Beratung zur Hinter­bliebenen­rente

Witwenrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr, Einkommensanrechnung, Rentenantrag, Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung

Beratung Hinter­bliebenen­rente*

Stellen Sie Ihre Fragen bezüglich Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente, Sterbevierteljahr, Einkommensanrechnung, Rentenantrag, Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung an einen unserer gerichtlich zugelassenen Rentenberater.

Erhalten Sie detaillierte Antworten und Hinweise, welche Schritte Sie als nächstes gehen müssen.
So wahren Sie Ihre Ansprüche und sind finanziell abgesichert.

  • Erfassen der persönlichen Daten, wie Geburtsdatum, Heiratsdatum, Sterbedatum des Ehegatten,Anzahl der Kinder, Berufstätigkeit, Zusatzrenten wie Hinterbliebenenrente aus Betriebsrente/ Versorgungswerken oder Unfallrente usw.
  • Erfassen der richtigen Hinterbliebenenrente, kleine oder große Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente,
  • Prüfen, ob die allgemeine Wartezeit beim verstorbenen Ehegatten erfüllt ist (5 Jahre),
  • Prüfen, ob eventuell ein Ausschluss auf die Witwen- oder Witwenrente besteht, Stichwort Versorgungsehe bei kürzerer Ehezeit als 1 Jahr,
  • Prüfen, ob das Sterbequartalsgeld/Sterbevierteljahr ungekürzt ausgezahlt wurde oder noch beantragt werden muss,
  • Prüfen, ob Sie einen Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente haben, weil Sie selbst erwerbsgemindert sind,
  • Prüfen, ob der Abschlag in der Witwen- oder Witwerrente korrekt berechnet wurde,
  • Prüfen, ob altes Recht für Sie zur Anwendung kommen kann, weil dieses Recht oft günstiger ist, als das neue Recht,
  • Prüfen, ob Einkommen auf die Hinterbliebenenrente (außer Waisenrente) überhaupt anrechenbar ist und wenn ja, ob es korrekt angerechnet wurde,
  • Stellen Sie ihre Fragen an unseren Rentenberater, damit Sie erfahren, was zu tun ist und wie Sie Ihre Ansprüche wahren können.

Unsere Rentenberater für die Hinter­bliebenen­rente sagen Ihnen rechts­sicher:

  • ob Sie einen Anspruch auf eine Hinterbliebenen­rente mit oder ohne Abschlag haben,
  • ob Sie einen Anspruch auf die große oder kleine Witwen- oder Witwerrente oder Waisenrente haben,
  • ob für Sie neues oder altes Recht in der Hinter­bliebenen­rente Anwendung findet,
  • ob Sie die kleine Witwen- oder Witwerrente unbefristet erhalten können,
  • ob Sie Ihre Witwen- oder Witwerrente wegen weiteren Einkommen gekürzt oder nicht ausgezahlt wird,
  • ob Sie die Hinterbliebenenrente auch bei Wohnsitz im Ausland bekommen und beantragen können,
  • ob Sie neben der gesetzlichen Hinterbliebenenrente auch noch ein Unfallhinterbliebenenrente oder Hinterbliebenenversorgungen aus der Betriebsrente erwarten können,
  • ob und wie Sie die Hinterbliebenenrente beantragen können und was Sie bei der Beantragung beachten müssen,
  • Sichern Sie sich Ihre Hinterbliebenenrente durch die Beratung auf rentenbescheid24.de

Beratung Hinterbliebenenrente* für 

199,00€

inklusive Mehrwertsteuer

*Die Beratung Hinterbliebenenrente umfasst einen schriftlichen Rat oder eine telefonischen Beratungstermin mit einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung via Mail. Wenn Sie darüber hinaus weiteren Beratungs-oder Vertretungsbedarf haben, können wir Ihnen ein gesondertes Angebot unterbreiten!

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