Bundestag beschließt das Rentenpaket 2019
Also doch. Der Bundestag hat heute am 08.11.2018 mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD (Mehrheit im Bundestag) das Rentenpaket 2019 der Bundesregierung beschlossen. Um 9.05 Uhr ging es heute Vormittag im Bundestag zur zweiten und dritten Lesung zum RV-Leistungsverbesserungs-und-Stabilisierungs-Gesetz los. Die ca. einstündige Debatte wurde im Fernsehen live übertragen. Danach haben die Abgeordneten des Bundestages das Rentenpaket 2019 beschlossen. Das Rentenpaket 2019 kommt zum 01.01.2019. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was als gesichert gilt. Dann setzt der Bundespräsident seine Unterschrift unter den Gesetzesbeschluss. Danach wird das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlich. Erst dann gilt es!
Der Bundestag beschließt das Rentenpaket 2019. Die Rentenrakete ist gestartet. Die Mütterrente 2 und die neue Zurechnungszeit kommt. Für viele Millionen Rentnerinnen und Rentner bringt dieses Rentenpaket Neuerungen und auch finanzielle Erleichterungen. Die Mütterrente 2 wird für viele Versicherte, die eine eigene Altersrente vor dem 01.01.2019 beziehen, einen anschlagsfreien Zuschlag bringen.
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Am 08.11.2018 ab 10.25 Uhr haben die Abgeordneten des Bundestags zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Rentenpaket 2019 abgestimmt! 10.30 Uhr war die Abstimmung beendet!
- 362 Abgeordnete stimmten für das Rentenpaket , 222 dagegen und 60 Abgeordnete enthielten sich mit ihrer Stimme.
Das Rentenpaket 2019 ist beschlossen!
Danach erfolgen noch weitere Abstimmungen zu Einzelanträgen verschiedener Fraktionen des Bundestages! Daneben auch über die Frage der Einführung einer Bürgerversicherung!
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben vor kurzem hierzu eine Anfrage aus dem Internet beantwortet, die so wie viele hundert Anfragen lautet: „Ich habe 4 Kinder vor 1992 geboren und beziehe schon eine Rente. Auch 2014 habe ich schon den Zuschlag bekommen. Wie hoch wird meine Mütterrente zum 01. Januar 2019 ausfallen?“
Unsere Antwort:
„ Sehr geehrte Frau ……, Sie werden aller Voraussicht nach zum 01.01.2019 zusätzlich zu Ihrer bestehenden Rente noch 2 Entgeltpunkte an Rente dazubekommen. Abschlagsfrei versteht sich, da Sie schon Rentnerin sind. Ihre Rente wird sich monatlich, um 64,06€ Brutto erhöhen. Davon gehen aber noch gesetzliche Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung ab. Auch da wird sich einiges zum 01.01.2019 für Sie ändern, zum Teil zum Positiven und zum Negativen. Da wir aber noch nicht genau wissen, ob das und wie das Rentenpaket 2019 beschlossen wird, betrachten Sie bitte unsere Antwort unter Vorbehalt der Entwicklungen zum Rentenpaket 2019. Wir hoffen, wir konnten helfen….“
Der Bundestag beschließt das Rentenpaket 2019: Was genau kommt zum 01.01.2019?
Zum 01.Januar 2019 kommt mit dem Rentenpaket 2019 folgendes:
- Einführung einer doppelten Haltelinie zur Sicherung des Rentenniveaus und Stabilisierung des Rentenbeitrags,
- Erweiterung der Kindererziehungszeiten und Wartezeiten für vor 1992 geborene Kinder um einen halben Rentenpunkt als Zuschlag oder 6 Monate Wartezeit (Stichwort: Mütterrente 2), Einführung eines besonderen Antragsrechts für Eltern, die Kinder adoptiert oder im Ausland erzogen haben,
- Erweiterung der Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente von zurzeit 62 Jahre und 3 Kalendermonate auf 65. Jahre und 8 Kalendermonate.
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Interview mit Rentenberater Peter Knöppel vom 08.11.2018 zum Rentenpaket 2019 in der Deutschen Handwerkszeitung-Online Ausgabe
Der Bundestag beschließt das Rentenpaket 2019: Was kommt nicht?
Im Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart war, dass eine obligatorische Versicherungspflicht für Selbstständige eingeführt wird. Diese wurde auch mehrfach besprochen. Sie kommt nicht.
Die vom Bundesrat geforderte Ausdehnung der Zurechnungszeit auf alle Bestandsrentner einer EM-Rente (ab 2001 bis zum 31.12.2018) kommt nicht, weil nach Angaben der Bundesregierung zu teuer.
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Die nächste Rentenerhöhung für 2019 kündigt sich an, hier nachlesen!
Die Einführung eines allgemeinen Freibetrages bei der Grundsicherung zur Mütterrente oder EM-Rente kommt nicht, obwohl es einen solchen Freibetrag für die Betriebsrente und Riesterrente schon gibt.
Die Erhöhung des Einkommensfreibetrages bei der Witwen-Witwerrente nach § 97 SGB VI kommt nicht, weil nach Angaben der Bundesregierung zum einen zu teuer und zum anderen sich jedes Jahr mit der Rentenerhöhung der Freibetrag auch erhöht.
Fazit!
Der Bundestag beschließt das Rentenpaket 2019. Viele Millionen Rentnerinnen und Rentner werden sich auf eine Rentenerhöhung zum 01.01.2019 freuen dürfen. Dennoch wird die Mütterrente 2 bei ca. 800.000 Witwen- oder Witwerrentenempfängern voll gegengerechnet, soweit hier der Freibetrag mit der Rentenerhöhung überschritten wird. Viele Mütter werden von der neuen Mütterrente nichts haben, weil diese voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Die neue Zurechnungszeit gilt nur für diejenigen Versicherten deren EM-oder Hinterbliebenenrente am 01.01.2019 beginnt!
Ja, ich möchte wissen, wie und wann ich meine neue Mütterrente 2 bekomme!
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden