Bekomme ich Kurzarbeitergeld bei Bezug einer Teilrente
Das Kurzarbeitergeld ist aktuell in aller Munde! Hunderttausende Menschen beziehen Kurzarbeitergeld. Betroffen sind auch Menschen, die neben ihrer Arbeit eine Altersvollrente beziehen. Bei den Versicherten ist klar, es gibt kein Kurzarbeitergeld, ebenso bei den Versicherten, die schon die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dann wird es auch nichts mehr mit dem KUG. Denn dann sind sie versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Wie sieht es aber mit der Rechtslage aus, wenn der Arbeitnehmer eine Teilrente wegen Alters bezieht oder diese in dieser Situation beim Rentenantrag einfach auswählt. Bekommt er dann neben der Teilrente KUG ausgezahlt? Hier die Antwort der Rentenberater von rentenbescheid24.de.
Bekomme ich Kurzarbeitergeld bei Bezug einer Teilrente? Eine Schnellfrage die uns kürzlich erreichte. Und hier die Antwort darauf!
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Bekomme ich Kurzarbeitergeld bei Bezug einer Teilrente: Rechtslage Kurzarbeitergeld bei Vollrente wegen Alters oder Regelaltersgrenze
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ruht, wer eine volle Rente wegen Alters bezieht. Diese Renten können auch vorgezogene Altersrenten sein. Wer keine Rente neben dem Arbeitsverhältnis bekommt und in Kurzarbeit gehen muss, erhält das KUG auch dann nicht, wenn der oder die Versicherte ihre Regelaltersgrenze erreicht hat. Dann besteht grundsätzlich in der Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit. Hier zum Nachlesen!
Bekomme ich Kurzarbeitergeld bei Bezug einer Teilrente: Was ist eine Teilrente?
Die Teilrente ist keine besondere Rentenart. Die Teilrente ist nichts anderes, als dass man die gesetzliche Rente entweder wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes nicht mehr als volle Rente bekommt, sondern nur als Teilrente. Oder aber der Versicherte wählt aus ganz unterschiedlichen Gründen statt der vollen Rente eine Teilrente. Eine ähnliche Sitiuation gibt es bei der Erwerbsminderungsrente. Aber mit einer Ausnahme. Sie können die EM-Rente nicht als Teilrente frei wählen. Dies gibt es nicht!
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Bekomme ich Kurzarbeitergeld bei Bezug einer Teilrente: Teilrente schließt Kurzarbeitergeld nicht aus!
Wie oben schon erwähnt, ruht bei einer vollen Altersrente das Kurzarbeitergeld. Bei der Teilrente sieht die Sache ganz anders aus.
Es gibt eine Vorschrift im Sozialgesetzbuch Nummer 3, die die Zahlung von Kurzarbeitergeld bei einer Teilrente bis zur zeitlichen Höchstgrenze möglich macht.
§ 107 Absatz 2 SGB III. Und zwar ergibt sich die Zahlungspflicht der Bundesagentur für Arbeit aus einem Umkehrschluss aus dieser Vorschrift.
Grundsätzlich sagen wir, bei einer Vollrente ruht der Anspruch auf KUG. So sagt es ausdrücklich der § 107 Absatz 2 SGB III. Diese Vorschrift verweist für den Vollrententatbestand auf die entsprechenden Ruhensvorschriften bei Bezug von ALG-1 und einer Altersvollrente. Was aber in diesem § 107 Absatz 2 SGB III nicht geschrieben steht, ist die Frage, ob der Anspruch auf KUG auch bei einer Teilrente ausgeschlossen wäre. Denn der Wortlaut des § 107 II SGB III erfasst nur die volle Altersrente.
Umkehrschluss für zur Zahlung Kurzarbeitergeld bei Teilrente wegen Alters
Bei einer Teilrente wegen Altersrente ist das KUG nicht ausgeschlossen, weil § 107 Absatz 2 die Regelungen des Ruhens des Anspruchs von ALG-1 beim Zusammentreffen mit einer Altersrente nur für eine Vollrente für anwendbar erklärt. Bei einer Teilrente und ALG.1 (nicht KUG) gelten andere Regelungen und nur eine befristete Zahlung des ALG-1. Dies gilt im Falle des KUG und einer Teilrente nicht.
Teilrente schließt Krankengeldanspruch nicht aus
Ein Vorteil hätte die Teilrente noch! Nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung hätte der Versicherte noch Anspruch Krankengeld.
Fazit!
Bei wem Kurzarbeit droht und der Versicherte eine Altersvollrente bezieht, sollte überlegen, ob er nicht einen Antrag auf eine Teilrente stellt. Das ganze macht aber nur Sinn, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist. Die Teilrente wird nicht auf das KUG angerechnet. So sieht es der Anwendungsausschluss des § 156 SGB III im Sinne des § 107 Absatz 2 SGB III vor. Aber Nachfragen bei der Bundesagentur für Arbeit ist in den Fällen Teilrente und KUG sehr ratsam!
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