Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung zum 01.07.2022
Am 22.März 2023 gab der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil die Rentenerhöhung zum 01.07.2022 bekannt! In einem Referentenentwurf des „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ wurden die neuen Rentenwerte ab dem 01.07.2022 bekannt gegeben. Die Rente erhöht sich im Westen um 5,35 % und im Osten gibt es 6,12 Prozent mehr Rente. Nun geht es in die nächste Runde. Das Gesetzespaket wird als ein Teil des Gesetzgebungsverfahrens durch die Bundesregierung am 13.März 2022 (heute) beschlossen.
Die Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung zum 01.07.2022 nach dem Hubertus Heil am 22.03.2022 die Rentenerhöhungswerte bekanntgegeben hat. Es werden im sogenannten Rentenpaket 1 zwei Dinge durch die Bundesregierung beschlossen:
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- Die Rentenanpassung in West und Ost ab dem 01.07.2022 und
- die Zuschlagslösung für die Bestands-EM-Rentner*innen, die in der Zeit nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.01.2019 eine EM-Rente oder Hinterbliebenenrente bezogen haben.
Mit dem Regierungsbeschluss vom 13.04.2022 wird aus dem Referentenentwurf des Gesetzes ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der nunmehr dann in den Bundestag zum beschluss gehen muss. Nach den obligatorischen Lesungen und dem Beschluss durch die Mehrheit ( davon ist auszugehen) wird der Bundespräsident diesen Gesetzesbeschluss unterschreiben und dann dem Bundesanzeiger zur Veröffentlichung zusenden. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger erlangt das Gesetz formelle Rechtskraft, vorher nicht!
Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung zum 01.07.2022: Die Rentenwerte ab dem 01.07.2022
Ab dem 01.07.2022 gibt es für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine ordentliche Rentenerhöhung.
Im Westen sind es 5,35 Prozent und im Osten 6,12 % mehr Rente. Die Rentenwerte steigen im Westen von 34,19€ auf 36,02€ und im Osten von 33,47€ auf 35,52€. Von der Rentenerhöhung 2022 sind alle gesetzlichen Renten, einschließlich der Renten für Landwirte und die gesetzlichen Unfallrenten erfasst.
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Es steigen auch die Einkommensfreibeträge bei Witwenrenten, Witwerrenten und Erziehungsrenten ab dem 01.07.2022 in Ost und West.
Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung zum 01.07.2022: Die pauschale Zuschlagslösung für EM-Rentner im Bestand
Gleichzeitig wird in diesem Gesetz eine weitere Neuerung geregelt. Zum 01.07.2024 werden Bestands-EM-Rentner*innen und Hinterbliebenrentnr*innen die in der Zeit nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.01.2019 eine solche Rente erhalten haben, pauschal einen Zuschlag bis max. 7,5 % erhalten. Wenn Sie am 30.06.2024 entweder weiter diese Rente erhalten oder eine entsprechende Folgerente aus der EM-Rente, wie zum Beispiel eine Altersrente! Bitte hier nachlesen!
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Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung zum 01.07.2022!
Wir sagen: Jetzt geht`s los! Das Gesetzgebungsverfahren zum „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ wurde durch den Regierungsbeschluss vom 13.04.2022 in Gang gesetzt. Das Rentenpaket 1 wird verabschiedet! Was sich hinter dem Rentenpaket 2 verbirgt, können wir noch nicht sagen! Wie es mit dem Gesetzesverfahren zum beschlossen Rentenpaket 1 weitergeht, werden wir Ihnen mitteilen, sobald es soweit ist!
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