Der neue Rentenbescheid kommt ohne Berechnung der Entgeltpunkte
Ende März sollen die neuen Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherungen kommen. Kürzer und besser erläutert, so die Aussage der Deutschen Rentenversicherung. Die Rentenbescheide sollen übersichtlicher und verständlicher sein. Die Deutsche Rentenversicherung hofft damit, dass die vielen Beratungen und Widersprüche bei ihr zurückgehen. Ob diese Hoffnung aufgehen wird, ist abzuwarten. Denn die wichtigsten Informationen im Rentenbescheid auf die Berechnung der Entgeltpunkte wird der Versicherte lange suchen. Sie wird es im Rentenbescheid nicht mehr geben.
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Der neue Rentenbescheid kommt ohne Berechnung der Entgeltpunkte, was sagt die Deutsche Rentenversicherung dazu.
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Die Rentenbescheide sollen übersichtlicher und besser lesbarer werden. So sagt es die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage einer Pressemitteilung vom 02.03.2018. Gleichzeitig kritisiert sie den Bundesverband der Deutschen Rentenberater. Der Bundesverband hat die Neuerungen durchleuchtet. Er sagt, dass genau die Informationen, auf die es ankommt, nämlich die Berechnung der Rentenhöhe, im neuen Rentenbescheid fehlt. Woher soll der Versicherte dann wissen, ob seine Rente stimmt?
Mit dem neuen Rentenbescheid reduziert sich der Bescheid um ca. ein Drittel.
Dabei soll die Berechnung der Rente nun ohne Zahlen mit gut verständlichen Texten erläutert werden.
Ob der Wunsch der Deutschen Rentenversicherung, ohne weniger Beratungen und Widersprüche gegen den neuen Rentenbescheid auszukommen, erfüllt wird, bleibt offen.
Der neue Rentenbescheid kommt ohne Berechnung der Entgeltpunkte: Was ein Rentenbescheid?
Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt der Deutschen Rentenversicherung. Er unterliegt nach dem Sozialgesetzbuch Nr. 10 bestimmten Formvorschriften. So muss ein Rentenbescheid nach § 33 SGB X hinreichend bestimmt sein. Dem unbefangenen Bürger/Rentner muss aus dem Rentenbescheid heraus ohne große Probleme klar sein, was die Deutsche Rentenversicherung mit dem Bescheid eigentlich sagen will.
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Der neue Rentenbescheid kommt ohne Berechnung der Entgeltpunkte: Verfügungssätze
Es stellt sich die Frage, was ein Rentenbescheid inhaltlich regelt und wie gegen die Regelungsinhalte und Verfügungssätze vorgegangen werden kann?
Der Rentenbescheid regelt folgende angreifbare Verfügungssätze:
- Die Rentenart (verschiedenen Altersrenten, EM-Rente usw.),
- Die Rentenhöhe,
- Der Beginn des Rentenanspruchs,
- und eventuell die Dauer der Rente.
Damit liegen im Rentenbescheid nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 23.03.1999, Aktenzeichen B 4 RA 41/98 R mindestens 3 einzelne Verfügungssätze/Verwaltungsakte, die jeweils für sich gesehen mit einzelnen Widersprüchen angefochten werden können.
Die Berechnungsfragen, wie zum Beispiel die Feststellung der Rentenzeiten, der Rentenartfaktor oder der Zugangsfaktor, bilden keine einzelne angreifbare Verwaltungsakte im Rentenbescheid. Sie gehören aber inhaltlich in den Bereich der Begründung eines Verwaltungsaktes. Die Summe der ermittelten Entgeltpunkte hat auch keine eigene Verwaltungsaktsqualität. Die Ermittlung der Entgeltpunkte gehört im Zusammenhang mit der Berechnung der Rentenhöhe zur Begründung des Rentenbescheids.
Fehlt der Nachweis über die Ermittlung der Entgeltpunkte, wird es für den betroffenen Rentner schlichtweg unmöglich nachzuvollziehen, wie hoch seine Rente ist. Er weiß ja nicht, wie sich die festgestellten Entgeltpunkte für die Rente berechnen.
Der neue Rentenbescheid kommt ohne Berechnung der Entgeltpunkte: Fehlende Begründung
Der neue Rentenbescheid enthält in Kürze nicht mehr die Einzelberechnungen für die Ermittlung der Entgeltpunkte.
Die Gesamtsumme der Entgeltpunkte wiederum sind ausgewiesen, weil diese Entgeltpunkte in der Rentenformel die monatliche Bruttorente ergeben.
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Der Rentenbescheid enthält somit keine inhaltliche Begründung für die Ermittlung der Entgeltpunkte. Also so ähnlich wie bei einem Steuerbescheid, der nur noch die zu zahlende Steuer ausweist, aber nicht mehr die Berechnung, wie es zu der Nachzahlung kommt.
Damit verstößt ein solcher Rentenbescheid nach Auffassung der Rentenberater und Rechtsanwälte dem Begründungserfordernis nach § 35 SGB X.
Zwar wird der Rentenbescheid dadurch nicht materiell rechtswidrig. Dennoch formell rechtswidrig und damit angreifbar. Somit wäre spätestens im Widerspruchsverfahren die Deutsche Rentenversicherung gezwungen, die Rentenberechnung der Entgeltpunkte offen zu legen.
Es stellt sich die Frage, wie sich der Rentner auf einen Inhalt oder Aussage zur Rentenhöhe einstellen soll, wenn er die Berechnung der Rente nicht nachvollziehen kann.
Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet, ihre Entscheidung zur Rentenhöhe zu erläutern.
Somit auch dem Versicherten ein Mittel zur Nachprüfbarkeit zu schaffen! Damit auch die Möglichkeit zu geben, einen Widerspruch sauber zu begründen.
Der Rentenbescheid wird ohne die Ausweisung der Berechnung der Entgeltpunkte formell rechtswidrig und damit angreifbar.
Damit ist zu befürchten, dass der Wunsch der Rentenversicherung auf weniger Beratung und Widersprüche gegen Rentenbescheide ein Wunsch bleiben wird.
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Der neue Rentenbescheid kommt ohne Berechnung der Entgeltpunkte: Was ist zu befürchten?
Wenn der neue Rentenbescheid ohne die eigentliche Berechnung der Rente, den ermittelten Entgeltpunkten kommt, wird der betroffene Rentner wohl oder übel gegen den Rentenbescheid Widerspruch einlegen müssen, um Zeit zu gewinnen. Der Rentner muss die Berechnung der Entgeltpunkte nachfordern. Denn die Deutsche Rentenversicherung sagt in ihrer Mitteilung vom 02.03.2018 auf ihrer Homepage, dass der Versicherte „unbürokratisch“ die Berechnung der Rente nachfordern kann. Was daran unbürokratisch sein soll, bleibt offen. Der Widerspruch gegen den Rentenbescheid ist dann ein sinnvolles Mittel, um die Rechtsmittelfristen zu wahren.
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Fazit
Der Nutzen des neuen Rentenbescheids ab Ende März bleibt abzuwarten. Vielmehr ist zu befürchten, dass die Deutsche Rentenversicherung mit mehr Widersprüchen gegen die Rentenbescheide rechnen muss. Denn wenn die Rentenhöhe nicht nachvollziehbar ist, nützt der Vereinfachungswille (der ja an sich gut ist) nichts. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Versierte Rentenberater von rentenbescheid24.de prüfen und kontrollieren Ihren Rentenbescheid.
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