Altersrenteneintritt richtig planen
Viele Versicherte die noch arbeiten, denken darüber nach, wie sie ihren Ruhestand erreichen können! Und dabei das bestmögliche aus ihrer gesetzlichen Rente „herausholen“ können. Viele Versicherte nutzen dabei auch die Möglichkeiten der neuen Altersrente mit 63, die es seit dem 01.07.2014 als neue Version einer vorgezogenen abschlagsfreien Altersrente gibt. Rat und Hilfe sind oft notwendig, weil komplizierte Gesetze und viele undurchschaubare Berechnungsvarianten für den Einzelnen es unmöglich machen, selbst durchzusteigen. Oder man gibt diese Fragen der Renteneintrittsplanung einfach in externe Hände! Welche Ratschläge der Versicherte da zum Teil bekommt, ist manchmal erstaunlich. Die Rechtsanwälte und Rentenberater von rentenbescheid24.de berichten von einem solchen Fall!
Den Altersrenteneintritt richtig planen und vorbereiten ist kein einfaches Unterfangen. Viele Fragen türmen sich auf! Hier nur ein Teil der Fragen, die unsere Kunden in der Beratung oder Rentenplanung beantwortet haben wollen. Nur allein die Frage: „wann gehe ich am besten in Rente“ ist für jeden Versicherten so unterschiedlich zu beantworten, dass es keine allgemein gültige Antwort gibt. Für den einen ist der schnellstmögliche Austritt der große Wunsch, für den anderen der Austritt mit dem achtundsechzigsten Lebensjahr. So unterschiedlich sind die Wünsche und Bedürfnisse.
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Altersrenteneintritt richtig planen: Hier ein paar Fragen zur Planung des Renteneintritts
- Wann gehe ich am besten in meine Rente?
- Habe ich alle Zeiten in meinem Versicherungsverlauf enthalten?
- Welcher Steuerfreibetrag gilt da für mich?
- Wie hoch ist meine Rente zum gewünschten Renteneintrittstermin?
- Reicht die Rente zum Leben aus?
- Muss ich neben der Rente weiterarbeiten, weil diese nicht reicht?
- Kann ich Grundsicherung neben der Rente beantragen?
- Wieviel Abzüge habe ich auf meine Rente?
- Kann ich neben der Rente noch arbeiten, wieviel wird mir von meiner Rente abgezogen, wenn ich dazu verdiene?
- Wo bin ich krankenversichert?
- Welches Einkommen wird bei meiner freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt?
- Kann ich vor meiner ersten Rente noch aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
- Wie hoch ist meine Betriebsrente?
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- Wieviel Abzüge erwarten mich auf meine Betriebsrente?
- Wie kann ich Zeiten ohne Arbeitsentgelt bis zur Rente nutzen (Stichwort Arbeitslosengeld oder Krankengeld)?
- Wie hoch sind meine Verluste an Rente, wenn ich das Angebot der Altersteilzeit nutze?
- Muß ich nach Ende der Altersteilzeit überhaupt in Rente gehen?
- Wieviel Rente verliere ich gegenüber der Regelaltersrente, wenn ich vorzeitig in Rente gehe?
- Lohnt es sich überhaupt Abschläge für einen vorzeitigen Rentenbeginn mit besonderen Beiträgen zurückzukaufen?
- Kann ich die Pflege meines Angehörigen für meine Rente nutzen,
- Wird meine Rente auch nach Spanien überwiesen?
- Und, und, und……?
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Altersrenteneintritt richtig planen: Ein Beratungsfall durch die DRV
Der nachfolgende Fall ist abgewandelt, das Kernproblem aber im Original.
Ein Kunde schrieb am 02.10.2018 via Mail an das Team von rentenbescheid24.de. Er, 1957 geboren, würde gerne zum 31.12.2018 mit einem Aufhebungsvertrag sein Arbeitsverhältnis beenden. Die Wartezeit für die 45 Jahre hat er zum Zeitpunkt Stichtag 31.12.2018 noch nicht erfüllt. Ihm fehlen 5 Kalendermonate auf die 540 Kalendermonate Wartezeit. Er bat bei seiner gesetzlichen Rentenversicherung um Rat. Bei einer persönlichen Vorsprache nach Terminsvereinbarung wurde ihm sinngemäß folgendes mitgeteilt, so der Anfragende:
„Er könne zum 01.01.2019 – eventuell auch mit Sperrzeit- mit Bezug des ALG-1 bis zu einem abschlagsfreien Rentenbeginn „überwintern“ (die Zeit überbrücken). Dann würde er im Jahr 2021 abschlagsfrei mit 63 Jahre und 10 Kalendermonate in die Rente gehen können!“ So die Aussage eines Mitarbeiters der Deutschen Rentenversicherung.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Unser Anfragender bat uns um Mitteilung, ob die Aussage des Mitarbeiters der DRV richtig ist!
Wir schlagen Alarm! Der Rat des Mitarbeiters der DRV ist falsch!
- 51 Absatz 3 a SGB VI sagt klar und eindeutig und so hat es das Bundessozialgericht erst kürzlich entschieden, dass Zeiten des Bezugs von ALG-1 auf die Wartezeit von 45 Jahren 2 Jahre vor Rentenbeginn nicht angerechnet werden. Dieser Zeitraum mit dem Bezug von ALG-1 ist ein Ausschlusstatbestand. Es gibt nur zwei Ausnahmen von diesem Ausnahmetatbestand, in denen die Zeiten des Bezugs von ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn mit auf die 45 Jahre angerechnet werden. Er gilt nicht für Zeiträumem bis man die 45 Jahre voll hat, sondern vollumfänglich. Eine Rosinenpickerei gibt es nicht. Daneben unabhängig von der Frage, ob der anfragende Kunde nicht noch neben der Sperrzeit eine weitere zeitliche Kürzung des ALG-1 bekommen hätte.
- 51 Absatz 3 a SGB VI sagt nicht, dass die Zeiten des Bezugs von ALG-1 nicht für die Rentenhöhe zu berücksichtigen sind. ALG-1 Zeiten auch zwei Jahre vor Rentenbeginn werden mit in der Rente berechnet. Sie zählen nur nicht für die Wartezeit von 45 Jahren.
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Aus Sicht der Rentenberater von rentenbescheid24.de ein grober Beratungsfehler des Mitarbeiters der DRV. Dieser Fehler kann dazu führen, dass der anfragende Kunde in eine abschlagsfreie vorzeitige Rente gehen kann, wie er sich dies eigentlich vorstellt. Für unseren Kunden, wenn er dem folgen würde, was ihm der Mitarbeiter da geraten hat, würde ein immenser wirtschaftlicher Schaden entstehen. Beratungsinhalte bei Beratungen durch die DRV werden im Regelfall nicht protokolliert. Somit würde der Kunde es sehr schwer haben, diesen schweren Fehler nachzuweisen, um einen Schadensersatz geltend zu machen.
Da für ihn die Wartezeit der 45 Jahre zum Zeitpunkt des Beginns der Sperrzeit noch nicht erreicht sind und auch nach Ablauf der Sperrzeit nicht erreicht sind, hätte die Deutsche Rentenversicherung hier anders beraten müssen!
Altersrenteneintritt richtig planen: vorzeitige Planung und sorgsame Beratung
Wer in Rente gehen will, sollte rechtzeitig anfangen alles genau zu planen und zu prüfen, ob die Zeiten stimmen. Dies ist notwendig, weil allein eine Klärung der Rentenzeiten (Kontenklärung) mal locker 6 Monate in Anspruch nehmen kann. Zeit, die man einkalkulieren muss. Daneben braucht man auch Zeit zu überlegen, wie und wann man in Rente gehen will. Soll es schon mit 63 Jahren sein, oder erst später, usw.? Für den Rentenbeginn gelten die aktuellen Gesetze des Rentenrechts. Was vor 10 Jahren in der gesetzlichen Rente galt, muss heute nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein. Der Versicherte wird sich auch mit den oft für ihn lästigen Fragen des Steuerrechts bei Renteneintritt „herumschlagen“ müssen. Da geht es auch um wichtige Entscheidungen, wie und wann ich eine private Altersvorsorge auflöse.
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Bekomme ich diese als Einmalzahlung oder als Monatsrente? Was ist mit meiner eventuellen Betriebsrente oder Riesterrente? Für alle diese Fragen sollte sich der Versicherte Zeit nehmen. Am besten vor einen Renteneintritt! Gut vorbereitet geht er mit seinem Fragen zu einem unabhängigen Rentenberater oder Rechtsanwalt, der sich in Rentenfragen auskennt. 2- 3 Jahre vor Rentenbeginn sollte der Versicherte hier schon anfangen, seine Rente zu planen oder wenn arbeitsrechtliche Veränderungen anstehen, die schon einen Blick zur Rente gestatten (Altersteilzeit, Vorruhestand oder Sabbat-Jahr durch Zeitwertkonten usw.).
Fazit!
Die eigene Rente richtig planen, kann schon ein schwieriges Unterfangen werden. Oft müssen viele Fragen beantwortet werden. Manchmal greifen in komplexen Fällen verschiedene Sachverhalte ein, die nur mit Hilfe durch versierte Spezialisten gelöst werden können. Fachgebiete, wie das gesetzliche Rentenrecht, Steuerrecht, privates Versicherungsrecht und das Recht der betrieblichen Altersvorsorge greifen ineinander und müssen miteinander abgestimmt werden! Die Rentenberater und Rechtsanwälte helfen Ihnen bei Ihrer Planung des Renteneintritts!
Ja, ich möchte wissen, wann und wie ich am besten in meine Altersrente gehen kann!
Meine Rente? Mein Rentenberater!
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