Befristete EM-Rente: habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente
Ich habe eine volle Rente wegen Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung rückwirkend bewilligt bekommen. Diese ist bis zum Jahr 2022 befristet. Mein Arbeitgeber betreibt eine eigene Pensionskasse. Die Versorgungsordnung sieht vor, dass ich für den Fall der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungrente einen Anspruch auf eine Betriebsrente habe. Aber nur dann, wenn diese EM-Rente von Dauer ist. Mein Arbeitgeber lehnt die rückwirkende Auszahlung der Betriebsrente ab. Grund: Ich bekomme nur eine befristete EM-Rente. Ich frage mich daher, ist die Ablehnung Rechtens! Hier die Antwort der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de!
Befristete EM-Rente: habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente, wenn mein Arbeitgeber die Rentenleistung deshalb ablehnt, weil ich eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme. Diese aber befristet ist. Mit einem ähnlich gelagerten Fall hatte sich im Jahr 2011, dass Bundesarbeitsgericht beschäftigt. Und dem klagenden Arbeitnehmer Recht gegeben. Der Arbeitgeber musste die BAV-Leistung auch für den Fall zahlen, dass er eine Invalidenrentenleistung als Betriebsrente versprach, wenn die gesetzliche Versichertenrente als befristete EM-Rente geleistet wird. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist vom 19.01.2011 und unter dem Aktenzeichen 3 AZR 83/09 nachzulesen!
Ansprüche vom Ex-Partner
Ansprüche Versorgungsausgleich
Rentenanwartschaften sichern
Versorgungsausgleich positiv gestalten
Befristete EM-Rente: habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente: Leitsatz der höchstrichterlichen Entscheidung
„Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung einer Invalidenrente für den Fall der Erwerbsunfähigkeit oder voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des jeweiligen Sozialversicherungsrechts zu, so ist er auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Sozialversicherungsträger dem Arbeitnehmer eine lediglich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI bewilligt“, vgl.Urteil vom 19.01.2011.
Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfaheren, Klageverfahren
- Ansprüche vor der Deutschen Rentenversicherung sichern
Befristete EM-Rente: habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente? Das Bundesarbeitsgericht hat zu Gunsten des EM-Rentners entschieden
Im Namen des Volkes! Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine Invalidenrente auch für den Fall nach den Bestimmungen für die betreibliche Altersversorgung der W Krankenanstalten KG vom 01.Juli 1978 zahlen.
„Eine Invalidenrente an erwerbsunfähig gewordene Betriebsangehörige nach Erfüllung der Wartezeit. Sie wird gewährt, wenn im Dienste der Krankenanstalten unter Anerkennung durch die Sozialversicherung eine voraussichtlich dauernde Berufsunfähigkeit eintritt, für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit hat durch Vorlage des Rentenbescheides der Sozialversicherung zu erfolgen. Bei nicht sozialversicherungspflichtigen Betriebsangehörigen tritt an die Stelle des Rentenbescheides ein amtsärztliches Zeugnis“.
Der Kläger erhielt auf Antrag durch die damalige BfA ab dem 01.08.2003 bis zum 31.Juli 2006 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rente ist dann nochmals verlängert worden. Der Kläger beantragte die Invalidenrente aus der betrieblichen Altersversorgung. Die Beklagte lehnte ab.
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Das Bundesarbeitsgericht hat zu Gunsten des Klägers entschieden. Das Bundesarbeitsgericht konnte nur nicht über die Höhe der Invalidenrente entscheiden. Deshalb musste es das Verfahren erneut an das Landesarbeitsgericht zur Feststellung der Rentenhöhe zurückverweisen.
Der Kläger ist im Sinne der Versorgungsbestimmungen erwerbsunfähig. Denn die BfA hat ihm mit Rentenbescheid eine befristete EM-Rente bewilligt. Die volle Erwerbsminderung ist als Erwerbsunfähigkeit der VB anzusehen.
Befristete EM-Rente: habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente? Versorgungsbestimmungen sind allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei den in diesem Verfahren wichtigen Versorgungsbestimmungen handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind durch die Beklagte vorformuliert und werden standardisiert für alle Arbeitnehmer verwendet.
Die Berufs-und Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Versorgungsbestimmungen folgt den Bestimmungen aus dem Sozialversicherungsrecht. Sie nicht nicht deshalb in Frage gestellt, dass es für die Bewilligung der entsprechenden Renten nach dem SGB VI auf die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt ankommt. Deshalb sind die Begriffe, die die Beklagte in der Versorgungsordnung verwendet, nach dem Begrifflichkeiten des Sozialversicherungsrechtes auszulegen.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Damit steht fest, dass auf Grund der Bezugnahme der Begrifflichkeiten auch nach Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes zum 01.01.2001 der Arbeitnehmer nicht mehr eine Rente wegen Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit nachweisen kann. Daber aber anstelle dieser beiden Rentenarten die Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI getreten ist, liegt beim Kläger volle Erwerbsminderung vor.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht nach Absicht der Erfurter Richter nach der Art der Voraussetzung und dem Inhalt der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit ausßerstande ist eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ausreichendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind revisonsrechtlich voll überprüfbar. Sie dürfen den Arbeitnehmer nicht einseitig benachteiligen.
Befristete EM-Rente: habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente? Befristete EM-Rente bedeutet Erwerbsminderung auf nicht absehbare Zeit
Für die Revisonsrichter liegt auch dann Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Versorgungsbestimmungen der Beklagten vor, wenn die DRV eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur befristet bewilligt! Denn eine Rente wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur befristete geleistet, nur in Ausnahmefällen als Dauerrente. Damit steht die Befristung der EM-Rente einer Dauerhaftigkeit im Sinne der VB nicht entgegen.
Befristete EM-Rente: habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente? Fazit
Unser Mandant wird seinen Arbeitgeber auffordern, die Betriebsrente zu leisten. Sollte dieser weiter ablehnen, muss er das Arbeitsgericht bemühen. Dabei feststellen lassen, ob die Bestimmungen seines Versorgungswerkes zum einen allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des BGB sind. Und zum anderen, ob die Klausel die einen Rentenanspruch wegen Leistung der befristeten EM-Rente ablehnt, ihn unangemessen benachteiligt. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gibt gute Chancen einen Anspruch durchzusetzen. Aber letztlich kommt es auf das Einsehen des Arbeitsgebers und die Entscheidung des Arbeitsgerichtes an!
Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente habe!
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!