Das steht im Koalitionsvertrag zur Rente
Der Entwurf des Koalitionsvertrages der CDU/CSU und SPD ist taufrisch veröffentlicht. Uns interessiert brennend, was die Parteien zum Thema Rente wirklich geplant haben. Im Koalitionsvertrag sind die Wahrheiten beschrieben.
Das steht im Koalitionsvertrag zur Rente, den die CDU/CSU und SPD am 07. Februar beschlossen haben. Vieles steht geschrieben. Was definitiv nicht kommen wird, ist die Bürgerversicherung. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass es bis 2019 Vorschläge von einer Kommission geben soll, welche eine einheitliche Honorarordnung der Leistungen aus privater und gesetzlicher KV für Ärzte schaffen soll. Warum sich die CDU und CSU so vehemment gegen die Bürgerversicherung gewehrt hat, bleibt für uns Rentenberater offen. Eine Chance für mehr soziale Gerechtigkeit wurde vertan. Vorallem für die Rentnerinnen und Rentner die im Alter die Beiträge für eine private Krankenkasse nicht zahlen können und in den Notlagentarif fallen.
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Das steht im Koalitionsvertrag zur Rente: Ab Seite 91 geht es los!
Die Solidarrente (Grundrente) kommt. Sie soll die Altersarmut bekämpfen und die Lebensleistung anerkennen. Voraussetzung für ein Anspruch auf die Grundrente ist, dass der Versicherte 35 Jahre an Beitragszeiten, inklusive Pflegezeiten oder Kindererziehungszeiten, nachweisen kann und eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus erhält. Was der Begriff Beitragszeiten meint, ist laut Koalitionsvertrag nicht ganz klar. Wir gehen davon aus, dass unter dem Begriff Beitragszeiten alle relevanten Beitragszeiten für eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder Beschäftigung erfasst. Also auch ALG-1 Zeiten und andere Zeiten des Sozialleistungsbezugs, soweit diese eine Beitragspflicht und Pflichtversicherung nachsichziehen.
Weitere Voraussetzung ist eine Bedürftigkeitsprüfung. Die Abwicklung der Grundrente erfolgt durch die Rentenversicherung. Diese arbeitet mit den Grundsicherungsämtern zusammen. Bei Grundrente werden selbstgenutzter Wohneigentum nicht berücksichtigt. Bleibt außen vor. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Vermögensverwertung und das Schonvermögen in der Sozialhilfe überarbeitet und angeglichen werden.
Anhebung der Zurechnungszeit bis zum 67. Lebensjahr
Es soll laut Koalitionsvertrag die Zurechnungszeit für die EM-Rente 2018 von derzeit 62 Jahre und 3 Monate auf 65. Jahre und acht Monate sofort angehoben. Danach in kleineren Schritten bis zum 67. Lebensjahr. Dies bedeutet nach unserer Erfahrung ca. 50- 100 € mehr Rente. Aber nur für Neurentner.
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Das steht im Koalitionsvertrag zur Rente: Flexirente und Co!
Es sollen die Anreize und Möglichkeiten für das freiwillige längere Arbeiten im Zusammenhang mit dem Angebot zur Flexirente geschaffen werden. Wie genau dies aussehen soll, ist offen.
Das steht im Koalitionsvertrag zur Rente: Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Laut Koalitionsvertrag sollen Selbstständige in den Genuss einer gründerfreundlichen Altersvorsorgepflicht kommen, die noch nicht anderweitig obligatorisch abgesichert sind. Grundsätzlich sollen die Selbstständigen in der Form opt-out-Lösung zwischen der gesetzlichen Rente und einer geeigneten insolvenzfesten Vorsorgeart wählen können. Dies hört sich verdächtig nach der Lösung von den Vorschlägen einer obligatorischen Pflichtversicherung der damaligen Bundesministerin für Arbeit Frau von der Leyen an.
Insolvenzfest bedeutet zwingend, dass die spätere Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus für Selbstständige sein muss.
Die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige sollen reduziert werden. Die Rentenbeiträge sollen gründerfreundlich gestaltet werden.
Das steht im Koalitionsvertrag zur Rente: Mütterrente II
Es war zu befürchten. Die Mütterrente II wird es nur für die Frauen und Erziehungspersonen geben, die Kinder vor 1992 geboren und erzogen haben. Aber erst ab 3 Kinder und mehr. Damit soll die Altersarmut bekämpft werden. Was aber nicht im Koalitionsvertrag steht, ist die Antwort auf die Frage, ob die neue Mütterrente II auf die Grundsicherung angerechnet wird, so wie es bei der Mütterrente I schon passiert ist. Warum hier nur Mütter mit 3 oder mehr Kindern profitieren sollen, ist völlig unklar. Die Verbesserungen sehen einen 3. Entgeltpunkt für die begünstigten Versicherten vor.
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Das steht im Koalitionsvertrag zur Rente: Härtefallfonds soll kommen
Für Härtefälle im Rentenüberleitungsprozess soll ein Ausgleich geschaffen werden und zwar über eine Fondslösung. Entsprechendes soll auch für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge erwogen oder geprüft werden.
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Fazit
Wenn die Groko kommen sollte, wird sich einiges verbessern. Für die Neurentner einer EM-Rente zum Beispiel oder die Solidarrente-oder Grundrente. Der große Wurf ist es nicht. Aber besser als nichts, so werden viele Versicherte denken. Was die Zukunft der gesetzlichen Rente angeht, ist nichts gesagt, außer dass eine Rentenkommission eingesetzt werden soll, die alles prüfen soll.
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