganz still und heimlich sozusagen. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden Anrechnungsfreibeträge für die Grundsicherung im Rentenfall für bestimmte Leistungsbezieher eingeführt. Davon sollten auch die freiwilligen Selbstzahler profitieren!
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Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.