Chronischer Schmerz und Frührente
Starke Schmerzen und das schon seit vielen Jahren. Die Folge: massive Einschränkungen der Lebensqualität, Medikamentenabhängigkeit und dauerhafte Arbeitsunfähigkeit mit anschließender Erwerbsminderungsrente. Seit dem 01.03. 2017 gibt es Hoffnung für schwerkranke Menschen in Deutschland. Cannabis wurde als Medikament freigegeben. Chronischer Schmerz ist oft die Ursache für dauerhafte Erwerbsminderung und für eine Frührente.
Chronischer Schmerz und Frührente oder Erwerbsminderungsrente stehen in einem engen Zusammenhang. Die Erwerbsminderungsrente ist meistens die Folge der chronischen Schmerzen, diese ausgelöst durch schwere Erkrankungen, wie Krebs, MS, HIV, Rückenleiden oder Entzündung der Bauchspeicheldrüse. In Deutschland wurde am 01.März die Schmerzmedikation mit Cannabis/Hanf, oder auch Gras genannt, unter bestimmten Bedingungen freigegeben. Der medizinische Berater von rentenbescheid24.de Herr Frank Weise klärt auf, was es mit Cannabis allgemein auf sich hat.
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Cannabis als Schmerzmittel in Deutschland
Bisher konnten Seit Mai 2011 zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis auch in Deutschland hergestellt und von Ärzten auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem können Patienten im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verschrieben bekommen. Für die monatlichen Kosten von mehreren hundert Euro müssen sie in der Regel aber selbst aufkommen.
So bekommen in Deutschland im Moment rund 5000 Patienten Cannabiswirkstoffe in Form von Tropfen oder Sprays. Etwa 500 Kranke werden aufgrund von Sondergenehmigungen mit Cannabisblüten zum Rauchen versorgt. Dieser Bedarf wurde bisher mit Importen vor allem aus den Niederlanden gedeckt. Mitunter mussten diese Patienten schon wegen Lieferengpässen bei den Produzenten längere Wartezeiten in Kauf nehmen.
Chronischer Schmerz und Frührente: zum 01.03.2017 gibt es Änderungen!
Schwerkranke Menschen können ab dem 01.03.2017 auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten – sofern ihnen nicht anders geholfen werden kann. Das beschloss der Bundestag einstimmig. Wissenswertes zu wichtigen Änderungen im März 2017 können Sie hier nachlesen!
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Der Eigenanbau von Cannabis bleibt in Deutschland verboten und ist strafbar.
Mit der Neuregelung, die im März in Kraft tritt, wird es schwer erkrankten Patienten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon erhalten.
Vielen langjährig und schwer chronisch erkrankten Beziehern von Erwerbsminderungsrenten würde durch diese sinnvolle Regelung Erleichterung verschafft werden können. Belastende Symptome und Schmerzen könnten effektiver gelindert werden.
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Modell Israel und Cannabis
In der ganzen Welt streiten Mediziner und Politiker über Cannabis als Arzneimittel. Es könne abhängig machen und Verhaltensstörungen hervorrufen, so die Bedenken.
Andererseits ist lange bekannt, dass der Konsum der weichen Droge z.B. bei Rheuma, spastischen Schmerzen der Multiplen Sklerose, gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten hilft. Ess- und Schlafstörungen, Angstpsychosen oder Entzündungen können gehemmt werden.
In Israel dagegen wird seit zehn Jahren die therapeutische Anwendung von Cannabis sogar gefördert.
Im vergangenen Jahr stellten israelische Ärzte entsprechende Rezepte für rund 25.000 Patienten aus, die an Krebs, Epilepsie, posttraumatischen Störungen oder schmerzhaften degenerativen Erkrankungen leiden.
Heilen können die weichen Drogen in der Regel diese Krankheiten nicht, aber die Symptome deutlich lindern. Somit kann der Dauerschmerz eingedämmt werden, was sich eventuell auch auf die Erwerbsfähigkeit auswirken kann.
Uni Jerusalem mit Spezialzentrum Cannabisforschung
Weitere Einsatzgebiete werden vom Cannabisforschungszentrum an der renommierten Hebräischen Universität von Jerusalem untersucht und mit rund zwanzig Forscherteams koordiniert, die sich an israelischen Hochschulen dem Thema widmen. Aktuell laufen Versuche zur Behandlung der chronischen Darmkrankheit Morbus Chron.
Als Wachstumsmarkt entdeckt, investieren Großkonzerne Millionen Dollar in Start-up-Unternehmen, um medizinischen Cannabis in verschiedenster Form zu vermarkten. Die israelische Firma Eybna verkündete, dass es ihr gelungen sei, Essenzen aus den Hanfpflanzen zu gewinnen, welche die psychoaktiven Bestandteile nicht enthalten, wegen denen der rezeptfreie Gebrauch verboten ist.
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Erwerbsminderungsrente und Hanfmedizin
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hob vor allem die Verbesserung für Menschen in der Palliativversorgung hervor. Mit dem Gesetz wurde geregelt, dass ein Antrag auf Cannabis zu medizinischen Zwecken im Palliativbereich binnen drei Tagen genehmigt werden muss.
Davon unberührt bleiben aber viele der 1,79 Millionen Bezieher von Erwerbsminderung- und Unfallrenten, die sich langjährig, bezogen auf ihre Lebensqualität, mit mäßig versorgten Krankheits- oder Unfallfolgen, herumplagen. Chronische Schmerzen und Frührente für viele Betroffene. Das durchschnittliche Eintrittsalter in die Erwerbsminderungsrente beträgt für Frauen und Männer ca. 50 Jahre.
Besonders die vielfältigen Schmerzqualitäten bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und als Unfallfolge, chronische Entzündungen, neurologische und psychische Erkrankungen könnten entscheidend gelindert werden. Experten rechnen damit, dass die Gesetzesänderung dazu führt, künftig rund 800.000 Patienten im Jahr mit medizinischem Cannabis auf Rezept zu versorgen.
Chronischer Schmerz und Frührente kann sogar verhindert werden!
Nach jahrzehntelanger Verweigerung besteht für die reibungslose Verschreibungspraxis zur Leidenslinderung, vor allem ein großer Fortbildungsbedarf und Gesinnungswandel der Ärzteschaft.
Aber auch die Krankenkassen müssen den Weg für die reibungslose Kostenerstattung noch freimachen. Zudem ist zu erwarten, dass es in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes für die Betroffenen womöglich zu Wartezeiten kommt.
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Fazit von Frank Weise!
Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für viele Menschen, die schwer erkrankt und stark beeinträchtigt aus dem Berufsleben ausscheiden mussten. Die Politik versucht hier an einer, aus unserer Sicht, richtigen Stelle, verbliebene Lebensqualität zu sichern. Besonders für die vielen Betroffenen, bei denen Krankheitsbilder mit chronischen Schmerzen bestehen, gibt es endlich eine zusätzliche und wirksame Behandlungsoption mehr.
Frank Weise hofft für alle betroffenen Mandanten auf eine zügige praktische Umsetzung des Gesetzes.
Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de würden sich freuen, wenn vielen Menschen mit den neuen Therapiemöglichkeiten geholfen werden könnte.
Sie möchten etwas über alternative, begleitende Behandlungsalternativen bei Krebserkrankungen und anderen schweren Krankheiten erfahren. Kein Problem, hier können Sie Kontakt zum Heilpraktiker Frank Weise aufnehmen.
Autor des Beitrages
Frank Weise
Frank Weise berät bei rentenbescheid24 in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.