Die Betriebsrente 2017
Am 24.05.2017 hat die große Koalition beschlossen, dass die Betriebsrente noch vor den Bundestagswahlen geändert wird. Das Betriebsrentengesetz wird erheblich geändert, so dass wir Sie über die Änderungen der Betriebsrente 2017 informieren wollen.
Die Betriebsrente 2017 wird geändert, und zwar fundamental. Was früher nicht möglich war, wird es in Zukunft geben. Eine Betriebsrente ohne die Garantie, dass der Arbeitgeber dafür haftet.
Die Betriebsrente 2017: Haftung des Arbeitgebers
Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen haftete der Arbeitgeber für den Bestand und die Zusagen in der betrieblichen Altersversorgung. Wissenswertes zum Thema betriebliche Altersvorsorge hier zum Nachlesen!
Der Arbeitnehmer hat einen direkten Haftungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat es so in einer Entscheidung vom 19.06.2012 geurteilt.
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Der Arbeitgeber haftet für Fehlbeträge in der betrieblichen Altersversorgung, wenn es Kürzungen der Leistungen durch die Versicherungsunternehmen in der Direktversicherung gibt. Der Rechtsanspruch ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch. Wenn der Arbeitgeber einen eingezahlten Finanzierungsbetrag zusagt, so muss er auch für die Höhe des Finanzierungsbetrages einstehen. Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung nach dem Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung, haftet der Arbeitgeber für den Bestand der Beiträge und den erwirtschafteten Erträgen.
Von der Haftung kann sich der Arbeitgeber nicht freizeichnen, in dem er nachteilige Verträge zu Lasten des Arbeitnehmers abschließt.
Die Betriebsrente 2017: Beitragszusage ist neu!
In dem sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist zukünftig eine Tarifrente ohne Garantien möglich. Die große Koalition hat sich auf den Verzicht von Garantien durch den Arbeitgeber geeinigt. Hintergrund ist das erhebliche Insolvenzrisiko des Arbeitgebers bei einer Betriebsrente.
Die Beitragszusage ist somit die 6. Möglichkeit die Art-und Durchführung einer BAV zu bestimmen.
Die Tarifrente erfasst aber nur die betrieblichen Rentenleistungen, die nach einem Tarifvertrag abgeschlossen werden. In dem neuen Betriebsrentengesetz wird eine entsprechende Öffnungsklausel bestehen.
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Wenn der Arbeitnehmer aber weiterhin eine andere Betriebsrente ohne diese Tarifbindung wählt, kann er sich weiterhin auf die Haftung des Arbeitgebers berufen.
Für Altverträge bis zum Inkrafttreten der Neuerungen bleibt die Rechtslage bestehen.
Beitragszusage!
Mit der neuen Betriebsrente 2017 wird eine reine Beitragszusage eingeführt, die ohne die Garantiehaftung des Arbeitgebers ist. Diese neue Tarifrente kann es nur nach einem Tarifvertrag geben.
Mindest-und Garantieleistungen für einen Arbeitnehmer sind bei dieser Beitragszusage unzulässig.
Der Arbeitgeber haftet nicht mehr dauerhaft für ein bestimmtes Leistungsniveau der Tarifrente/Betriebsrente 2017.
Der Arbeitgeber haftet somit nicht mehr für die Rendite der Betriebsrente, sondern nur noch für die eingezahlten Beiträge.
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Die Betriebsrente 2017: Kernbereiche der Reform
- Arbeitgeber wird bei reiner Beitragszusage im Rahmen der Entgeltumwandlung verpflichtet, mindestens 15 Prozent des SV-freien Entgeltes an die Versorgungseinrichtung zu zahlen,
- Es wird ein Opting-out Modell eingeführt, Sozialpartner können in der Zukunft allein die automatische Entgeltumwandlung regeln,
- Neuerungen in der Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage oder Pensionsfonds geplant,
- 8 Prozent des Höchstbetrages bei Entgeltumwandlung steuerfrei, statt bisher 4 % der Beitragsbemessungsgrenze,
- In der Sozialversicherung bleibt es bei 4 %,
- Nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können vereinbaren, dass die neuen Tarifverträge für sie gelten sollen,
- Neue Änderungen für Geringverdiener in der betrieblichen Altersversorgung, größer Einbehalt des Arbeitgebers bei der Lohnsteuer möglich (bei mindestens 240 € Altersvorsorge = 30 % Einbehalt der Lohnsteuer),die Änderung richtet sich an Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen bis 2000 € Brutto,
- Einführung eines Anrechnungsfreibetrages für Auszahlungsbeträge bei Betriebsrente bei Menschen mit Hartz-IV Bezug oder Grundsicherung in der Rente, so dass nicht die gesamte Betriebsrente bei der Grundsicherung angerechnet wird
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Die Betriebsrente 2017: am 01.06.2017 wird es beschlossen
Der Bundestag soll am Donnerstag den 01.06.2017 über das Betriebsrentenstärkungsgesetz beschließen. Das Gesetz wird mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen werden.
Damit ist sichergestellt, dass dieses Gesetz noch vor den Bundestagswahlen umgesetzt wird.
Einkommensanrechnung an die Altersrente!
Die ausgezahlte Betriebsrente wird nicht auf eine vorgezogene Altersrente als Arbeitsentgeld angerechnet. Die Altersrente wird nicht gekürzt. Vorsicht! Es fallen unter Umständen Einkommenssteuern und Sozialbeiträge auf die Betriebsrenten an. Details hierzu in unserem Renten-ABC.
Unser Fazit
Die Betriebsrente 2017 bringt echte Neuerungen. Sie wird aber aus unserer Sicht nicht in bestehende Verträge eingreifen. Der Wegfall der Garantiehaftung gilt nur für die Tarifrente (reine Beitragszusage) und nicht für die anderen Durchführungswege.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Betriebsrente an die Altersrente angerechnet wurde!