Die kleine Witwenrente
Jung geheiratet! Das Glück ist perfekt. Dann aber der große Schicksalsschlag. Früh verstorben. Für die Betroffenen eine Situation, die schwer zu begreifen ist. Dann stellen sich die Fragen, wie geht es weiter? Habe ich einen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Betriebsrente? Wir klären auf!
Die kleine Witwenrente ist ein Teil der Hinterbliebenenleistungen, die das gesetzliche Rentenrecht bietet. In unserem Beitrag Witwenrente 2017 hatten wir eine Übersicht der gesamten Hinterbliebenenleistungen dargestellt. Wissenswertes und Details zur großen Witwenrente finden Sie in diesem Ratgeberbeitrag.
Die kleine Witwenrente: warum klein?
Die kleine Witwenrente wird so bezeichnet, weil die Rentenleistung eine andere ist, als bei der großen Witwenrente. Des weiteren sind die generellen Voraussetzungen für die kleine Witwenrente andere, als bei der großen Witwenrente. Details zu den Anspruchsvoraussetzungen bei der großen Witwenrente können Sie hier nachlesen. Die Unterschiede zur großen Witwenrente ist die Dauer und die Höhe der Rentenleistung:
- die Rentenleistung ist auf 24 Kalendermonate beschränkt und
- der Rentenartfaktor zur kleinen Witwenrente beträgt 25, § 67 SGB VI.
Das Sterbevierteljahr gibt es auch bei der kleinen Witwenrente. Die kleine Witwenrente gibt es erst mit den Beschränkungen, wenn das Sterbevierteljahr ausgezahlt wurde. Diese Hinterbliebenenleistung gibt es für 3 Monate in voller Höhe und ohne Einkommensanrechnung.
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
– Berechnen der aktuellen Rente
– Berechnen der zukünftigen Rente
– Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Die kleine Witwenrente und die Voraussetzungen!
Die kleine Witwenrente bekommt der Versicherte, dessen versicherter Ehegatte oder Lebenspartner verstorben ist. Der Nachweis des Todes des versicherten Partners ist zu führen. Wissenswertes hierzu in unserem Lesebeitrag zu den Voraussetzungen für eine Witwenrente.
Der Anspruchsberechtigte muss mit dem Partner zum Zeitpunkt dessen Todes rechtsgültig verheiratet oder seit dem 01.01.2005 in Lebenspartnerschaftsregister eingetragen sein.
Eine Ehe kommt nach deutschen Recht nur zu Stande, wenn:
- die Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten stattgefunden hat,
- die Ehepartner ehefähig sind und
- keine Doppelehe vorlag.
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Für Ehe im Beitrittsgebiet gilt für die Beurteilung der Rechtsmäßigkeit das Recht der ehemaligen DDR.
Als Ehenachweis gilt im Allgemeinen:
- eine nach dem Tode des Versicherten ausgefertigte Heiratsurkunde oder
- eine Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk.
Seit dem 01.01.2005 gilt für den Anspruch der kleinen Witwenrente als Heirat auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Der überlebende Lebenspartner hat die gleiche Rechtsstellung, wie der Ehepartner mit der Heirat vor dem Standesbeamten. Als Nachweis der Heirat ist die amtliche Urkunde bei Antragstellung der Rentenleistung vorzulegen.
Ausschlussgründe für die kleine Witwenrente:
Nicht jeder Anspruchsteller bekommt die kleine Witwenrente. Ausgeschlossen ist sie in folgenden Fällen:
- Wiederheirat nach dem Tode des Ehepartners,
- Vorsätzliche Herbeiführung des Todes des Versicherten (Mord und Totschlag),
- ab 2002 Rentensplitting bei der Witwenrente und
- die kurze Ehezeit oder die sogenannte Versorgungsehe.
Ist die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen, findet der Ausschlussgrund der kurzen Ehezeit oder Versorgungsehe keine Anwendung auf Ansprüche bei der kleinen Witwenrente.
Details zur Versorgungsehe finden Sie in diesem Lesebeitrag.
24 Kalendermonate gibt es Geld:
Die kleine Witwenrente gibt es nach dem Gesetz nur für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monates, in dem der Versicherte gestorben ist.
Die Begrenzung der 24 Kalendermonate gilt für folgende Fälle nicht:
- wenn der versicherte Ehegatte vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder
- mindestens ein Ehegatte vor dem 2.01.1962 geboren ist und die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen worde.
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Diese Regelungen gelten auch für die überlebenden Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, § 242a SGB VI.
Der Unterschied zur großen Witwenrente?
Es stellt sich die Frage, worin unterscheidet sich die kleine Witwenrente zur großen Witwenrente?
Ganz einfach:
Der Anspruchsteller für die kleine Witwenrente ist nicht an ein Lebensalter gebunden. Er kann sie mit 35 Jahren erhalten oder auch mit 50 Jahren. Es reicht für die kleine Witwenrente aus, wenn man verheiratet ist und eine bestimmte Ehezeit „absolviert“ hat. Die Kindererziehung ist nicht an die kleine Witwenrente gebunden.
Der Unterschied besteht vor allem in der Länge und Höhe der Rentenleistung, die bei der kleinen Witwenrente beschränkt ist. Bei der kleinen Witwenrente sind es 25 Prozent der möglichen Rente des Verstorbenen.
Aus der kleinen Hinterbliebenenrente wird die große Witwenrente!
Aus der kleinen Hinterbliebenenrente kann schnell die große Witwenrente werden. Nach der Geburt eines Kindes oder wenn eine Erwerbsminderung eintritt oder wenn man das maßgebliche Alter erreicht, kann die dann große Witwenrente beantragt werden.
Einkommensanrechnung an die kleine Witwenrente!
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
– Berechnen der aktuellen Rente
– Berechnen der zukünftigen Rente
– Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Wie bei der großen Witwenrente werden eigene Einkommen nach bestimmten gesetzlichen Regelungen an die kleine Witwenrente mit angerechnet. Hierzu finden Sie in Kürze einen Beitrag zur Einkommensanrechnung an die Witwenrente. Auch bei der Rentenberechnung gibt es Regelungen, die zu beachten sind. Die meisten Hinterbliebenenrenten erhalten einen Abschlag in der Rente. Dies kennen Sie auch unter dem Begriff Abschlag auf die Rentenleistung, bei vorzeitigen Rentenbeginn oder der allgemeine Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente.
Die kleine Witwenrente muss beantragt werden!
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
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Die kleine Witwenrente muss wie fast alle staatlichen Rentenleistungen beantragt werden. Ohne Antrag keine Rente! Nicht zuvergessen, eventuelle Hinterbliebenenleistungen aus privaten Rentenverträgen oder betrieblichen Altersversorgungen. Ist der Tod durch ein Arbeitsunfall verursacht worden, dann kann es Rentenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder privaten Unfallversicherung geben.
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Die kleine Witwenrente- eine schwere Hürde!
Für viele Betroffene sind die Fragen zur Hinterbliebenenleistung eine schwere Bürde und Hürde. Eigentlich hat man ganz andere Probleme, als sich mit den Fragen der Hinterbliebenenrente zu beschäftigen. Viele verwirrende Details! Gerichtlich zugelassene Rentenberater von rentenbescheid24.de nehmen Ihnen die lästigen und zeitraubenden Fragen und Anträge zur kleinen Witwenrente ab. Damit Sie Zeit zum Trauern haben.
Ja, ich möchte wissen, welche Ansprüche ich habe, wenn mein Ehe-oder Lebenspartner verstirbt.