Die Lebensleistungsrente
Wir hatten kürzlich von der Solidarrente berichtet. Die Solidarrente ist das Rentenkonzept der Sozialdemokraten gegen die Altersarmut. Dagegen möchte die CDU/CSU die solidarische Lebensleistungsrente einführen. Ebenfalls, um die Altersarmut zu bekämpfen. Wissenswertes und Details zur Lebensleistungsrente in diesem Beitrag.
Die Lebensleistungsrente sollte zum 01.01.2017 eingeführt werden. Ziel der großen Koalition war es, die Altersarmut der Rentner zu bekämpfen. Auf eine gemeinsame Linie konnten sich die Koalitionspartner nicht einigen. Das Problem ist, dass die durchschnittlichen Renten in Deutschland erschreckend niedrig sind.
Die Lebensleistungsrente ist inhaltlich eine Aufstockung von Rentenleistungen, für den der Steuerzahler aufkommen muss.
Die Lebensleistungsrente: was ist geplant?
Die solidarische Lebensleistungsrente sollte ab dem Januar 2017 Renten mit niedrigen Entgeltpunkten auf 30 Entgeltpunkte anheben. Von dieser neuen Regelung bleiben bestehende Renten außen vor. Neurenten sollten von dieser Lebensleistungsrente erfasst werden.
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Anspruchsvoraussetzungen der Aufstockerrente!
Der Versicherte muss bis zu einer Übergangszeit bis zum Jahr 2022 insgesamt 35 Jahre Wartezeit nachweisen. Danach sind es 40 Jahre Wartezeit, wobei 5 Jahre Zeiten des Bezugs von Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre anerkannt werden. Die Wartezeit setzt sich in der Regel aus Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Kinderberücksichtigungszeiten zusammen.
Zusätzlich zu der Wartezeit von 40 Jahren muss der Versicherte ab dem Jahr 2023 noch eine betriebliche Altersversorgung oder eine private Rente nachweisen können.
Wie wird die Rente berechnet?
Liegen die Wartezeiten vor, wird die Rente auf 30 Entgeltpunkte aufgestockt. Aber immer nur dann, wenn weniger als 30 Entgeltpunkte vorliegen.
- Partnereinkommen wird aber berücksichtigt
- Wer trotz Anhebung bedürftig nach dem SGB XII ist, soll einen weiteren Zuschlag bekommen, bis zu einer Summe von 30 Entgeltpunkten
Wissenswertes zum Thema der Rentenberechnung können Sie hier nachlesen!
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Lebensleistungsrente und Altersarmut!
Wenn heute die Lebensleistungsrente mit Anhebung auf 30 Entgeltpunkten gezahlt würde, bekommt der Rentner eine Bruttomonatsrente von 913,50€. Davon gehen (pauschal) 11% Beiträge für die gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung und dem Krankenkassenzusatzbeitrag ab. Für den Rentner verbleiben 813,01€ Netto-Rente monatlich.
Der Grundsicherungsbedarf lag Ende 2013 im Schnitt bei 740€ monatlich. Für 2017 wird dieser Betrag deutlich höher liegen.
Allein der Anstieg der Regelbedarfsätze im Hartz IV/Grundsicherung zum 01.01.2017 zeigt, dass die 813€ Netto-Rente nicht wirklich zur Bekämpfung der Altersarmut dienen.
Neben dem Regelbedarfssatz von 409€ in der Stufe 1 kommen noch die Kosten der Unterkunft dazu. Dann liegen wir ganz schnell in dem Bereich der Nettorente der Lebensleistungsrente.
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Die Lebensleistungsrente versus Solidarrente
Beide Konzepte taugen nicht dazu, die Altersarmut zu bekämpfen. Sie sind politische Zielsetzungen für den Wahlkampf. Die Lebensleistungsrente verschlingt wie die Solidarrente Unsummen an Steuergeldern. Diese Rente und auch die Solidarrente bringen dem Rentner nichts. Ob sich eines der beiden Renten durchsetzt, wird der Ausgang der Bundestagswahlen 2017 zeigen!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.