Die Opel-Rente
Auf Opel kommen schweren Zeiten zu. Personalabbau und Werkschließungen machen wieder die Runde. Ca. 3700 Mitarbeiter von Opel sollen entlassen werden. Mit Angeboten von Altersteilzeit und Vorruhestandsregelungen. Oder der Weggang wird mit bis zu 275.000€ Abfindung versüßt. Was keiner ahnte, es bleibt nicht bei den angekündigten Zahlen, sondern ein Run auf die Angebote gibt es bei Opel, so dass es jetzt schon über 4000 Mitarbeiter sind, die Opel verlassen werden. Freiwillig wohlgemerkt! Jetzt schlägt der Betriebsrat Alarm, dass die Arbeitskräfte in den Werken von Opel fehlen könnten.
Die Opel-Rente ist keine Betriebsrente, sondern das Angebot des Eigentümers von Opel an die älteren Mitarbeiter, Opel über verschiedene Wege in die Rente zu verlassen. Dabei sind Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen oder Abfindungen im Angebot. Für viele ältere Mitarbeiter der rettende Anker, um in die Rente zu „flüchten“. Wir sagen, wie es gehen kann! Dabei spielen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen des Betriebsrates mit dem Arbeitgeber eine wichtige Rolle, sozusagen die Rechtsgrundlage für die Ansprüche der älteren Arbeitnehmer. Besser jetzt die Angebote annehmen, als später in die Arbeitslosigkeit zu gehen.
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Die Opel-Rente: Über die Altersteilzeit in Rente gehen
Wer es von den Opel Mitarbeitern clever anstellt und gut beraten und informiert ist, kann über eine Altersteilzeit nahtlos in die Rente gehen. Sogar noch ohne Abschläge. Bei der Altersteilzeit geht der Mitarbeiter ein neues befristetes Arbeitsverhältnis ein, in dem er in der aktiven Phase mit einem Gehaltsverlust voll arbeitet ( meist mit 80-90 % des letzten Einkommens). In der zweiten Phase bleibt er mit gleichem Einkommen zu Hause und kann seinen vorgezogenen Ruhestand genießen. Wenn er bei Abschluss des Altersteilzeitvertrages genau weiß, wann er abschlagsfrei in Rente gehen kann, dann kann er genau planen und vorsorgen. Oftmals wird bei Autokonzernen der Ausgleich für den Rentenverlust durch das verkürzte Einkommen noch mitgetragen. Wir hatten im Fall VW berichtet.
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Die Altersteilzeit ist eine Pflichtbeitragszeit und zählt bei den 45 Jahren für eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte voll mit. Wer dann in Rente geht, kann mit 2-3 Jahre Passivphase einen vorgezogenen Ruhestand genießen. Parallel dazu kommt mit Renteneintritt auch noch die Betriebsrente zum Tragen, die nochmals ein finanzieller Zuschlag auf die Rente oben drauf gibt. Seit 2004 gibt es bei Opel eine Betriebsrente, die zuvor 1997 abgeschafft wurde.
Die Betriebsrente wird bei der Auszahlung nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet, weil sie kein anrechenbares Einkommen ist. So ist die geltende Rechtslage. Anrechnungsfrei kann auch noch mit einem Minijob bis 6300€ im Jahr auf die Altersrente dazuverdient werden.
Oftmals stellt sich die Frage, bei der Altersteilzeit, wie hoch die echten Verluste in der Rente sind, wenn der Opel-Mitarbeiter auf 10-15 Prozent Einkommen verzichtet und Opel nichts ausgleicht. Da empfiehlt sich eine Vergleichsrechnung, um die Verluste genau zu kalkulieren. Im Vergleich zu ersparten Lebenszeit ohne Arbeit- wer dies so betrachtet- dürften die wirtschaftlichen Verluste vergleichsweise niedrig ausfallen. Bei einer echten Vergleichsfrage hilft nur die oben angesprochene Vergleichsberechnung. Welche für versierte unabhängige Rentenberater kein Problem sein dürfte. Damit die Entscheidung der Opel-Mitarbeiter planbar und kalkulierbar ist! Für die Opel-Rente.
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Die Opel-Rente: Über den Vorruhestand in Rente gehen
Die nächste Variante den Ruhestand zu erreichen, sind Vorruhestandsregelungen. Der Vorruhestand ist ein echter Pflichtbeitragstatbestand. Oftmals verzichten aber die Mitarbeiter im Vergleich zur Altersteilzeit auf deutlich mehr Einkommen. Sie können aber sofort mit ca. 50-60% des tariflichen Einkommens zu Hause bleiben. Dann kann für die Rente aber deutlich mehr Geld fehlen, als bei der Altersteilzeit.
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Generell ist zu sagen, dass der Vorruhestand für diejenigen Mitarbeiter bei Opel interessant sein dürfte, die in der Verwaltung oder Management arbeiten, weil die Verdienste hier oft über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und die Rentenverluste sich im „Rahmen“ halten.
Aufgepasst! Der vorzeitige abschlagsfreie Rentenbeginn ist gegenüber der Regelaltersrente immer ein Verlust an Rente, weil bei Weiterarbeit bis zur Regelaltersrente noch Rentenpunkte verdient werden!
Fazit
Alle die Opelmitarbeiter die heute eine Altersteilzeit oder Vorruhestandsregelung anstreben, sollten diese bis zum Erreichen einer abschlagsfreien Rente abschließen. Damit sie keine Abschläge in der Rente hinnehmen müssen. Außer der Konzern gleicht die Abschläge durch Abfindungszahlungen wieder aus, so dass ein früherer Renteneintritt planbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dennoch sollten sich alle Opel-Mitarbeiter, die die Rente jetzt planen, genau prüfen und fachlich versierten Rat suchen. Entweder über den Betriebsrat, wenn dieser die Rentenfragen beantworten kann oder durch eine unabhängige Beratung durch einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater! Sicher ist sicher. Damit es mit der Opel-Rente klappt!
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Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.