Die Rente im Jahr 2018
Die Bundestagswahl endet am 24.09.2017. Die Menschen in der Bundesrepublik werden mit ihren Stimmen für die nächsten 4 Jahre die Richtung in der Politik vorgegeben. Nach dem Willen der CDU soll es für die Rente bis 2030 keinen Handlungsbedarf geben. So hat es Wolfgang Schäuble jüngst vor der Wahl gesagt. Was passiert nun mit der Rente? Gibt es wirklich einen Stillstand? Rentenprogramme im Überblick, bitte hier nachlesen!
Die Rente im Jahr 2018 wird nicht stehenbleiben. Pünktlich zum Januar 2018 ändern sich die Rechengrößen zur Sozialversicherung. Der Referentenentwurf liegt vor. Wir haben berichtet.
Die Steuerfreibeträge ändern sich 2018
Für das Jahr 2018 ändern sich die Steuerfreibeträge bei der gesetzlichen Rente. 2018 sind nur noch 24 Prozent der Rente steuerfrei. 2019 dann 22 %. Bis zum Jahr 2040 dann 100 Prozent der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtig sind.
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Rente im Jahr 2018: Vertrauenstatbestände fallen weg
Wer 1955 geboren ist, kann 2018 eine Altersrente mit 63 Jahren erreichen wird. Für den Geburtsjahrgang 1955 fallen die Regelungen des § 236 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI weg. Wer nach dem 31.12.1948 geboren war, dessen Altersgrenze wurde angehoben, wenn er mit 63 Jahren in Rente gehen wollte. Dies hat Auswirkungen auf den Abschlag der sich vom 63. Lebensjahr bis zur angehobenen Regelaltersgrenze berechnet. Für Versicherte, die vor 1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag geschlossen hatten, blieb es bei der Berechnung des Abschlages bei dem 65. Lebensjahr. Somit werden Versicherte, die 1955 geboren sind und 2018 mit 63 Jahren und 35 Wartezeitjahren in Rente gehen, einen höheren Abschlag bei Bezug der vorzeitigen Rente haben. Der Abschlag berechnet sich dann.
Ähnlich Regelungen finden sich bei den Altersrenten für schwerbehinderte Menschen im § 236 a SGB VI.
Das Renteneintrittsalter steigt
Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente steigt. Wer im Jahr 2018 mit der Regelaltersrente in die „reguläre“ Rente gehen will, ist wahrscheinlich 1952 oder 1953 geboren. Wer 1953 geboren ist, der kann erst mit dem 65. Lebensjahr und 7 Kalendermonate in die Regelaltersrente gehen. Ist der Versicherte zum Beispiel am 01.10.1952 geboren und hat keinen Altersteilzeitvertrag vor 2007 geschlossen, kann mit Erreichen von 65. Lebensjahren und 6 Kalendermonaten in die Regelaltersrente gehen, so steht es im § 235 SGB VI.
Für Versicherte, die vor dem 01.01.1955 geboren waren und vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag geschlossen hatten, ist es noch möglich mit Erreichen des 65. Lebensjahres in die Regelaltersrente zu gehen.
Für die Geburtsjahrgänge ab 1955 fällt dieser Vertrauensschutztatbestand generell weg. Diese Versicherten können erst mit Erreichen des 65. Lebensjahres und 9 Kalendermonaten in Rente gehen.
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Die Rente im Jahr 2018 : Erwerbsminderungsrente wird aufgebessert
Wer ab dem 01.Januar 2018 als „Neurentner“ eine Erwerbsminderungsrente beantragt und dann auch bezieht, wird gegenüber dem Bestandsrentner einer EM-Rente besser gestellt. Durch eine Ausweitung der Berechnung der Zurechnungszeiten für die EM-Rente werden die Erwerbsminderungsrentner ab 2018 finanziell aufgewertet.
Rente im Jahr 2018 : Die Angleichung Ost an West
Die erste Stufe der Rentenangleichung Ost an West wird ab dem 01.07.2018 erfolgen. Neben der Rentenanpassung, die auch höchstwahrscheinlich kommen wird. Details und Einzelheiten zur Ostangleichung der Renten können Sie hier nachlesen.
Rente im Jahr 2018: Neue Rechte für Schwerbehinderte!
Die 2. Stufe des Bundesteilhabegesetzes startet pünktlich zum 01.01.2018. Mit besseren Rechten für schwerbehinderte Menschen und der Teilhabe am Arbeitsleben. Ab dem 01.01.2018 gibt es ein völlig neues Sozialgesetzbuch Nr. 9. Nicht zu vergessen, es gibt eine Erweiterung der Anspruchsvoraussetzungen des Merkzeichens aG und ein neues Merkzeichen für Taubblinde.
Der Behindertenbegriff wurde geändert. Die Rechtsvorschriften der Eingliederungshilfe für schwerbehinderte Menschen aus der Sozialhilfe (SGB XII) finden sich ab dem 01.01.2018 im neuen SGB IX wieder. Daneben wird ein Budget für Arbeit eingeführt, welches behinderten Menschen ermöglicht, aus einer anerkannten Behindertenwerkstatt in einen Betrieb der freien Wirtschaft oder der öffentlichen Hand zu wechseln. Oder sich einen anderen Anbieter zu suchen, der Teilhabeleistungen zum Wiedereintritt in das Erwerbsleben anbietet. Die Vermögensfreibeträge erhöhen sich deutlich. Ein Familieneinkommen darf nicht mehr zur Finanzierung von Teilhabeleistungen bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen herangezogen werden
Jetzt stellen Sie sich berechtigt die Frage, was hat, dass mit der Rente im Jahr 2018 zu tun? Auf den ersten Blick nichts. Auf den 2. Blick schon. Menschen, die 20 Jahre in einer anerkannten Behindertenwerkstatt gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Oder schwerbehinderte Menschen können im Jahr 2018 eine Rente für schwerbehinderte Menschen erreichen. Wissenswertes zum Thema Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie hier nachlesen.
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Rente im Jahr 2018: Die Rentenanpassung!
Gute Nachrichten vom Arbeitsmarkt und von den allgemeinen Lohnsteigerungen. Die Löhne steigen, so die neuesten Nachrichten der letzten Tage. Nach Mitteilungen des Bundesamtes für Statistik sind die Reallöhne im 2. Vierteljahr 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,2 % gestiegen. Damit stehen die Chancen sehr gut, dass es im Westen wie im Osten Rentensteigerungen ab dem 01.07.2018 geben wird. Näheres wird sich im Frühjahr 2018 ergeben, wenn die Zahlen durch die Bundesregierung bekanntgegeben werden.
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Fazit zur Rente im Jahr 2018
Die Rente im Jahr 2018 wird nicht stillstehen. Mahnende Worte aus allen Ecken. Die Altersdemografie und die Babyboomer werden für einen massiven Anstieg der Neurentner sorgen. Daneben auch die allgemeine Verlängerung der Rentenbezugszeiten durch Anstieg der Lebensalter. Es ist nicht zu erwarten, dass die CDU/CSU dies einfach ignorieren wird. Ob der Ausweg die Rente mit 70 ist, bleibt abzuwarten. Erinnern Sie sich an das Wort der Kanzlerin, mit ihr wird es die Rente mit 70 nicht geben!
Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine zukünftige Rente sein wird!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.