Brücke zur Rente
Vorzeitig in Rente gehen, das ist für viele Menschen ein Wunsch, damit man ohne Arbeitsstress seine persönlichen Wünsche und Ziele im Alter umsetzen kann. Die vorzeitige Rente ist an ein gesetzliches Lebensalter gebunden. Nicht jeder will oder kann warten, bis er 63 Jahre wird, um in Rente zu gehen. Er sucht vorher Wege, wie er in „Rente“ gehen kann. Es gibt Brücken zur Rente, die einen früheren Ruhestand möglich machen. Wir zeigen verschiedene Varianten auf.
Die Brücke zur Rente ist nichts anderes als ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Erwerbsleben mit einer Übergangsphase zur Rente. In diesem Zeitraum erhält der zukünftige Rentner aus verschiedenen „Töpfen“ Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen, um finanziell bis zur Rente sein Leben zu gestalten. Wissenswertes auf die Brücke zur abschlagsfreien Rente finden Sie hier.
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Altersteilzeit und Vorruhestand
Die Altersrente kann auch über den vorgezogenen Ruhestand der Altersteilzeit und des Vorruhestandes erreicht werden. Beide Zeiten sind pflichtversicherte Wartezeiten für eine Altersrente.
Brücke zur Rente mit Arbeitslosigkeit
Wer kurz vor dem frühestmöglichen Renteneintritt mit dem 63. Lebensjahr arbeitslos wird, kann die Zeit bis zum Renteneintritt mit dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 überbrücken. Nach dem Gesetz erhalten Menschen über dem 58. Lebensjahr 24 Kalendermonate Arbeitslosengeld 1.
Wenn man sich arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur meldet, steht man der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Betroffenen müssen dann je nach persönlicher Voraussetzung Eigenbemühungen zur Arbeitssuche anstellen oder Weiterbildungs-und Umschulungsmaßnahmen mitmachen. Passende Jobangebote der Agentur sind nachzugehen. Macht man dies nicht, drohen Sanktionen, wie eine Sperrfrist. Die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit hängen auch davon ab, wie „nah“ der zukünftige Ruheständler an seiner Rente dran ist. Wenn es nur noch ein paar Monate bis zur Rente sind, werden die Betroffenen oft in Ruhe gelassen, oder müssen noch Kurzlehrgänge besuchen.
Das Arbeitslosengeld wird als Sozialleistung in der Rente berechnet. Man ist als Bezieher von ALG-1 bis zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rente pflichtversichert. Daher hat das Arbeitslosengeld auch Auswirkung auf die Rentenhöhe. Details zu den Beitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit finden Sie hier.
Der Rentenbeitrag wegen Arbeitslosigkeit, den das Arbeitsamt an die Rentenkasse überweist, wird aus dem Betrag errechnet, der 80 Prozent, des für das Arbeitslosengeld maßgebende Bruttoeinkommens, beträgt, § 166 Absatz 1 Nr.2 SGB VI. Dabei wird vom Arbeitsamt bei unterschiedlichen Bruttoeinkommen ein Mittelwert errechnet. Bei einer späteren Rente wirkt sich der Bezug von Arbeitslosengeld 1 nicht so stark rentenmindert aus, als wenn man noch voll arbeiten gegangen wäre.
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Anders sieht es aus, wenn man Hartz-IV bezieht, dann wird seit 2011 nichts mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Wissenswertes hierzu in unserem Renten-ABC.
Arbeitsunfähig krank und Rente!
Wer nicht mehr arbeiten kann, weil er krank ist, bezieht in der Regel Krankengeld als Sozialleistung. Wer also vor seinem regulären Renteneintritt krank wird, kann somit in die Rente mit dieser Pflichtbeitragszeit reinrutschen. Diese Zeiten zählen als Wartezeit für die 45 Jahre für eine abschlagsfreie Frührente voll mit. Daneben gibt es noch eine Kombination zwischen Krankengeldbezug und Arbeitslosigkeitszeiten, um in die Rente zu kommen. Details hierzu in diesem Beitrag.
Brücke zur Rente seit 01.07.2014
Mit der neuen abschlagsfreien Rente mit 63 hat der Gesetzgeber versucht, eine Frühverrentung ab dem 61. Lebensjahr zu vermeiden. Der Bezug von Arbeitslosengeld zwei Jahre vor den abschlagsfreien Rentenbeginn soll nicht in der Wartezeit von 45 Jahren mitzählen.
Aber! Es wurde auch hier eine Hintertür offen gelassen. Wer die 45 Jahre noch nicht voll hat, kann es dennoch bis zum abschlagsfreien Beginn der Rente schaffen.
Wie? Man bezieht neben dem Arbeitslosengeld anrechnungsfrei ein pflichtversichertes Nebeneinkommen als Minijob. Die Minijobzeiten sind 2013 generell Pflichtbeitragszeiten und gelten als Wartezeiten in den 45 Jahren (540 Kalendermonate).
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Wer aber schon zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre Wartezeit voll hat, wird nicht benachteiligt.
Eine neue Brücke zur Rente mit dem ALG Q ( Qualifizierung)
Über diese neue Möglichkeit haben wir in unserem Beitrag Rente mit 58 berichtet.
Die Mütterrente als eine Brücke zur Rente
Am 01. Juli 2014 wurde unter dem politischen Schlagwort „Mütterrente“ die Erweiterung der Kindererziehungszeiten für die Mütter eingeführt, die ihre Kinder vor dem 01. Januar 1992 geboren haben. Sie bekommen jetzt bis zu 2 Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit für ein Kind und was für die Rente wichtig ist, auch die entsprechenden Wartezeiten. Dies kann sich so auswirken, dass Mütter mit 3 Kindern, die vor 1992 geboren wurden, jetzt einen Anspruch auf eine volle Regelaltersrente haben, wenn sie als Hausfrau zu Hause geblieben sind. Daher ist die Mütterrente auch eine Brücke zur Rente. Selbst wenn die Wartezeit nicht ausreichen sollte, kann die Mutter sich durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen eine gesetzliche Rente „ kaufen“. Daneben kann durch die Ausweitung der Erziehungszeiten auch auf einmal die Wartezeit für eine Rente mit 63 und 35 Jahren oder eine abschlagsfreie Rente mit 45 Wartejahren erfüllt sein.
Freiwillige Beitragszeiten für Selbstständige
Selbstständig Tätige, die in der Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind, können sich durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen rentenrechtliche Ansprüche aus der Rente erwerben. Oder Selbstständige die in der gesetzlichen Versicherung 18 Jahre pflichtig waren, können ebenfalls zur Begründung einer abschlagsfreien Rente mit 63 und 45 Jahren Wartezeit freiwillige Beiträge zahlen, aber mit gewissen Einschränkungen.
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Verschiedene Wege führen zur Rente
Nicht jeder will bis 63 oder darüber hinaus arbeiten oder hat sein Rentenkonto so gefüllt, dass er eine gesetzliche Rente erreichen kann. Die Varianten zeigen, wie eine Rente erreicht werden kann, sozusagen als Brücke zur Rente. Es gibt viele Informationen zu diesem Thema, aber eine individuelle Betrachtung ist immer notwendig.
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