Die Flexirente 2018
2017 wurde mit einem großem Wurf die Flexirente eingeführt. Keine neue Rente, aber mit vielen Neuerungen für einen flexiblen Übergang von der Arbeit in den Ruhestand. Die Rente und der Hinzuverdienst wurden neu geregelt. Für 2018 gibt es wieder kleine Änderungen. Diese haben Auswirkungen auf die Berechnung der Teilrente bei Hinzuverdienst.
Die Flexirente 2018 wirft ihre Schatten voraus. Das erste halbe Jahr vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2017 bei den neuen Regelungen für die Flexirente ist bald vorbei. Viele Versicherte, die noch 2017 in Rente wollen, werden die Regelungen der neuen Teilrente nutzen.
Für die Berechnung der Flexirente 2018 ist die Bezugsgröße eine wichtige Rechenposition. Die Bezugsgröße ist für viele Werte und Berechnung in der Sozialversicherung ein bedeutsamer Faktor.
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2018 beträgt die Bezugsgröße in den alten Bundesländern 3.045€ und in den neuen Bundesländern 2.695€. Für Selbstständige ist die Bezugsgröße in der Rentenversicherung wichtig. Sie dient der Beitragsberechnung für deren Rentenversicherungsbeiträge.
Flexirente 2018: für die Teilrente gilt eine Bezugsgröße
Für die Einkommensanrechnung/Hinzuverdienst zur vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente ist die Bezugsgröße ein extrem wichtiger Faktor. Mit der Bezugsgröße wird der sogenannte Hinzuverdienstdeckel berechnet. Jedes Jahr zum 01.07. wird der individuelle Hinzuverdienstdeckel neu berechnet. So steht es im Gesetz.
Der Hinzuverdienstdeckel markiert in der neuen Flexirente die Grenze, bis zu dem der Hinzuverdienst zu 40 Prozent an die Rente angerechnet wird. Liegt der Hinzuverdienst darüber, wird die jeder Euro voll an die Rente angerechnet. Sollte es also ab Juli 2017 zu einer Einkommensanrechnung oberhalb des sogenannten Hinzuverdienstdeckels kommen, kann durch die Änderung der Bezugsgröße ab dem 01.07.2018 eine andere Situation eintreten. Durch den höheren Deckel kann es zu einer neuen 40%-Anrechnung kommen, so dass mehr Rente neben dem Hinzuverdienst bleibt.
Für die Flexirente gilt eine bundeseinheitliche Bezugsgröße von 3045€ ab 2018. Wissenswertes zum Hinzuverdienstdeckel können Sie hier nachlesen.
Hinzuverdienstgrenze bis zum 31.12.2017 noch ausnutzen!
Wer November oder Dezember 2017 noch in eine vorgezogene Altersrente gehen will, kann die vollen 6300 € Hinzuverdienstgrenze voll ausnutzen. Damit kann es sein, dass der Antragsteller seine volle Rente neben seinen Verdienst behält, ohne ein Kürzung hinnehmen zu müssen!
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Flexirente 2018: der Mindesthinzuverdienstdeckel
Es gibt einen sogenannten Mindestdeckel. Dieser ist bei der Altersrente gesetzlich in § 34 SGB VI geregelt. Für den gesetzliche Rentenversicherten gibt es einen Mindesthinzuverdienstdeckel. Dieser berechnet sich aus der Summe von 1/12 von 6.300 € und dem Monatsbetrag der Vollrente.
Auch wenn die Änderungen in der Bezugsgröße für die neue Teilrente oder Flexirente 2018 minimal sind, können die Auswirkungen am 01.07.2018 erheblich sein. Wir hatten oben berichtet.
Flexirente 2018: neue Pflichtbeitragsgrenzen für die Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es 2018 wieder neue Werte für die Pflichtversicherungsgrenze. Wer über dieser Grenze verdient, kann sich entscheiden, in die private Krankenversicherung zu gehen. Wer über 55. Jahre alt ist, sollte nicht ohne Not in die private Krankenversicherung wechseln. Nicht zu verwechseln ist die Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze bemisst die Höhe der maximalen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird 2018 auf 52.200€ angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze ist eine bundeseinheitliche Größe.
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Der neue Grenzbetrag für 2018 ist:
- ab 01.01.2018 = 59.400 €
Fazit
Die neuen Rechengrößen bringen 2018 auch Änderungen in der Teilrente. Ab 2018 gilt erstmals auch die bundeseinheitliche Hinzuverdienstgrenze von 6300. Wer vor dem 01.07.2017 eine vorgezogene Altersrente bezog und einen Hinzuverdienst hat, muss sich in einer vergleichenden Betrachtung eventuelle Hinzuverdienste vor dem Juli 2017 auf die neue Grenze von 6300€ anrechnen lassen. Ab 2018 ist diese Übergangsregelung dann vorbei. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de rechnen für Sie und beantragen Ihre Altersrente. Für Sie ohne Streß vor dem kommenden Weihnachtsfest.
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.