Alles was Sie über die Witwenrente wissen sollten
Hinzuverdienst und Witwenrente und die Folgen
Der geliebte Ehepartner oder Lebenspartner in der eingetragen Lebensgemeinschaft sind plötzlich gestorben und jetzt steht die Witwenrente im Raum. Neben der Trauer und dem Verlust, stellen sich Fragen, wie geht es weiter, schaffe ich das mit den Finanzen, wie viel Hinterbliebenenrente bekomme ich, was darf ich neben der Witwenrente hinzuverdienen, ohne dass sie mir gekürzt wird und vieles mehr?
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Witwenrente, finden Sie im Folgenden. Sie sind uns sicher nicht böse, wenn wir in unserem kleinen Beitrag immer von der Witwenrente reden, aber wir müssten ansonsten die Witwenrente immer auch als Witwerrente bezeichnen, was es komplizierter macht.
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Frau und Mann bekommen Hinterbliebenenrente
Seit 1984 bekommen Frau und Mann die Hinterbliebenenrente. Besser bekannt als Witwenrente oder Witwerrente. Diese Regelungen gelten auch für Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Das Was und Wie der Hinterbliebenenrente hier zum Nachlesen!
Bekomme ich keine Witwenrente mehr, wenn ich etwas hinzu verdiene?
Eines der Rentenirrtümer, mit denen wir Aufräumen wollen. Wenn Sie neben der Witwenrente noch andere Einkünfte haben, wird Ihnen die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Aber Sie verlieren sie nicht , wenn Sie generell dazu verdienen. Dafür gibt es die Einkommensanrechnung.
Welches Einkommen wird überhaupt angerechnet?
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Pauschal kann man sagen, vieles ist anrechenbares Einkommen. Einiges kennen Sie sicher auch.
Aber Vorsicht, nicht alles was Sie an Einkommen erhalten, darf an die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.
Dabei spielt es eine wichtige Rolle, ob Sie vor dem 01.01.2002 eine Witwenrente bezogen haben, denn da galten andere Regelungen. Es muss genau geprüft werden.
Anrechenbares Einkommen heute:
- Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen
- Arbeitseinkommen aus Gewinnen bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden
- Krankengeld, Arbeitslosengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Krankentagegeld, Insolvenzgeld, Renten wegen Alters
- Erwerbsminderungsrente, Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Betriebsrente und Renten aus privaten Versicherungen
- Gewinne aus Aktienvermögen, Gewinne aus Vermietung und Verpachtung , Zinserträge über den gesetzliche Freibetrag
- Elterngeld
Einkommensanrechnung Witwenrente
Einkommen, was nicht angerechnet wird:
- Steuerfreie Einnahmen nach dem § 3 Einkommenssteuergesetz
- die meisten steuerfreien Einnahmen und die Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie staatlich gefördert worden sind (Riester-Rente)
- Arbeitslosengeld II, Aufstockung im Alter und bei Erwerbsminderungsrente oder die Sozialhilfe
Wichtig! Hinterbliebenenrenten und Renten aus der Unfallversicherung werden nicht angerechnet.
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Ihr Einkommen, was bleibt übrig!
Sobald das anrechenbare Einkommen feststeht, beginnt das große Rechnen. Bei Arbeitseinkommen wird generell das Einkommen um 40 % bereinigt. Besteht das Einkommen aus Altersrenten werden diese um 14 % pauschal gekürzt und bei Arbeitslosengeld wird zum Beispiel ein Abzug der anfallenden Kranken-und Pflegebeiträge vorgenommen.
Ein Beispiel:
Ricarda 47 Jahre alt hat eine minderjährige Tochter und vor dem Tode am 01.09.2016 ihres Mannes ein Jahresgehalt von 36.000 € Brutto. Die Ehe wurde am 01.01.2012 geschlossen.
Sie hat Anspruch auf die große Witwenrente.
Erster Schritt: Freibeträge errechnen
Ricarda bekommt ihren eigenen Freibetrag. Dieser beträgt das 26,4 fache des aktuellen Rentenwertes von 30,45 € pro Entgeltpunt = 803,88 €.
Dann bekommt Ricarda für ihre Tochter auch einen Freibetrag gutgeschrieben. Dieser beträgt das 5,6 fache des Rentenwertes 30,45 € = 170,52 €.
Summe aller Freibeträge = 974,40 €
Zweiter Schritt: Ricardas Einkommen wird gekürzt!
Die 36.000 € Jahresgehalt werden um 40 % gekürzt = 21.600 €. Dieser Betrag wird durch 12 Monate geteilt= 21600 ./. 12 = 1800 €. Es verbleiben als bereinigtes Nettoeinkommen 1800,00 €
Dritter Schritt: Abzug Freibetrag von 1800 €
Die 1.800 € werden jetzt um den Freibetrag von 974,40 € gekürzt = 825,60 €.
Vierter Schritt: 40 % von 825,60 €
Es werden aus den 825,60 € ein Betrag von 40 % errechnet = 330,24 €
Kürzung der Witwenrente um 330,24 €
Die Witwenrente der Ricarda wird um die 330,24 € gekürzt.
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Mehr geht immer!
Arbeiten neben der Witwenrente ist kein Problem. Wer mehr verdient, muss damit rechnen, dass er weniger Rente bekommt.
Werden neben der Arbeit Kinder erzogen oder einen Familienangehörigen gepflegt, kann sich ein Nachrechnen auf jeden Fall lohnen. Denn müssen Sie wegen der Kindererziehung verkürzt arbeiten, muss die Witwenrente ein Teil Ihres Verdienstausfalles mit ausgleichen.
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Wiederheirat, Folgen bedenken!
Wollen Sie wieder heiraten, können Sie auch für 24 Kalendermonate eine Abfindung der durchschnittlichen Witwenrente beantragen. Ein Startgeld für die neue Ehe sozusagen. Wenn Sie aber geschieden werden, kann es sein, dass die alte Witwenrente dann nicht mehr gezahlt wird. Also auch hier genau nachdenken.
Ja ich möchte Gewissheit über meine Hinterbliebenenrente haben und wissen, ob sie stimmt!