Beamte: Mindestpension nach 5 Jahren Arbeit in Höhe von 1866 €
Beamte erhalten nach Eintritt in den Ruhestand oder bei Dienstunfähigkeit eine Pension. Die Höhe der Pension bemisst sich unter anderem nach der Dauer der Dienstjahre. Wenn ein Beamter mindestens 5 Jahre im Dienst war, hat er Anspruch auf eine Mindestversorgung. Und diese beträgt amtsunabhängig im Jahr 2021 für Bundes-und Landesbeamte rund 1.866 Euro. Wenn er im Vergleich zum amtsunabhängigen Pensionsanspruch aus seiner amtsabhängigen Dienstzeit einen höheren Anspruch hat, als bei der amtunabhängigen Mindestversorgung, so bekommt er „selbstverständlich“ die höheren Bezüge- Pensionsansprüche gezahlt. Ansonsten verbleibt es bei der amtsunabhängigen Pension. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen: Arbeitnehmer*innen müssen um 1.866€ gesetzliche Altersrente zu erhalten weit mehr als 35 Jahre arbeiten und jährliche Einkünfte an der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Warum ein Beamter nur 5 Jahre dafür arbeiten muss, dass er dann 1866€ Mindestversorgung erhält, ist nicht nachvollziehbar. Gesetzliche Rentenbezieher müssen auch Steuern und Sozialabgaben leisten. Die Mindestversorgung für Beamte ist gegenüber gesetzlichen Rentenbeziehern ungerecht und ein „Skandal“.
Beamte:Mindestpension nach 5 Jahren Arbeit in Höhe von 1866€! Bundes-und Landesbeamte erhalten nach 5 Jahren Arbeit eine amtsunabhängige Mindestpension von 1.866€. Dies ist der Pensionswert für den Pensionsbeginn ab 2021. Wenn Beamte wegen Dienstunfall dienstunfähig werden, müssen sie nicht zwingend die 5 Jahre Dienstzeit nachweisen. Ein gesetzlich Rentenversicherter würde für 5 Jahre Beitragszeiten mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze eine Regelaltersrente (Werte 2021) mit 10,2550 persönlichen Entgeltpunkten (5 Jahre Pflichtbeitragszeiten) und dem aktuellen Rentenwert 34,19€ in Höhe von 350,62 Euro Brutto erhalten.
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Beamte:Mindestpension nach 5 Jahren Arbeit in Höhe von 1866€: Gesetzliche Rente bei 45 Jahre Arbeit und dem Durchschnittseinkommen
Um 1.866€ Rentenansprüche zu erhalten, muss ein gesetzlich Versicherter lang- sehr lange arbeiten und überdurchschnittlich verdienen. Zum Vergleich:
Die Bürokauffrau Susi Fleißig arbeit seit 45 Jahren (sehr vereinfachtes Beispiel) für das jährliche Durchschnittsentgelt. Sie erhält pro Jahr einen Entgeltpunkt auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Nach aktueller Rechtslage (2021) würde Susi, wenn sie nach 45 Jahren die Regelaltersrente beantragen würde, monatlich mit 1.538€ Rente Brutto rechnen dürfen. Eine Beamtin im mittleren Dienst mit vergleichbarer Tätigkeit wie Susi würde nach 5 Jahren schon einen amtsunabhängigen Pensionsanspruch in Höhe von 1.866 € haben. Susi muss, wie die Vergleichsbeamtin, Steuern von der Rente bezahlen und ist mit KV-und Pflegebeiträgen in der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung pflichtversichert. Hingegen die Beamtin im günstigsten Fall zu 70 % beihilfeberechtigt ist und sich nur zu 30 % privat krankenversichern muss.
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Beamte:Mindestpension nach 5 Jahren Arbeit in Höhe von 1866€!
Warum Beamte eine solch gute Versorgungslage nach nur 5 Jahren Arbeit gegenüber gesetzlich Rentenversicherten haben, ist nicht mehr vermittelbar. Ein gesetzlich Versicherter muss viel mehr arbeiten als ein Beamter, um eine vergleichbar hohe Altersvergütung zu bekommen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen: Ungerecht und unsozial! Beamte müssen gesetzlich rentenversichert sein!
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