Die Sozialwahl zur Rentenversicherung 2017
Jetzt auch in der Fernsehwerbung: die Sozialwahl zur Rentenversicherung 2017. Neben der Bundestagswahl 2017 besteht jetzt die Möglichkeit, für verschiedene Zweige der Sozialversicherung Wahlen für die Mitgliedervertretungen durchzuführen. Was hinter der Sozialwahl 2017 steht, erklären wir in unserem Beitrag.
Für die Sozialwahl zur Rentenversicherung 2017 erhalten zur Zeit Millionen Menschen in der Bundesrepublik Wahlbriefe zugesandt. Wenn man sich mit verschiedenen Leuten über die Sozialwahl unterhält, erntet man nur Schulterzucken. Kaum einer weiß, was sich hinter dieser Wahl verbirgt.
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Die Sozialverwaltungen sind Selbstverwaltungsorgane!
Die Deutsche Rentenversicherung oder die Ersatzkrankenkassen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben ihre eigenen Mitgliederversammlungen, quasi ihre eigenen kleinen Bundestage. Bei der Sozialwahl wählen alle Rentenversicherte, Rentenbezieher und Krankenversicherte ihre Vertreter und die jeweiligen Verwaltungsräte.
Die Sozialwahl zur Rentenversicherung 2017: keine Gang zur Wahlurne!
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Sie findet alle 6 Jahre statt.
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Gewählt werden Kanditaten, die selbst in der Rentenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Es gibt keine Direktwahl, sondern eine reine Listenwahl.
Zusammengestellt werden die Listen hauptsächlich von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmerverbänden. Wer gewählt wird, arbeitet ausschließlich ehrenamtlich.
Die Funktionen der Sozialwahlvertreter!
Nach dem Gesetz setzen sich die Vertreter für die Interessen der Rentnerinnen und Rentner und der gesetzlich Krankenversicherten ein.
Die Verwaltungsräte (Krankenkasse) und Vertreterversammlungen (Rentenversicherung) haben die gesetzliche Aufgabe, den durch den Gesetzgeber der Rentenversicherung und den Krankenkassen aufgetragenen Gesetzesauftrag mit „Leben“ zu erfüllen. Die Selbstverwaltung entscheidet über den Haushalt der Rentenversicherung und der Ersatzkrankenkassen mit einem Volumen von vielen Milliarden Euro. Sie berufen den hauptamtlichen Vorstand und treffen andere wichtige Entscheidungen.
Eines können diese Selbstverwaltungsorgane nicht. Sie können nicht über eine Rentenerhöhung entscheiden oder die Rentenberechnung der gesetzlichen Rente verändern.
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Die gewählten Vertreter haben aber die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wie bestimmte gesetzliche Leistungsangebote ausgestaltet werden. Stichwort Rehabilitation. Sie können aber über Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung entscheiden.
Die Sozialwahl zur Rentenversicherung 2017: Kritik
Der Sozialwahl und den Wahlkriterien wird Intransparenz vorgeworfen. Genereller Kritikpunkt ist, dass nicht klar ist, wen man überhaupt wählt. Es gibt keinen Wahlkampf. Auf den Listen zur Sozialwahl stehen keine Personen, sondern meistens wahlberechtigte Organisationen. Die Wahlbeteiligung ist sehr gering. Bei der letzten Sozialwahl waren es 30 Prozent der Stimmberechtigen, von ca. 52 Millionen wahlberechtigten Versicherten.
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Der Einfluss in dem Widerspruchsausschuss ist groß
Wenn Sie gegen einen ablehnenden Leistungsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen, wird der Widerspruchsausschuss in Ihrer Sache tätig. In diesem sitzen die durch die Sozialwahl 2017 gewählten Vertreter und prüfen die Entscheidung der Verwaltung nochmals auf Richtigkeit. Deshalb ist hier eine der wichtigsten Selbstverwaltungsarbeiten der gewählten Vertreter zu sehen, nämlich die Kontrolle der Verwaltungshandlungen bei Entscheidungen, die den Versicherten direkt betreffen.
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Sozialwahl 2017 und Ihre Ansprüche zur Rente
Trotz der anhaltenden Kritik ist die Selbstverwaltung der Rentenversicherung und der Krankenkassen keine schlechte Sache, weil über somit auch eine gewisse Kontrolle über die Sozialbehörden ausgeübt wird. Für Ihre eigenen Rechte und Ansprüche auf eine Rente spielt die Sozialwahl dagegen eher eine untergeordnete Rolle. Wer mag, kann sich an der Wahl beteiligen. Ein großer Zeitaufwand scheint es nicht zu sein.
Ja, ich möchte wissen, ob mein Rentenbescheid im Jahr 2017 stimmt.