Der Betrug bei der Betriebsrente
Viele freuen sich auf den wohlverdienten Ruhestand. Die zukünftigen Rentner haben in die gesetzliche Rente eingezahlt. Daneben auch noch privat für die Altersvorsorge gesorgt. Was viele nicht wissen, dass die Betriebsrenten bei voller Einmalauszahlung später einmal um Krankenkassenbeiträge in Höhe des vollen Beitragssatzes gekürzt werden. Und dies für 120 Kalendermonate oder 10 Jahre. Daneben schlägt auch noch die Steuer zu. Da klingt es fast wie blanker Hohn, dass die Krankenkassen bis September 2017 2,5 Milliarden Überschuss eingefahren haben und 18 Milliarden Euro auf der hohen Kante haben.
Der Betrug bei der Betriebsrente trifft viele Bundesbürger, die neben der gesetzlichen Rente noch in einer Betriebsrente einzahlten. Ein neues Beispiel aus der Leipziger Volkszeitung vom 24.11.2017 zeigt, was einer Frau widerfahren ist, die von ihrem Gehalt in die Rentenkasse einzahlte. Daneben noch für eine Riesterrente und Betriebsrente beim Kommunalen Versorgungsverband aus ihrem Einkommen bezahlte. Da sie für das betreffende Jahr mit die Geringfügigkeitsgrenze in Zusammenrechnung der beiden Renten übersprang, war der zusätzliche KV-Beitrag für sie fällig.
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Der Betrug bei der Betriebsrente: Worum geht es?
Auf die Betriebsrente werden Krankenkassenbeiträge für 10 Jahre fällig, wenn der Versicherte sich die Rente als Einmalauszahlung auszahlen lässt. So steht es in § 229 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 5 (gesetzliche Krankenversicherung). Dies ist die Regel. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Höhe der Betriebsrente unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze fällt oder der versicherte Rentner privat krankenversichert ist. Für Betriebsrente sind es genau 1/20 der monatlichen Bezugsgröße für das jeweils geltende Jahr, § 226 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 5
Berechnung Geringfügigkeitsgrenze
Für 2017 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze somit bei = 148,75 € (2.975 :20).
Für 2018 liegt die Grenze bei= 152,25 € (3.045:20).
Wer also als Versicherter in der betrieblichen Altersversorgung eine Betriebsrente von monatlich mehr als 148,75€ im Jahr 2017 bezieht, muss auf diese Rente 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag und extra Pflegebeitrag zahlen. Da die Betriebsrenten jährlich angepasst werden, kann es sein, dass der Versicherte ohne dass er etwas dafür kann, über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze kommt.
→ Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 27.06.2018 – weiterlesen ←
Der Betrug bei der Betriebsrente: 4,5 Millionen VBL-Versicherte
Diejenigen die im öffentlichen Dienst arbeiten, sind automatisch in der VBL pflichtversichert. Wer 20 oder mehr Jahre dort gearbeitet hat, wird Betriebsrenten erreichen, die deutlich über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Dann schlägt die Stunde der gesetzlichen Krankenkasse. Die VBL-Rente wird dann, wie die gesetzliche Altersrente, nach § 229 Absatz 1 Nr.5 SGB V beitragspflichtig. Der Beitragssatz beträgt bei Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V, außer bei Renten für Landwirte, 14,6%. Dazu kommt noch einmal der Zusatzbeitrag zur KV.
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Im Rentenfall zahlt der Rentner in aller Regel zweimal in die Krankenkasse ein und dies mit zum Teil großen Summen. Sie bekommen dafür aber keine Gegenleistung von der Krankenkasse. Auf die gesetzliche Rente fallen auch Krankenkassen-und Pflegebeiträge ab.
Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gilt die Geringfügigkeitsgrenze im Übrigen nicht. Sie müssen auf alle Einnahmen, die gesetzlich anrechenbar sind, die Beiträge in voller Höhe bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.
Der Betrug bei der Betriebsrente: die eigene Rente wird kleiner!
Die Beiträge für eine Betriebsrente werden in vielen Fällen aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers im Wege der Entgeltumwandlung gezahlt. Damit wird gleichzeitig aber auch das für die spätere Rente gemeldete Bruttoeinkommen kleiner. Wer also 3.000€ monatliches Einkommen hat und 100 € hiervon Entgeltumwandlung betreibt, bekommt bei der deutschen Rentenversicherung statt 3.000€ nur 2.900 € rentenrechtliches Einkommen angerechnet. Damit wird seine gesetzliche Rente später einmal niedriger ausfallen.
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Bekommt er seine Betriebsrente ausgezahlt, muss er dann auch noch zusätzlich Krankenkassenbeiträge draufzahlen. Von den Steuern gar nicht zu reden. Damit wird seine Erwartung in eine gute Altersversorgung durch eigene Leistung deutlich enttäuscht. Für die gesetzliche Rente ist dies im Übrigen auch nicht gut, weil ihr Beitragseinnahmen wegbrechen.
Fazit!
Die Beitragsabzocke mit den doppelten Krankenkassenbeiträgen ist ein Schildbürgerstreich aller erster Güte. Viele Betroffene werden bei Renteneintritt erschrocken sein, was da auf sie zukommt. Viele Klageverfahren gegen die Beitragserhebungen sind gelaufen. Der Protest geht weiter, bis es zu einer fairen Regelung kommt. Das ab 01.01.2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz den Riesterrentenanteil aus der Betriebsrente bei der Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze rausgenommen wird, ist nur ein schwacher Trost. Die meisten Betriebsrenten liegen, wie schon erwähnt, über der Geringfügigkeitsschwelle.
Ja, ich möchte wissen, ob ich Krankenkassenbeiträge auf meine Betriebsrente zahlen muß!
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