Altersrente für Frauen – warum nur Frauen Anspruch haben?
Die Rente der Frauen heißt Altersrente für Frauen und nur Frauen bekommen sie. Leider ist die Rentenart ein sogenanntes Auslaufmodell. Welche Frau darauf Anspruch hat und warum Jahrgang 52 in die Röhre schaut?
Die gesetzliche Regelung der Altersrente für Frauen finden Sie im § 237 a Sozialgesetzbuch Nr.6. Sie ist auch im § 33 Absatz 2 Nummer 6 Sozialgesetzbuch Nr. 6 als generelle Rentenart aufgelistet.
Rente für Frauen. Wann bekomme ich als Frau diese Rente?
Frauen bekommen diese Rente, wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Voraussetzung ist, dass sie nach dem 40.Lebensjahr mindestens 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Tätigkeit nachweisen können und die allgemeine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten
- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente
Die 10 Jahre Pflichtzeiten in versicherter Tätigkeit müssen zwingend nachgewiesen werden. Es kann auch Arbeit in Altersteilzeit sein.
Anhebung der Altersgrenze für die Rente!
Frauen die vor dem 31.12.1939 geboren sind, haben diese Rente mit 60 abschlagsfrei bekommen. Danach wurde die Altersgrenze von 60 Jahren angehoben. Frauen die 1951 geboren sind, bekommen diese Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge. In der Anlage 20 zum Sozialgesetzbuch Nr. 6 finden Sie die Liste mit den Anhebungsmodalitäten.
Altersrente speziell für Frauen: So geht es auch – Beispiel aus unserer Praxis
Wir hatten vor kurzem eine Mandantin in unserer Kanzlei, die im Dezember 2016 in Rente gehen wollte. Sie war am 20.05.1951 geboren und dachte, da sie jetzt 65 Jahre alt ist , kommt für sie nur sogenannte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren oder ab dem 01.07.2014 mit 63 Jahren in Betracht.
Unsere Antwort: Ja für alle 3 Rentenarten,
Sie hat einen Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für Frauen ab dem 01.06.2016. Davor hätte sie schon am 01.06.2011 mit 18 % Abschlägen in diese Rente gehen können. Daneben kann sie auch am 01.06.2016 in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren gehen und zwar ohne Abschläge.
Stopp! Diese Rentenart gibt es schon seit dem 01.01.2012 und hat der Ursprung der neuen abschlagsfreien Altersrente mit 63, wie Sie sie schon vielleicht aus dem Nachrichten seit 2014 kennen.
Kennen Sie diese oder beide Rentenarten nicht und wir haben Sie neugierig gemacht, können Sie in unserem Renten-ABC hierzu nachlesen.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Fazit auf die richtige Auswahl der Rente kommt es an!
Unsere Frauen können immer noch mit der Rente für Frauen in ihren Ruhestand gehen. Wichtig ist, dass dies nur noch für Frauen vor dem Geburtsjahrgang 1952 geht. Danach ist es nicht mehr möglich!!!
Wenn Sie also Ende 1951 geboren sind, können Sie dieses Jahr noch abschlagsfrei in diese Altersrente gehen.
Haben Sie hierzu Fragen oder möchten eine Beratung, dann wählen Sie unser Beratungspaket. Haben Sie nichts gefunden, aber dennoch eine Frage zur Rente oder zu einem Problem im Sozialrecht, dann nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihr Team von rentenbescheid24.de