Fragenflut zur Grundrente
Am 02.Februar 2019 legte Hubertus Heil mit seinem Konzept zur Grundrente die Karten auf den Tisch. Nach seinem Willen und Überzeugung soll es eine Grundrente geben, die deutlich über das hinausgeht, was im Koalitionsvertrag beschlossen wurde. Lob und Kritik und auch Ablehnung ist überall zu lesen und zu hören. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erhalten viele Anfragen zu diesem überaus brisanten Thema.
Der Ansturm der Fragen zur Grundrente hat das Team von rentenbescheid24.de überrascht. Seit Monaten war und ist das Thema Grundrente fast täglich zu hören oder auch zu lesen. Da kam der Vorschlag von Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, aus dem Nichts und hat wie eine „Rentenbombe“ eingeschlagen.
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Ansturm der Fragen zur Grundrente: allgemeine Aussagen zum neuen Rentenvorschlag!
3 bis 4 Millionen Menschen sollen aus Gründen des Respekts oder der Gerechtigkeit eine Rentenaufstockung erhalten, wenn sie mit 35 Jahren Wartezeit eine Altersrente erhalten, die unterhalb der Sozialhilfe liegt. Voraussetzung wäre aber eine Wartezeit von 35 Jahren.
Angesprochen sind die Menschen in Deutschland, die wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, Teilzeitarbeit, Arbeitslosigkeit, prekäre Jobverhältnisse, Leiharbeit, oder Arbeitsverhältnisse mit Mindestlohn usw. nur schlecht verdient haben und nur geringe Beiträge in die Rentenkasse einzahlen konnten.
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Ansturm der Fragen zur Grundrente: Wer wird angesprochen?
Der neue Rentenvorschlag bezieht sich vor allem auf diejenigen Menschen in Deutschland, die wegen dem Arbeitsmarktänderungen 2004 (Einführung Hartz-IV, das Wort Reform nehmen wir nicht in den Mund) in Ost und West in zum Teil schlimme persönliche Verhältnisse gekommen sind. Arbeitslosigkeit und danach Hartz-IV- 1-Euro Jobs, Minijobs, Aufstockerjobs, Teilzeit oder Leiharbeit mit deutlichen Einkommensverlusten. All dies mit verursacht durch die SPD. Jetzt soll mit dem Vorschlag von Hubertus Heil die Einkommenslücken für die spätere Rente geschlossen werden. Kann man der SPD wirklich vertrauen? Oder macht sie nur auf den Rücken der Betroffenen Wahlkampf, weil sie Angst hat, weiter in den Wahlergebnissen abzurutschen und Stimmen an andere Parteien abgeben muss. Nicht vergessen, sind die vollmundigen Ankündigungen der SPD-Spitze im Wahlkampf 2018 zur Einführung einer Bürgerversicherung, ohne diese keine Koalition mit der CDU/CSU!
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Angesprochen sind auch alle Bestandsrentnerinnen und Rentner und Neurentner, die die 35 Jahre erfüllt haben und eine Rente auf Grundsicherungsniveau erhalten würden.
Ansturm der Fragen zur Grundrente: Die Fragen zur neuen Grundrente
Was für Zeiten zählen denn eigentlich bei den 35 Jahren mit dazu?
Zählen auch die Rentenbezugszeiten einer Erwerbsminderungsrente mit dazu, so eine Frage eines besorgten Bürgers, der eine EM-Rente auf Sozialhilfeniveau bezieht. Zählen auch die Zeiten des Hartz-IV Bezugs nach dem 31.12.2010 zu den Wartezeiten 35 Jahre dazu. Die meisten Menschen, die in den Hartz-IV Bezug fielen, konnten nichts dafür. Bis zum 31.12.2010 sind Hartz-IV Zeiten noch anrechenbare Pflichtbeitragszeiten auf die Rente. Ich habe nur 34 Jahre Wartezeiten im Rentenkonto und beziehe eine Regelaltersrente, kann ich noch 1 Jahre Beiträge dazuzahlen, damit ich auch in die begünstigenden Regelungen falle, oder muss ich weiter die Grundsicherung beantragen? Fragen über Fragen.
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Fazit!
Wir bemühen uns alle Fragen, allgemein zu beantworten. Denn zum Stand 04. Februar 2019 ist noch nichts geklärt. Die CDU lehnt den Vorschlag von H. Heil ab. Sie besteht auf die Regelungen im Koalitionsvertrag. Deshalb können wir alle Betroffenen, die bei uns anfragen, leider zurzeit nur vertrösten. Es gibt nur Ankündigungen und keine konkreten Gesetzesvorschläge!
Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine Rente in der Zukunft aussieht.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.