Das Mysterium Rentenbescheid
Jedes Jahr erhalten hunderttausende Menschen in der Bundesrepublik Deutschland Post von der Deutschen Rentenversicherung. Hurra, der Rentenbescheid ist da!
Checkliste Rentenbescheid: hier herunterladen
Und ebenso viele fragen sich zurecht: Stimmt der Rentenbescheid? Wie wurde die Rente berechnet? Stimmt meine Rente? Sind alle Daten richtig erfasst? Stimmt der Abschlag in der Rente? Was kann ich gegen den Rentenbescheid tun, wenn ich der Meinung bin, da stimmt etwas nicht?
Warum gibt es Rentenbescheide überhaupt?
Das Geheimnis dahinter ist schnell gelüftet. Der Rentenbescheid ist nichts anderes als ein Verwaltungsakt (Sozialverwaltungsakt). Im § 31 Sozialgesetzbuch Nr. 10 steht geschrieben: „ Der Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist”.
Damit die Rente stimmt!
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- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Die Deutsche Rentenversicherung als rechtlich anerkannte Behörde hat auf Grund Gesetzes einem Antragsteller in Form eines schriftlichen Bescheides eine Rente zugebilligt, ihm also ein Recht zuerkannt. Damit hat diese Entscheidung für die Behörde und dem Rentner verbindlichen, hoheitlichen Charakter.
Oder auf deutsch, wer einen Rentenbescheid bekommt, hat das Anrecht auf eine vom Staat gezahlte Rente, ganz gleich in welcher Höhe.
Gegen diese verbindliche Entscheidung kann der Betroffenen die unterschiedlichen Rechtswege wählen: Widerspruch, Klage, Berufung und Revision oder die Verfassungsbeschwerde.
Was zwingend Rentenbescheiden enthalten sein muss!
Der Rentenbescheid muss die Rentenart, den Rentenbeginn, die Rentenhöhe und bei befristeten Renten, die Rentendauer festlegen. Diese Informationen müssen zwingend im Bescheid enthalten sein. Daneben enthält er auch den Versicherungsverlauf, die Rentenberechnung, eventuell Auskunft über einen Versorgungsausgleich und die festgestellten Entgeltpunkte mit oder ohne Abschlägen.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
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Aus dem Rentenbescheid müssen alle Versicherungszeiten hervorgehen.
Auch Ausbildungs-, Studien-und Kindererziehungszeiten müssen enthalten sein. Es sind auch auf Unterbrechungen durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu achten. Die Pflege von Angehörigen muss nach den gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bei den Rentenbeiträgen mit angerechnet werden.
Zusätzliche Einkommen von Rentnern fließen in die Rentenberechnung mit ein, soweit die Freibeträge überschritten sind.
Häufige Fehlerursachen sind Beschäftigungszeiten, die mit Auslandsaufenthalten verbunden waren oder das Arbeitsleben wurde von Zeiten der Selbständigkeit unterbrochen und für diese keine freiwilligen Beiträge geleistet.
Ist der Rentenbescheid immer korrekt?
Nein. Rentenbescheide prüfen lassen, hat höchste Priorität !
Die ständigen Veränderungen im Rentenrecht, die sich durch die demographische Entwicklung laufend ändernde Rentenberechnung machen es dem betroffenen Rentner nicht einfacher. Es entstehen Fehler, weil die Rechtslage unübersichtlich ist. Oftmals können diese Fehler, nur mühsam gerichtlich korrigiert werden.
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vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.
Sobald Sie Ihren Rentenbescheid erhalten haben, prüfen Sie Ihn umgehend auf Inhalt und vergleichen Sie den Datenverlauf Ihrer geleisteten Beiträge und Zeiten.
Was soll ich tun, wenn der Rentenbescheid fehlerhaft ist?
Widerspruch einlegen!
Wenn Sie durch eigene Kontrolle festgestellt haben, das Verdienstzeiten fehlen oder die Abschläge nicht stimmen oder gar die falsche Rentenart ausgewiesen ist, sollten Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Hierzu haben Sie einen Monat nach Zustellung des Bescheides Zeit. Bitte darauf achten, dass Sie den Widerspruch entweder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung mit Empfangsbekenntnis abgeben, oder mittels Fax und Faxsendenachweis versenden. Daneben können Sie auch einen eingeschriebenen Brief nutzen oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung den Widerspruch mündlich in ein Protokoll diktieren. Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet, den mündlichen Widerspruch schriftlich zu erfassen und mit einem Eingangstempel zu versehen.
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Rentenbescheid durch unabhängige Rentenberater überprüfen lassen!
Wir, als gerichtlich zugelassene Rentenberater, nehmen Ihnen die schwierige Arbeit des Prüfens des Rentenbescheides oder der Kontrolle der Rentenauskunft/Kontenklärungsbescheid gerne ab. Wir legen auch die entsprechenden Rechtsmittel, wie Widerspruch oder Klage ein. Nur Rentenberater können Ihnen rechtssicher sagen, ob der Rentenbescheid richtig oder falsch ist und welche Konsequenzen dies hat.
Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihres Rentenbescheides.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Rente stimmt!
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