Ausländer können Anspruch auf die Grundrente haben
Polen, Schweizer, Holländer, Griechen, Italiener, Japaner oder Österreicher (nicht abschließend) können auch in Deutschland Ansprüche auf eine gesetzliche Rente haben. Warum ist das so? Ganz einfach, wenn diese Personen in Deutschland gearbeitet haben und mindestens 5 Jahre Wartezeit nachweisen können, haben sie Anspruch auf eine Regelaltersrente. Brandaktuell sozusagen kocht eine Meldung hoch, dass die Grundrente noch viel teurer wird als geplant. Denn Ausländer können auch Anspruch auf den Zuschlag durch die Grundrente geltend machen. Warum dies so ist, sagen wir Ihnen in diesem kurzen Beitrag!
Auch Ausländer können Anspruch auf die Grundrente haben! Der ehemalige Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Prof.Ruland, sagt, die Grundrente könnte deshalb noch viel teurer werden als geplant! Überrascht sind die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de nicht davon, dass auch Ausländer Anspruch auf die Grundrente haben können. Genauso wenig, wie ausländische Frauen, die in Deutschland Kinder geboren und erzogen haben, Anspruch auf die Zuerkennung von Kindererziehungszeiten haben können. Selbst dann, wenn sie wieder im Ausland leben. Und deshalb auch einen eigenen Rentenanspruch erwerben können!
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Ausländer können Anspruch auf die Grundrente haben: Anspruch auf die Grundrente
Anspruch auf die Grundrente soll haben, wer als Versicherter mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, weniger als 0,8 Entgeltpunkte im Schnitt im Jahr erwirtschaft hat und als Single kein zusätzliches Einkommen von nicht mehr als 1250€ nachweist. Soweit, so gut!
Ausländer können Anspruch auf die Grundrente haben: Anrechnung von Wartezeiten Dank EU-Recht oder Sozialversicherungsabkommen
Wenn also unser Österreicher 10 Jahre in Deutschland gearbeitet hat, würde es für die Grundrente an sich nicht reichen. Es fehlen im noch 25 Jahre. Denn er hat noch 30 Jahre in Österreich gearbeitet. Die fehlenden 25 Jahre werden ihm aber an die deutschen Grundrentenzeiten angerechnet. Europarecht macht es möglich. Ähnliches würde passieren, wenn ein Japaner zum Beispiel auch in Deutschland gearbeitet hat und hier Rentenansprüche erworben hat.
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Denn dann werden seine japanischen Rentenzeiten, die vergleichbar wie deutsche Pflichtbeitragszeiten sein müssen, auf die Grundrente angerechnet. Und zwar deshalb, weil es mit Japan und Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen gibt. Ähnliche Situationen könnten sich auch mit amerikanischen Staatsbürgern ergeben. Oder mit rumänischen Bürgern, die hier in Deutschland gearbeitet haben und deren Zeiten aus Rumänien angerechnet werden können. Es werden aber nur die Zeiten als solche angerechnet.
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Wenn unser Österreicher also „nur“ 10 Jahre in Deutschland gearbeitet hat und danach in Österreich, bekommt er die Grundrente nur auf die 10 Jahre berechnet und nicht auch auf die österreichischen Rentenansprüche.
Ausländer können Anspruch auf die Grundrente haben: Mitnahmeeffekte erwartet
Sicher dürfte auch sein, dass der ein oder andere Ausländer jetzt noch versucht, in Deutschland Wartezeiten zu erreichen, um die Grundrente mitzunehmen. Eines dürfte aber klar sein, wenn unser Österreicher normal in Österreich verdient hat, würde er auch trotz Wartezeit in Deutschland die Grundrente kaum bekommen, weil er sich seine österreichische Rente als Einkommen auf den Zuschlag wegen der Grundrente anrechnen lassen. Mitnahmeeffekte wird es geben! Dies zu verhindern, wird schwer möglich sein. Dennoch wird es den einen oder anderen Ausländer freuen, die Grundrente ab 2021 zu beantragen!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente habe!
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