Der neue Rentenbescheid 2018 ist da
Wir hatten am 11.03.2018 in einem Beitrag auf rentenbescheid24.de berichtet, dass die Deutsche Rentenversicherung neue Rentenbescheide erlassen wird. Und zwar ohne den Teil der Berechnung der Entgeltpunkte für Pflichtbeitragszeiten und die Berechnungen der Gesamtleistungsbewertung für beitragsgeminderte und beitragsfreie Zeiten. Am 19.04.2018 war es soweit, wir hatten den ersten neuen Rentenbescheid in der Hand. Unser erster Eindruck vom neuen Rentenbescheid 2018 !
Der neue Rentenbescheid 2018 ist da, so unser Fazit nach der Vorlage des Rentenbescheides der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 20.03.2018. Unser Kunde hatte um ein Beratungsgespräch gebeten und wollte wissen, ob seine Rente stimmt. Im Beratungsgespräch stellten wir fest, dass der Rentenbescheid weniger Seiten hat.
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Der neue Rentenbescheid 2018 ist da: Aufbau des neuen Bescheides
Der Aufbau und die Struktur des Bescheides sind aber im Wesentlichen gleichgeblieben. Was fehlt, sind sämtliche Berechnungen im Hinblick auf die Herleitung der Entgeltpunkte.
Der Rentenbescheid neu enthält keine Anlagennummern, keine Überschriften die deutlich aus dem Text herausragen, viele schriftliche Erklärungen und Fließtext der für den unbefangenen Dritten und Leser nicht nachvollziehbar ist!
Der Rentenbescheid besteht aus dem Deckblatt mit der Bruttorente und dem Auszahlungsbetrag. Danach mit allgemeinen Erläuterungen.
Dann erfolgt die Berechnung der Rente, also die Rente, die sich aus den festgestellten Entgeltpunkten mit der Vervielfältigung der Rentenwerte West oder Ost oder zusammen ergibt (Monatsteilrenten).
Diesem Teil folgt der Versicherungsverlauf mit den Daten des Erwerbslebens.
Danach kommt die Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte mit verschiedenen schriftlichen Erklärungen, wie sich Pflichtbeiträge, Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten und die zusätzlichen Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten errechnen können.
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Nach der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte folgt abschließend eine Erklärung zur Rente und dem Hinzuverdienst.
Der neue Rentenbescheid 2018 ist da: Was fehlt?
Die komplette Berechnung der Entgeltpunkte. Der Versicherte, kein Richter und auch der Rentenberater kann nicht nachvollziehen, wie sich die Entgeltpunkte aus Versicherungszeiten berechnen und herleiten. Das Berechnungsergebnis der Entgeltpunkte und der persönlichen Entgeltpunkte lässt keinen Rückschluss auf die Rechtmäßigkeit zu. Daneben fehlen auch noch die Berechnungsgänge der Grund-und Vergleichsberechnung und der Gesamtleistungsbewertung. Wie kann der Versicherte also wissen, ob seine Fachschulzeiten oder Zurechnungszeiten in der Leistungsbewertung mit Entgeltpunkten belegt sind?
Es gibt keinen konkreten Zusammenhang der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte zur tatsächlichen Rechtslage.
Der neue Rentenbescheid 2018 ist da: Was ist zu raten?
Wir raten unseren Kunden, gegen den neuen Rentenbescheid Widerspruch einzulegen und zwar wegen Begründungsmangel der Rente. Die Berechnung der Entgeltpunkte ist ein wesentlicher Teil der Aufklärungs- und Begründungspflicht aus dem Sozialgesetzbuch Nr. 10, welchem die Deutschen Rentenversicherung gegenüber seinem Versicherten unterworfen ist. Zwar führt ein Begründungsmangel nicht zur Unwirksamkeit des Rentenbescheides per se, aber zur formellen Unwirksamkeit. Daneben zwingt der Versicherte die Deutsche Rentenversicherung die tatsächlichen Berechnungen zu übersenden, was einen völlig unnötigen Verwaltungsaufwand bedeutet.
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Fazit!
Der neue Rentenbescheid ist nicht übersichtlicher und durchschaubarer geworden. Die Deutsche Rentenversicherung hat nur einen sehr wichtigen teil einfach weggelassen. Dies wirft Fragen nach der Begründungspflicht nach § 35 SGB X auf, die sicher wieder unnötigerweiser deutsche Sozialgerichte bemühen wird. Es wird weiter dabei bleiben, dass der Rentenbescheid durch versierte Rentenberater geprüft werden muss!
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