Die Umlagefinanzierung der Rente
Wir reden oft über die gesetzliche Rente und deren Finanzierung. Daher wollen wir die Art und Weise der Finanzierung der gesetzlichen Rente näher beleuchten. Insbesondere, was es mit dem Umlageverfahren bei der gesetzlichen Rente auf sich hat.
Die Umlagefinanzierung der Rente ist eine Methode zur Finanzierung der Rentenversicherung. Das Umlageverfahren dient in Deutschland im Allgemeinen der Finanzierung des Sozialversicherungssystems, insbesondere aber der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und der Rente. Im klassischen Sinne funktioniert die Umlagefinanzierung so, dass durch die Versicherten Beiträge eingezahlt werden und an die Rentenansprüche der Leistungsberechtigten unmittelbar ausgezahlt werden.
Die Umlagefinanzierung der Rente: Rechtsgrundlage für die Finanzierung
Im Rentenrecht regelt der § 153 SGB VI das sogenannte Umlageverfahren. Das heisst, die deutsche Rentenversicherung deckt ihre Ausgaben eines Kalenderjahres mit den Einnahmen des betreffenden Kalenderjahres. Daneben kann sie noch auf die Nachhaltigkeitsrücklage zugreifen. Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung sind die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber und die Bundeszuschüsse. Im Umlageverfahren nicht mit einbezogen sind übertragende Wertguthaben aus Zeitwertkonten nach dem SGB IV.
Der Leistungsberechtigte erwirbt durch seine Beitragszahlung in der Rente einen Anspruch auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente und für seine Hinterbliebenen abgeleitete Hinterbliebenenrenten.
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In dem Umlageverfahren erhält die erste Generation der Rentenempfänger eine Leistung, ohne dass sie dafür selbst im großen Umfang Leistungen an Beiträgen erbracht hat. Damit erhalten sie eine Leistung ohne echte Gegenleistung. Das Umlageverfahren funktioniert auf dem Prinzip des sogenannten inhärenten Schuld. Für die nachfolgende Generation liegt sozusagen eine Verschuldung vor, weil sie die Anfangsschuld mit ihren Beiträgen abbaut. Die neue Rentnergeneration hat dann wieder Ansprüche gegen ihre nächsten Nachfolger. Somit werden immer wieder neue Verschuldungen aufgebaut, die mit Beitragszahlungen der nächsten Generation abgebaut werden. Im Rahmen der Deutschen Rente gilt der Generationenvertrag als tragende Säule des Umlageverfahrens.
Die Umlagefinanzierung der Rente: Kapitaldeckungsverfahren bis 1957
Im Kapitaldeckungsverfahren werden Beiträge oder Prämienleistungen angespart und verzinst, um im Leistungsfall ausgezahlt werden zu können. Diese Art der Finanzierung wird bei privaten Versicherungen oder Altersruheanlagen angeboten.
Die gesetzliche Rente baute seit dem Beginn auf die Kapitaldeckung. Rentenbeiträge waren gleichsam durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Konten zu zahlen. Die Kapitaldeckung funktionierte aber nie richtig und scheiterte immer, wenn Kriege eintraten oder die Inflationszeit das Rentenkapital auszehrte.
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1957 wurde für die gesetzliche Rente das Umlageverfahren mit Dynamisierung eingeführt. Nach dem sogenannten Schreiber-Plan wurde der Begriff des Solidar-Vertrages geprägt. Im Schreiber-Plan war auch eine Kinderrente vorgesehen und die Einführung von doppelten Beiträgen von kinderlosen Versicherten. Dies wurde aber nicht umgesetzt.
Herr Schreiber war ein kluger Mann, er wollte die deutsche Rente auf breiter Basis aufbauen. Also durch Einbeziehung von den Selbstständigen und Freiberuflern. Vielleicht greift ja die neue Rentenkommission des Hubertus Heil die Ideen des Nationalökonomen Schreiber von damals auf.
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Die Umlagefinanzierung der Rente: Finanzierungsprobleme der Deutschen Rente
Die Kosten steigen, die Lebenserwartung nimmt zu. Daneben gibt es eine sinkende Geburtenrate und für die Rente ungünstige demografische Entwicklungen. Es ist an die Generation der Babyboomer zu denken. Weiterhin auch die Entnahmen aus der Rentenkasse durch versicherungsfremde Leistungen, die das Umlageverfahren in Gefahr bringen können. Es wird lebhaft diskutiert, ob das Umlageverfahren in der Zukunft weiter funktionieren wird. Sofern die Konjunktur läuft und viele Menschen in das System einzahlen, dürfte aus volkswirtschaftlicher Sicht alles gut gehen. Wenn aber weiter die Lohnquote sinkt, wäre über eine Ausweitung des Faktors der Arbeit nachzudenken, damit Beiträge in das Umlageverfahren eingezahlt werden können.
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Fazit!
Das Umlageverfahren der deutschen Rente basiert auf dem Generationenvertrag. Dieser bedeutet, dass der Beitragszahler von heute, die Rente des Leistungsempfängers (Rentners) finanziert. Diese Kette läuft so lange gut, so lange es ein ausgewogenes Verhältnis von Beitragszahlern und Rentner gibt. Auf Grund der demografischen Entwicklung in Deutschland gerät dieses System immer mehr unter Druck. Ob heute noch Lösungen greifen würden, ist völlig offen!
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