An alle Rentner: 450 € Grenze Minijob darf überschritten werden
Viele Rentnerinnen und Rentner haben Minijobs. Dabei gilt die monatliche Verdienstgrenze von 450€. Unter bestimmten Umständen kann diese Grenze mehrmals im Jahr überschritten werden. Auf Grund der Corona-Pandemie werden Arbeitgeber verstärkt Minijobber einsetzen. Oder sie beschäftigen diese schon. Um Arbeitsausfälle durch erkrankte Mitarbeiter auszugleichen, kann es sein das der Minijobber den Job seinen Kollegen übernehmen muss. Und dabei auch mehr verdienen wird. Dann ist die Verdienstgrenze von 450€ schnell überschritten. Für eine Übergangszeit vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 ist nun sogar ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich. Wir erläutern Ihnen kurz, was es mit den Änderungen zum Überschreiten der Verdienstgrenze zu tun hat und welchen Vorteil dies für Rentner haben kann!
An alle Rentner: 450 € Grenze Minijob darf überschritten werden. Für viele Rentnerinnen und Rentner eine gute Nachricht. Wenn sie überraschender Weise von ihrem Chef angesprochen und gebeten werden, für eine bestimmte Zeit den Ersatz eines krankheitsbedingten Ausfalles eines Kollegen zu übernehmen, können Sie die Verdienstgrenze von 450€ überschreiten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie hoch der Verdienst ist.
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An alle Rentner: 450 € Grenze Minijob darf überschritten werden: Problemlage
Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor. Sie sind 67 Jahre alt und gehen seit dem Oktober 2019 in einem Supermarkt arbeiten. Sie füllen Regale auf. Dafür erhalten Sie monatlich 450€ Minijob. Steuerfrei versteht sich. Am 01.04.2020 spricht Sie Ihr Chef an. Ein fest angesteller Mitarbeiter ist krankheitsbedingt ausgefallen. Er wird bis Ende April nicht mehr zur Arbeit kommen. Da es wegen der Corona-Krise schon schwer ist, genügend Mitarbeiter für den Supermarkt zu bekommen, bittet Ihr Chef Sie den gesamten Monat April voll arbeiten zu kommen. Er würde Ihnen statt 450€ jetzt 2.500€ Brutto zahlen. Es stellt sich die Frage, ob Sie jetzt in diesem Job sozialversicherungspflichtig werden oder ob es nicht andere Regelungen für Sie gibt. Also unabhängig vom neuen Einkommen die Regelungen für den Minijob weitergelten?
An alle Rentner: 450 € Grenze Minijob darf überschritten werden: Antwort
Wenn der Jahresverdienst des Minijobbers die 5.400€ Grenze übersteigt, weil er in verschiedenen Monaten mehr verdient hat, muss nicht automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.
Minijob bleibt bestehen bei gelegentlichen und nicht vorhersehbaren höheren Verdiensten
Die Höhe des Verdienstes spielt dann keine Rolle. Es gibt keine Obergrenze des Geldbetrages den der Minijobber verdient. Er kann also nach dieser Rechtslage auch unvorhergesehen 10.000€ in einem Monat verdienen.
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Unvorhersehbar heißt aber, dass die Mehrarbeit für den Minijobber nicht vertraglich vereinbart ist. Dann kann es wegen Quarantäne-Maßnahmen erkrankter Mitarbeiter sehr gut dazu kommen, dass die Mehrarbeit, die angeboten wird, unvorhergesehen ist.
Vor der Corona-Krise galt ein Zeitraum von 3 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres als gelegentlich, wenn in dieser Zeit höherer Verdienst angefallen ist.
Zeitraum von 3 Monaten auf 5 Kalendermonate erhöht!
Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung wurde übergangsweise vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 von 3 Monaten oder 70 Tagen auf 5 Monate oder 115 Arbeitstage angehoben.
Parallel zu dieser Änderung des Minijobs bei einer kurzfristigen Beschäftigung, bei dem im übrigen auch keine Lohnobergrenze bestehjt, wurde das gelegentliche Überschreiten der Verdienstgrenzen bei 450€ Minijobs für die Monate März bis Oktober 2020 bis zu 5-Mal innerhalb eines Zeitjahres beschlossen. So hat es die Spitzenorganisation der Sozialversicherung in ihrer Verlautbarung zur “ Vorrübergehenden Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen vom 30.März geregelt.
Also wird in analoger -entsprechender Anwendung zu den Neuregelungen für die kurzfristige Beschäftigung als Minijob die Zeitgrenze angehoben.
Wichtige Änderungen für Rentner durch das Sozialschutzpaket!
An alle Rentner: 450 € Grenze Minijob darf überschritten werden: Zeitrahmen 12 Kalendermonate
Verdient als unser Minijobber in den Kalendermonaten März bis Oktober mehr als die ursprünglich vorgesehenen 450€ im Monat, so muss geprüft werden, wie oft dies innerhalb des letzten Zeitjahres (12 Monats-Zeitraum) geschehen ist.
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Der 12 Monatszeitraum endet immer mit Ende des Kalendermonats, in dem ein unvorhersehbares Überschreiten vorliegt und beginnt 12 Kalendermonate vorher. Wurde die Verdienstgrenze innerhalb des 12-Monats-Zeitraum maximal in 5 Kalendermonaten nicht vorhersehbar überschritten, liegt ein gelegentliches Überschreiten vor.
Unser Beispiel!
Wie oben: Sie gehen seit dem 01.10.2019 als 450€ Minijobber arbeiten. Im April erhöht sich Ihr Verdienst von 450€ auf 2.500€ Brutto. Ein Arbeitskollege von Ihnen ist wegen Corona in Quarantäne. Das Zeitjahr beginnt zu laufen am Ende April 2020 und geht rückwirkend zum 01.05.2019.
Da Sie in dieser Zeit keine anderweitigen unvorhergesehenen Überschreitungen von Einkommen hatten, ist der Monat April für Sie trotz 2.500€ ein ganz normaler Minijob. Denn Sie haben nur einmal gelegentlich mehr verdient und zwar unvorhergesehen. Daher wäre zum Beispiel eine weitere Beschäftigung im Juni 2020 oder August 2020 mit einem Mehrverdienst immer noch gelegentlich, wenn die Mehrarbeit und der Mehrverdienst unvorhergesehen ist.
An alle Rentner: 450 € Grenze Minijob darf überschritten werden: Aufpassen ab dem 01.11.2020
Überschreitet aber unser Beispielsrentner den monatlichen Verdienst erst nach dem 31.12.2020, gelten wieder die alten Regelungen wie vor der Corona-Krise. Damit muss geprüft werden, ob bei unserem Rentner ein nur maximal gelegentliches Überschreiten von 3 mal vorliegt. Wenn er also zuvor schon 4 mal mehr verdient hat, wegen unvorhersehbarer Krankheitsvertretungen, dann würde ein Mehrverdienst im Monat 11-2020 nicht mehr gelegentlich sein. Damit wäre sein Job im Monat November 2020 sozialversicherungspflichtig. Ab Dezember geht er wieder dann mit 450€ Minijob arbeiten.
Fazit!
Wer jetzt als Rentner in einem Minijob von 450€ wegen unvorhergesehener Krankheitsvertretung für eine bestimmte Zeit (maximal 5 Monate) mehr Geld verdient, kann sich freuen. Dieses Arbeitsentgelt ist dann nicht als SV-Pflichtig anzusehen. Es wird nur pauschal wie beim Minijob versteuert. Möglicherweise ist es noch rentenversicherungspflichtig, je nach dem was der Rentner vereinbart hat. Also, wer als Rentner von seinem Chef gefragt wird, ob er nicht krankheitsbedingt mehr arbeiten möchte, sollte zugreifen, wenn er kann. Natürlich vorher nochmals prüfen! Es kann sich lohnen!
Ja, ich möchte wissen, ob und wie ich als Rentner noch dazuverdienen darf!
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