Interview 1.0
Erwerbs­­minderung

 

 

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Interview im Rahmen der Juni-Aktion Erwerbs­minderung

Rentenberater Peter Knöppel

Im Interview mit unserem Rentenberater Peter Knöppel.
rentenbescheid24 stellt Ihre Fragen im Gespräch direkt an den Rentenberater.

 

 

rentenbescheid24

Guten Tag Herr Knöppel,

ich hoffe es geht Ihnen gut und Sie sind gewappnet für die Fragen unserer Besucher und Leser.

Rentenberater Peter Knöppel

Guten Tag zurück und ja, ich bin gespannt auf die Fragen.

rentenbescheid24

Bevor wir mit dem Interview starten, ein großes Dankeschön für die zahlreichen Nachrichten zum Thema Erwerbsminderung, die uns bisher erreicht haben. Schreiben Sie uns weiterhin so fleißig. Sie wissen ja, unsere Interview-Aktion und damit die kostenfreie Beantwortung Ihrer Fragen zum Thema Erwerbsminderung läuft noch bis zum 30. Juni 2017!

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Starten wir mit der ersten Frage. Sie kommt von Frau Lawrenz und es sind eigentlich 2 Fragen, die jedoch aufeinander aufbauen:
Erste Frage: "Gilt die Rentenerhöhung für alle Rentner oder nur EU Rentner? Weiterhin möchte Sie wissen, ab wann Sie in Rente gehen kann." (Anm. d. Red. Wir veröffentlichen keine persönlichen Daten!)

Rentenberater Peter Knöppel

Ja, die Rentenerhöhung zum 01.Juli 2017 gilt für alle gesetzlichen Rentner. Die Altersrentner, Erwerbsminderungsrentner, Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrentner und Hinterbliebenenrentner bekommen ab dem 01.07.2017 automatisch mehr Rente. Auch die Unfallrenten der gesetzlichen Berufsgenossenschaften werden nach oben angepasst. Bitte Aufpassen, die Rentenanpassungsmitteilung kommt, alte und neue Rente miteinander vergleichen. Wenn die Rentenerhöhung nicht stimmen sollte, dann Widerspruch einlegen.
Der Rentenbeginn für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre bei Ihnen frühestmöglich am 01.11.2026 mit 10,8 % Abschlag. Ohne Abschlag wäre der Beginn am 01.11.2029. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es aber nur, wenn Sie zum Beginn der Rente den Grad der Behinderung von 50 haben.

rentenbescheid24

Was geschieht, wenn während des Rentenbezugs die Schwerbehinderung wegfällt.

Rentenberater Peter Knöppel

Keine Sorge, die Rente wird weiter gezahlt! Der Grad der Behinderung von 50 muss "nur" zu Beginn der Rente vorliegen.
Fällt er später weg, ist die Rente trotzdem sicher.

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Zur nächsten Frage. Herr W. hat eine Frage zum Rentenanpassungsbescheid und wundert sich darüber, was mit seiner Erwerbsunfähigkeitsrente geschieht. Die Frage lautet:

"Ich erhalte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und in der Rentenpassung zum 01.07.2017 stand nun folgender Text.

... Ihre Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gilt aufgrund einer gesetzlichen Änderung ab dem 01.07.2017 als Rente wegen voller Erwerbsminderung....

Was bedeutet das für mich, sollte ich dagegen Widerspruch einlegen?“

Rentenberater Peter Knöppel

Eine Änderung der bestehenden „alten Erwerbsunfähigkeitsrente“ in eine neue Erwerbsminderungsrente nach dem Recht vom 01.01.2001 geht nicht ohne einen Änderungsbescheid.

Die Deutsche Rentenversicherung meint mit der sehr mißverständlichen Formulierung etwas anderes.

Ab dem 01. Juli 2017 startet die neue Flexirente. Damit ändern sich die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes zur Erwerbsminderungsrente. Die gleichen Regelungen sollen auch für die Erwerbsunfähigkeitsrente des Herrn W. gelten. Daher steht im § 302 b SGB VI, dass die Renten wegen Erwerbsunfähigkeit beim Hinzuverdienst als Renten wegen voller Erwerbsminderung gelten. Damit gelten für die Erwerbsunfähigkeitsrente die gleichen neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten, wie bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist nicht in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt worden. Sie bleibt so bestehen, wie Sie Herrn W. zuerkannt worden ist.

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Könnte es sein, dass sich durch den Anpassungsbescheid des Herrn W. die Erwerbsunfähigkeitsrente in eine neue Erwerbsminderungsrente umgewandelt hat? Hat er jetzt einen Abschlag in der Rente?

Rentenberater Peter Knöppel

Dies kann ich mir nicht vorstellen! Leider ist die Formulierung der Deutschen Rentenversicherung für einen Laien schwer zu durchschauen.

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente kann es einen Abschlag geben. Bei der zuerkannten Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es keinen Abschlag. Wenn es eine Änderung der Renten geben soll, muss die Deutsche Rentenversicherung ein förmliches Verwaltungsverfahren zur Aufhebung der "alten" Erwerbsunfähigkeitsrente betreiben.
Mir ist kein Gesetzgebungsverfahren bekannt, in der eine Erwerbsunfähigkeitsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente einfach so umgewandelt wird. Die einmal zuerkannte Rente heißt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Herr W. sollte genau prüfen, ob es tatsächlich eine generelle Änderung in seiner Rente gegeben hat.

rentenbescheid24

Sollte bei möglichen Abschlägen Widerspruch eingelegt werden!

Rentenberater Peter Knöppel

Unbedingt!
Wenn Sie sich nicht sicher sind, schicken Sie uns den Anpassungsbescheid, den Sie erhalten haben. Die Widerspruchsfrist ist 1 Monat nach Erhaltes des Bescheides.

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Weiter geht es mit den Fragen zur Erwerbsminderung. Frau Rachow schrieb uns Folgendes:
"Ich beziehe eine unbefristete Teil EM - Rente die jetzt in eine befristete Volle EM- Rente nach Beantragung umgewandelt wurde . Muss
ich diese 7 Monatsfrist bis zur Zahlung akzeptieren? Danke für eine Antwort

Rentenberater Peter Knöppel

Ja, denn im Gesetz steht, eine volle Erwerbsminderungsrente (befristet) beginnt nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Das heißt für Sie, dass die teilweise Erwerbsminderungsrente bis zum Rentenbeginn der vollen EM-Rente gezahlt wird, danach gibt es die volle Rente.

rentenbescheid24

Was hat es mit der 6 Monatsfrist auf sich?

Rentenberater Peter Knöppel

Im § 101 SGB VI steht, dass die volle Erwerbsminderungsrente erst mit Beginn des 7. Monats nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung geleistet wird. Da bei Ihnen bisher nur eine teilweise Erwerbsminderung vorlag, ist ein neuer Leistungsfall eingetreten. Deshalb müssen Sie volle 6 Monate warten, bis die volle EM-Rente gezahlt wird.

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Diese Frage stellte uns Herr Dahlke: "Ich hatte mich für 1 1/2 Monate Arbeitslos gemeldet.Da ich beim alten Arbeitgeber krankgeschrieben wurde bis in die Arbeitslosigkeit und den Krankenschein später beim Amt vorlegte, wurde mir eine Sperrzeit verhängt."

Rentenberater Peter Knöppel

Sie können gegen den Sperrfristbescheid innerhalb von 1 Monat nach Zugang Widerspruch einlegen. Da es bei Ihnen um lebenswichtiges Geld geht, wäre dies nur empfehlenswert.
Sie sollten sich einen vor Ort spezialisierten Anwalt für Sozialrecht nehmen und den Vorgang prüfen lassen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Überprüfung.

rentenbescheid24

Hilft eine Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen!

Rentenberater Peter Knöppel

Ja und nein.
Wenn die Rechtschutzversicherung den Schadensfall schon im Widerspruchsverfahren übernimmt (eher die Ausnahme), dann können sich Betroffene an einen Anwalt wenden. Am besten vorher eine schriftliche Deckungszusage von der Rechtschutz einholen. Sicher ist Sicher.
Im Normalfall übernehmen Rechtschutzversicherung im Sozialrecht erst ab dem Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Daher sind solche Fälle vor dem Gerichtsverfahren im Regelfall nicht abgesichert.

rentenbescheid24

Was kommen für Kosten auf den Betroffenen zu, wenn die Rechtsschutz nicht zahlt?

Rentenberater Peter Knöppel

Es gibt gesetzliche Rahmengebühren im Sozialrecht für die Tätigkeit eines Rentenberaters oder Rechtsanwaltes.
Hier wären im Widerspruchsverfahren vor dem Arbeitsamt als Honorar 380,80 € (inklusive Mehrwertsteuer) fällig.

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Kommen wir zur letzten Frage für das heutige Interview, dann entlasse ich Sie, Herr Knöppel!´Diese Frage erreichte uns über unsere Facebookseite:

"Wann wird meine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt, ich bekomme die Rente ab 01. Juni 2017?"

Rentenberater Peter Knöppel

Die Erwerbsminderungsrente wird am Ende des laufenden Monates gezahlt. Bis zum 01.04.2004 wurden bis dahin bewilligte Renten immer am Monatsanfang für den laufenden Monat gezahlt.

rentenbescheid24

Was ist, wenn kein anderweitiges Geld bis zum Ende des Monates vorhanden ist, um die Miete zu zahlen?

Rentenberater Peter Knöppel

Dann empfiehlt es sich, zur Überbrückung Hartz-IV oder Grundsicherung zu beantragen. Trotz der bewilligten Rente liegt bis zur Auszahlung der Rente Bedürftigkeit vor. Die Rentenversicherung zahlt dann nur den Teil der Rente aus, der über dem Bedarfssatz von Hartz-IV liegt. Den Rest zahlt sie an das Jobcenter oder Sozialamt zurück.

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Herr Knöppel, ich bedanke mich und natürlich auch im Namen unserer Leser für die knackige und kompetente Beantwortung der Fragen. Ich bin gespannt auf unser kommendes Interview und die spannenden Anfragen unserer Besucher und Leser.

Rentenberater Peter Knöppel

Die Freude war ganz meinerseits und auch ich bin gespannt, welche Fragen mich kommende Woche erwarten!

rentenbescheid24

Liebe Leser von rentenbescheid24.de, sie haben ebenfalls eine Frage zur ihrem persönlichen Fall in der Erwerbsminderung? Dann nutzen sie doch gleich das Erwerbsminderungs-Frageformular. Ich habe es ihnen am Ende dieser Seite angehängt.

Bis kommende Woche mit ihren neuen und spannenden Fragen.

Ihr Sven Brack

Ihre Frage zur Erwerbs­minderung exklusiv an den Renten­berater stellen - kostenfrei

Schreiben Sie uns Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente, nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
Aus allen Zusendungen werden eine Vielzahl an Fragen für das Interview mit dem Rentenberater ausgewählt und jeden Freitag im Juni wird auf diese Fragen in einem Interview eingegangen. Den Link zum Interview finden Sie immer aktuell auf rentenbescheid24.de und auf unserer Facebook-Seite

Kostet mich die Frage etwas?

Nein! Während des Aktionszeitraumes im Juni 2017 geht der Rentenberater auf Ihre Fragen zur Erwerbsminderungsrente in einem Interview ein und das kostenfrei
Bitte beachten Sie, die Beantwortung der Fragen stellt keine Rechtsberatung dar.
Danach nutzen Sie bitte die Schnellfrage für nur 9,90€

Werden alle Fragen beantwortet?

Unsere Rentenberater werden versuchen, auf so viel Fragen wie möglich einzugehen. Jedoch kann  es sein, dass einige Fragen aus zeitlichen Gründen (Interviewlänge) nicht beantwortet werden können.

Wir freuen uns auf Ihre Frage zur Erwerbsminderung. Jetzt Frage stellen!




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    Interview 1.0 zur Erwerbsminderungsrente im Aktionsmonatz Juni
    wird freigeschaltet am 16.06.2017....

    Das zweite Interview zu den Fragen der Besucher und Leser in Sachen Erwerbsminderungsrente, exklusiv auf rentenbescheid24.dewird freigeschaltet am 23.06.2017....

    Aktion Erwerbsminderungsrente das Interview 3.0, mit den Fragen der Leser zur Erwerbsminderungsrentewird freigeschaltet am 30.06.2017....