Der Bundestag berät am 12.10.2018 zum Rentenpaket 2019
Heute, am 12.10.2018, geht der Showdown zum Rentenpaket 2019 des Hubertus Heil in die nächste Runde. Damit es pünktlich zum 01.01.2019 losgehen kann! Ab 9.00 Uhr berät der Bundestag zum Rentenpaket in der ersten Lesung. Auf dem Tagesordnungspunkt stehen auch Anträge der Fraktion der AfD und der Linken.
Der Bundestag berät am 12.10.2018 zum Rentenpaket 2019 in seiner 56. Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) 22. Beraten werden auch die Anträge der AfD Fraktion und der Linken Fraktion im Bundestag zu Themen der Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und Anrechnungsausschluss bei der Grundsicherung!
Mütterrente 2
- aktuellen und rechtlichen Überblick zur Mütterrente 2 (Rentenpakt 13.07.2018)
- verständlich erklärt und sofort anzuwenden
Der Bundestag berät am 12.10.2018 zum Rentenpaket 2019: Inhalte des Rentenpakets
Das Rentenpaket 2019 setzt sich aus folgenden Inhalten zusammen:
- Einführung einer doppelten Haltelinie zur Stabilisierung des Rentenniveaus und des Rentenbeitrags bis 2025
- Ausweitung der Kindererziehungszeiten unter dem Stichwort Mütterrente 2
- Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente unter dem Stichwort: Zurechnungszeit
- Verbesserungen bei Rentenzeiten im Midijob.
Dies sind grob die wichtigsten Eckpunkte des Rentenpaketes 2019. Details und weitere Info`s erhalten Sie in unserem kostenfreien Ratgeber zum Rentenpaket 2019. Hier herunterladen!
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Der Bundestag berät am 12.10.2018 zum Rentenpaket 2019: Erste Beratung zum Rentenpaket
Die erste Lesung wird laut Sitzungsvorschlag ca. 65 Minuten dauern. Alle interessierten Versicherten können am 12.10.2018 ab 9.00 Uhr live die Sitzung des Bundestages zum Rentenpaket live verfolgen!
Die Bundesregierung sieht unter anderem in seinem Gesetzesentwurf eine doppelte Haltelinie vor und will eine Niveausicherungsklausel in die Rentenanpassungsformel einführen. Diese soll zum 01. Juli eines jeden Jahres in der Rentenanpassungsverordnung dokumentieren, ob das Rentenniveau tatsächlich durch die Rentenanpassungen gesichert ist. Die Rentenbeiträge sollen bis 2025 die Höhe von 20 Prozent nicht überschreiten. Zur finanziellen Sicherung der Haltelinie sollen ab 2022 bis 2025 an die DRV 500 Millionen Euro an zusätzliche Finanzmittel überwiesen werden!
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Der Bundestag berät am 12.10.2018 zum Rentenpaket 2019: Antrag der AfD und der Linken
In ihrem Antrag 19/29 fordern die Linken die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten bei der Mütterrente für alle Kinder die vor 1992 und nach 1992 geboren und erzogen worden sind. Es werden 3 Entgeltpunkte gefordert. Die Mütterrente müsse vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.
Die AfD hat unter dem Antrag 19/4843 eingebracht, dass die Mütterrente nicht an die Grundsicherung angerechnet wird. Sie fordert eine Anrechnungsfreistellung der Kindererziehungszeiten für die Mütterrente, wenn neben der Rente noch Grundsicherung bezogen werden muss. Damit könne gezielt Altersarmut bekämpft werden.
Die Einführung eines Freibetrages in der Grundsicherung ist ein Anliegen der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de! Einen solchen Freibetrag fordern wir schon lange! Es ist unsäglich, wenn eine Mutter, die ihre Mütterrente bekommt, diese dann wegen der Grundsicherung entweder zum Teil oder voll wieder verliert! Damit wird ihre Erziehungsleistung, die ja gesellschaftlich anerkannt werden soll, wieder aberkannt. Eine äußerst ungerechte Rechtslage!
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Der Bundestag berät am 12.10.2018 zum Rentenpaket 2019: Ab in den Ausschuss
Was passiert nach der ersten Beratung im Bundestag? Der Entwurf des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs-und Stabilisierungsgesetz und die begleitenden Anträge der AfD und der Linken werden danach an die mitberatenden Ausschüsse unter Leitung des Ausschusses für Arbeit und Soziales verwiesen.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.