Anrechnungszeiten der Rente
Anrechnungszeiten sollen Beitragsverluste in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen. Damit sind Zeiträume gemeint, in welchem der Versicherte durch persönliche Umstände, die er nicht zu verschulden hatte, arbeitsunfähig oder arbeitslos geworden ist, und keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen konnte.
Anrechnungszeiten der Rente sind mit dem Inkrafttreten des Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetz am 01.01.1957 als rentenrechtlich relevante Zeiten eingeführt worden. Anrechnungszeiten haben in der Rentenberechnung eine erhebliche Bedeutung.
Anrechnungszeiten der Rente war früher Ausfallzeit
Bis zum 31.12.1991 bezeichnete man die Anrechnungszeiten als Ausfallzeiten.
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Sie sind für die Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren rechtlich relevant und anspruchsbegründend, § 51 Absatz 3 SGB VI und bewirken in der Regel bei der Berechnung von Renten eine Rentensteigerung, §§ 71-74, 263 SGB VI.
Anerkennung der Ausfallzeiten
Die Anerkennung von Ausfallzeiten ist allerdings nur möglich, wenn sie vom Versicherten nachgewiesen ist. Oftmals standen die Versicherten vor dem Problem, dass sie diese Zeiten nicht nachweisen konnten.
Der Gesetzgeber hat ab dem 01.01.1957 eine Regelung eingeführt. Sind sie als Anrechnungszeit ab dem 01.01.1957 nachgewiesen, so ist für Zeiten vor 1957 noch eine pauschale Anrechnung gemäß § 253 SGB VI zu berücksichtigen, soweit diese mehr Monate umfasst, als die vor dem 01.01.1957 nachgewiesenen Anrechnungszeiten in der Rente.
Sie bleiben für Zeiten unberücksichtigt, in denen eine Rente wegen Alters bezogen wurde, egal ob als Teilrente oder Vollrente, § 58 Absatz 5 SGB VI.
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Arten von Anrechnungszeiten der Rente!
Welche generellen Anrechnungszeittatbestände gibt es:
- Arbeitsunfähigkeitszeiten,
- Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben,
- Krankheitszeiten vor Eintritt in das Erwerbsleben,
- Schutzfristen wegen Mutterschaft und Schwangerschaft,
- Arbeitsausfalltage im Beitrittsgebiet,
- Zeiten der Arbeitslosigkeit, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug
- Zeiten der Ausbildungssuche,
- Zeiten der schulischen Ausbildung,
- Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten,
- Lehrzeit als Anrechnungszeit,
- Rentenbezugszeiten.
Für diese Anrechnungszeiten der Rente gibt es spezielle Zeiträume, in denen der Gesetzgeber unterschiedliche Regelungen getroffen hat.
Studium und Fachschule
Für Studienzeiten gibt es für Rentenbezieher ab 2009 keine gesonderten Zuschläge für die Entgeltpunkte mehr. Diese Rechtslage ist durch das Bundesverfassungsgericht 2016 bestätigt worden. Für Fachschulzeiten werden weiter Zuschläge in der Rentenberechnung gutgeschrieben. Wie jüngst in einer Fernsehsendung zum Thema Rente zu sehen war, ist bei Fachschulzeiten genau hinzuschauen. Sind sie überhaupt erfasst worden? Wenn ja, wie wurden sie berechnet? Wer 2017 in Rente geht, sollte seine Unterlagen genau prüfen.
Anrechnungszeiten prüfen
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Merke: Um Lücken im Versicherungsverlauf zu füllen, sind Anrechnungszeiten wichtig. Sie wirken sich in der Gesamtleistungsbewertung der Rente oftmals rentensteigernd aus. Wissenswertes hierzu in unserem Beitrag vom 27.01.2017 zum Thema Rente richtig berechnet.
Die exakte Prüfung der Anrechnungszeiten im Rentenbescheid oder der Rentenauskunft ist notwendig, damit die Rente stimmt.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente im Rentenbescheid stimmt!