Neues Rentenkonzept steht: Was noch kommt?
Das neue Rentenkonzept der Frau Nahles steht. Zum 01.01.2017 wird die neue Flexirente mit dem Ausgleichsbetrag für eine abschlagsfreie Rente eingeführt. Weitere Neuerungen sollen eingeführt werden.
Im Detail ist geplant:
Die Rentenangleichung soll kommen!
Wie aus den Medien zu erfahren ist, hat sich die Regierung am 24.11.2016 auf einen Fahrplan zur Rentenangleichung geeinigt.
Ab 2018 soll es losgehen. Die Rentenangleichung wird in sieben Jahren bis 2025 vollzogen sein.
Die Rentenerhöhungen im Osten werden stärker ausfallen als im Westen.
Der Rentenwert Ost wird stärker an den Rentenwert West anwachsen.
- 01.07.2016 Rentenwert (West) = 30,45€ pro Entgeltpunkt
- 01.07.2016 Rentenwert ( Ost) = 28,66€ pro Entgeltpunkt
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Zu den allgemeinen Rentenerhöhungen wird noch ein Zuschlag an den Rentenwert Ost dazu gerechnet.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales wollte die Rentenangleichung bis 2020 durchführen. Dies hätte ungefähr 8 Milliarden € gekostet. In den Zeitrahmen von sieben Jahren werden die Kosten wahrscheinlich geringer ausfallen.
Der ostdeutsche Umwertungsfaktor fällt weg!
Wenn ab 2018 die Rentenangleichung in kleinen Schritten losgeht, wird der Umwertungsfaktor Ost (im Volksmund Hochrubbelungsfaktor) ebenfalls angepasst.
Löhne und Gehälter im Osten werden für die Rente mit dem Umwertungsfaktor aufgewertet.
Das heißt, wenn der Rentenwert Ost steigt, sinkt gleichzeitig der Umwertungsfaktor. Im Jahr 2025 ist die Rentenangleichung vollzogen. Ab da gibt es nur noch einen einheitlichen Rentenwert. Die Einkommen werden dann gesamtdeutsch für die Rente bewertet. Die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Einkommenswerte fallen ab 2025 weg.
Kein Nachteil in der Rentenberechnung
Für alle Versicherten,die bis 2025 oder später in Rente gehen, bleiben die unterschiedlichen Systeme in der Deutschen Rentenversicherung bestehen. Löhne und Gehälter im Osten werden bis 2025 weiter umgewertet. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte im Osten erst später als 2025 in Rente geht.
Die Hochwertung der Löhne im Osten brachte für die ostdeutschen Versicherten einige Vorteile. Diese bleiben auf jeden Fall bis 2025 erhalten. Wenn die Löhne und Gehälter bis dahin noch steigen sollten, wäre dies für die Ostdeutschen Bürger sicher kein schlechtes Geschäft.
Die Rendite auf die gesetzliche Rente zählt mit.
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Es ist zu vermuten, dass sich bis 2025 die Löhne und Gehälter im Osten weiter an das Westniveau angleichen.
Angleichen heißt nicht gleich im Sinne der Mathematik. Es heißt, dass die Lebensverhältnisse im Westen und Osten sich annähern. Im Süden und Norden der BRD gibt es auch keine gleichen Lohnverhältnisse.
Die Erwerbsminderungsrente wird aufgewertet
In kleinen Schritten, aber immerhin:
Wer aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente bekommt, soll noch mal drei Jahre Zurechnungszeit bis zum 65. Lebensjahr bekommen. Dies soll in einem Zeitraum von 2018 bis 2024 erfolgen. Damit wird sich die Erwerbsminderungsrente rechnerisch erhöhen.
Die Zurechnungszeit gibt es heute bis zum 62. Lebensjahr. Dies gilt seit dem 01.07.2014. Der generelle Abschlag in der Erwerbsminderungsrente von 10,8% soll somit ein wenig ausgeglichen werden. Die Erwerbsminderungsrenten sind im Durchschnitt sehr niedrig. Oft unterhalb der Armutsgrenze!
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Die Solidarrente wackelt!
Die Bundesregierung hat sich offensichtlich nicht auf die solidarische Mindestrente einigen können.
Geringverdiener mit einer Altersrente unterhalb der Grundsicherung sollten eine Erhöhung bekommen sollten. Diese würde nach heutigen Berechnungen bei circa 800 € im Monat liegen (10 % über der Grundsicherung = Hartz-IVSatz).
Man muss mindestens 40 Jahre Wartezeit haben, um in den Genuss dieser Rente zu kommen. 35 Jahre wären für eine Beschäftigung anzusetzen.
Die restlichen fünf Jahre könnten auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege naher Angehöriger sein.
Ab dem Jahr 2023 sollten dann mindestens 40 Beitragsjahre durch Arbeit nachgewiesen sein.
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Einen Haken hat die ganze Sache
Wer mit dem Familieneinkommen finanziell ausreichend abgesichert ist, hätte die neue Solidarrente nicht bekommen. Dann wäre es bei der „normalen“ Altersrente geblieben. Die Bundesregierung plant eine besondere Bedürftigkeitsprüfung .
Ausnahmen von der Regel soll es geben:
- Einkünfte aus betrieblicher oder private Altersvorsorge mit Freibeträgen werden nicht an die Rente angerechnet worden
Kritik aus allen Reihen
Die Meldung zum Ergebnis war noch nicht heraus. Da hagelte es aus allen Reihen der Politik Kritik an dem Kompromiss. Die Solidarrente kommt nicht. Die wird Rente nicht Armutsfest gemacht.
Die Rente ist das überragende Thema in der Rente. Jede Partei will für sich Punkte sammeln.
In den letzten Jahren ist viel für die Rente getan worden.
Mit der neuen Flexirente und der Rentenangleichung Ost an West wird die Renteneinheit vollzogen.
Alle Möglichkeiten der Flexi-Rente nutzen!
- Abschläge in der Rente umgehen
- Rente aufbessern
- Steuervorteile nutzen
Es soll noch eine Pflichtversicherung für Selbstständige eingeführt werden.
Eines ist auch klar, einfacher werden die Regelung nicht. Ein Blick auf den Gesetzesentwurf der neuen Flexirente zeigt es. Sehr komplizierte Regelungen (Flexirentengesetz-Entwurf Drucksache 18/9787 18. Wahlperiode 27.09.2016).
Unser Fazit
Die Rentenangleichung kommt. Zwar nicht so schnell wie gedacht, aber immerhin. Damit dürften viele Streit-Themen in den Familien und an den Stammtischen sich erledigen.
Sie haben Fragen zum neuen Rentenkonzept oder Ihrer Rente, nutzen Sie unser Angebot!
PS.: Fast hätten wir es vergessen!
Der Bundesrat beschäftigt sich am 25.11.2016 mit der neuen Flexirente. Sie soll pünktlich zum 01.01.2017 an den Start gehen.
Erfahren Sie wie die neue Einmalzahlung funktioniert. Was sind Hinzuverdienstdeckel und das neue Teilrentensystem. Und warum die Flexi-Rente zum Rendite-Turbo werden kann →
Ihr Team von rentenbescheid24.de