Ausländische Betriebsrente beitragspflichtig zur KV
Müssen auf ausländische Betriebsrenten, die ein Empfänger einer gesetzlichen Rente in Deutschland bezieht, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden? So die Frage eines Kunden von rentenbescheid24.de vom 10. Juli 2019. Unsere Antwort finden Sie in diesem Beitrag zu diesem Thema.
Ist eine ausländische Betriebsrente beitragspflichtig zur KV und Pflegeversicherung? Die Antwort auf diese Frage findet sich im Gesetz. Aber versteckt und auf den ersten Blick nicht zu finden. Bei dem Bezug einer Auslandsrente, die aus einem vergleichbaren System einer gesetzlichen Altersversorgung wie die Deutsche Rente an einen Versicherten in Deutschland gezahlt wird, fallen in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an.
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Der Unterschied zu einer ausländischen Betriebsrente liegt in der Höhe des dafür vorgesehenen Beitragssatzes.
Ausländische Betriebsrente beitragspflichtig zur KV: Ausgangslage
Nach aktuellem Gesetzesstand sind in der gesetzlichen Krankenversicherung umfangreiche Regelungen zur Beitragspflicht erlassen worden. Unter anderem die Beitragspflicht für Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern, die Renteneinkommen aus gesetzlichen Renten, Versorgungsbezüge und die Beitragspflicht der freiwilligen Selbstzahler nach dem § 240 SGB V. Um nur einiges zu nennen.
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Ausländische Betriebsrente beitragspflichtig zur KV: Ausländische Betriebsrenten
Bezieht ein Bürger aus Deutschland mit Wohnsitz in Deutschland eine ausländische Betriebsrente, so wird diese nach den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuch Nr.5 verbeitragt. Schnell findet man als Laie die Vorschrift nicht, in der es geschrieben steht.
So wird man im § 229 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Sozialgesetzbuch Nr.5 dann beim zweiten Mal Lesen fündig. Es steht sinngemäß dort geschrieben, dass als Rente vergleichbare Einnahmen als Versorgungsbezüge gelten, unter anderem auch die Betriebsrente nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nr.5.
In Satz 2 dieser Vorschrift werden ausdrücklich Leistungen gleicher Art aus dem Ausland in die gesetzliche Regelung des Satzes 1 einbezogen. Somit ist der Bezug einer ausländischen Betriebsrente in Deutschland nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften beitragspflichtig und zwar in der Kranken- und Pflegeversicherung.
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Ausländische Betriebsrente beitragspflichtig zur KV: Beitragshöhe
Der Beitragssatz beträgt nach § 248 Sozialgesetzbuch Nr. 5 mit Stand 2019 = 14,6 Prozent. Dazu kommt noch der Pflegebeitrag und Zusatzbeitrag aus der KV. Leider kommt die Beitragssatzermäßigung, wie sie das Gesetz (§ 247 SGB V) für ausländische Renten nach § 228 SGB V vorsieht, nicht bei Bezug von ausländischen Betriebsrenten in Betracht! Zu beachten ist aber die generelle Untergrenze für Beitragsleistungen aus § 226 Absatz 2 SGB V. Dort steht geschrieben, dass für Betriebsrenten grundsätzlich nur dann Beiträge zu entrichten sind, wenn die monatliche Betriebsrente höher ist als 1/20 der monatlichen Bezugsgröße. Damit sind 2019 = 155,75€ Euro Brutto an monatlicher Betriebsrente beitragsfrei. Wer aber 155,76€ monatliche Betriebsrente bezieht muss die vollen Beiträge auf den gesamten Auszahlbetrag bezahlen.
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Fazit
Die ausländische Betriebsrente wird nach den Vorschriften des SGB V generell beitragspflichtig. Die Freigrenze von 155,75 € ist zu beachten. Die ausländische Betriebsrente wird somit mit dem vollen Beitragssatz beitragspflichtig, wie die Betriebsrenten als Versorgungsbezüge nach deutschem Recht. Das Thema der doppelten Beitragszahlung bei der Betriebsrente ist ein riesiger Aufreger in Deutschland.
Ja, ich möchte wissen, ob und wie hoch meine Beiträge auf meine Betriebsrente sind!
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