Den Renteneintritt berechnen
Wann kann ich in Rente gehen? Kann ich überhaupt zu meinem Wunschtermin in Rente gehen? Habe ich Abschläge in der Rente oder nicht? Fragen über Fragen! Lohnt sich der Renteneintritt überhaupt zum gewünschten Termin für mich.
Den Renteneintritt berechnen fällt den meisten Versicherten schwer. In der Rentenauskunft und dem Kontenklärungbescheid stehen viele Informationen. Zum Teil schwer verständlich und kaum durchschaubar. So auch in einer Kundenanfrage vom 18.02.2018. Dieser Kunde teilte per Mail mit, dass er die Rentenauskunft erhalten habe. Dort stehe drin, dass er ab dem 01.04.2018 in Rente gehen kann. Die 45 Jahre sind voll. Er teilte aber auch mit, dass er den Aussagen der Rentenversicherung im Bezug auf seine Rente „nicht vertraue“. Er wolle, dass die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de alles nachprüfen und ihm sagen, ob und wie er in Rente gehen kann. Und dies zu den besten Bedingungen.
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Den Renteneintritt berechnen: Rentenbeginn abhängig vom Lebensalter
Der Rentenbeginn ist bei einer Altersrente in aller Regel vom Lebensalter des Versicherten abhängig. Generell lässt das Rentengesetz viele Möglichkeiten des Renteneintritts zu einem bestimmten Lebensalter zu. Einige sind zu nennen:
- ab dem 63. Lebensjahr,
- seit 2014 mit dem Geburtsjahrgang vor 1953, ab dem 63. Lebensjahr, danach zB. Geburtsjahrgang 1955 ab dem 63. Lebensjahr und 6 Kalendermonate,
- ab dem 65. Lebensjahr,
- mit der Anhebung der Regelaltersgrenze für Geburtsjahrgänge nach 1947, geht es bei der Regelaltersrente stufenweise monatlich nach oben
- Erwerbsminderungsrente ist auch vor dem 60.Lebensjahr erreichbar,
- mit entsprechenden Vertrauensschutzregelungen oder nicht,
- und, und, und….. .
Somit stehen dem versicherten Bürger viele Möglichkeiten zu, seinen ihm gewünschten Rentenbeginn mit einem individuellen Renteneintrittsalter, zu erreichen.
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Entweder als vorzeitige Altersrente in verschiedenen Varianten oder als seine individuelle Regelaltersrente.
Den Renteneintritt berechnen: Rentenbeginn abhängig von der Wartezeit
Neben dem individuellen Renteneintrittsalter spielt die Wartezeit für die gewünschte Rente eine erhebliche Rolle.
Wer nur 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann keine vorzeitige Altersrente bekommen, wenn er mit 63 Jahren in Rente gehen will. Dies geht nur, wenn er mit 63 Lebensjahren mindestens 35 Jahre Wartezeit erreicht hat (erfüllt hat). Ähnliches Szenario liegt vor, wenn ein Versicherter vorzeitig abschlagsfrei eine Altersrente erreichen will. Denn dann muss er nach den seit 01.01.2012 geltenden Regelungen mindestens 45 Jahre Wartezeit auf den Tisch legen. Dies gilt für die abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit. Daneben gibt es noch die neue Rente mit 63 Jahren seit dem 01.07.2014. Dort können die Versicherten mit dem Nachweis der 45 Jahre Wartezeit (= 540 Kalendermonate) nach erreichen des individuellen Renteneintrittsalters abschlagsfrei in Rente gehen.
Den Renteneintritt berechnen: Einfach ist es nicht!
Die Wartezeit ist von vielen Komponenten abhängig. Oftmals fehlen im Versicherungsverlauf Zeiten oder es ist unklar, welche Zeiten genau anzurechnen sind. Dabei kann es für eine Altersrente mit 45 Jahren mit neuen Rechtsstand seit 01.07.2014 einen erheblichen Unterschied ausmachen, ob ein Versicherter ALG-1 Zeiten oder Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe hatte. Letzteres wird bei den 45 Jahren nicht angerechnet. Jeder Monat zählt.
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Den Renteneintritt berechnen: Der Rentenberater rechnet
Warum sich selbst mit der komplizierten Materie herumschlagen. In der letzten Jahren hat sich das Rentenrecht oft geändert. Dies wird wohl auch nicht aufhören. Rentenberater kennen sich mit der komplexen Materie des Rentenrechts aus. Jeden Tag gibt es neue Anfragen aus dem Internet (rentenbescheid24.de) mit vielen Antworten auf die Facetten des Rentenrechts. Viele Kunden vertrauen auf die Expertise der Fachleute von rentenbescheid24.de. Nutzen Sie das Wissen der Rentenberater und Fachanwälte von rentenbescheid24.de zu Ihrem Vorteil für die Rente!
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich am besten in Rente gehen kann!
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