Einen Monat früher in Rente
Die Flexirente macht es möglich! Versicherte können, wenn sie kurz vor der Regelaltersrente stehen, den Einkommensfreibetrag zur Rente von 6300€ ausnutzen. Ganz legal. Also die volle Rente und das Einkommen zusammen beziehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wir berichten von einem Fall aus der Beratungspraxis von rentenbescheid24.de (Sachverhalt stark vereinfacht).
Ein Monat früher in Rente gehen, die volle Rente ungekürzt und das Einkommen zusammen genießen, wer will das nicht. So dachte es sich auch ein Versicherter, der im Juli 2017 seinen Rentenantrag für die Regelaltersrente zum 01.09.2017 stellte. Er ist selbstständig und hatte im Versicherungskonto schon mehr als 45 Jahre Wartezeit stehen. Er hätte schon 2016 ohne Abschläge in Rente gehen können. Er wollte aber weiterarbeiten, weil sein Verdienst mit monatlich über 5000€ nicht so schlecht ist. Die Antragsformulare füllte er bei einem Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung aus. Dort gab er unter anderem schriftlich und auch mündlich an, dass er auch nach Erreichen seiner Regelaltersrente weiterarbeiten wolle. Er fragte auch nach der Flexirente nach.
Die Monatsrente unseres Mandanten beträgt ca. 2100 € mit Beitragszuschuss zur privaten Krankenkasse.
Ein Monat früher in Rente: Kontaktaufnahme zu rentenbescheid24.de
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Kurze Zeit später erhielt er seinen Rentenbescheid. Er nahm zur Prüfung seiner Rentenunterlagen und seines Bescheides Kontakt zu den Rentenberatern von rentenbescheid24.de auf und bat um eine Beratung und Berechnung seiner Rente. Nach der Berechnung seiner Rente teilten die Rentenberater von rentenbescheid24.de ihm mit, dass er auch die Möglichkeit hat, ein Monat früher in Rente zu gehen und dabei von der Flexirente zu partizipieren.
Ein Monat früher in Rente: lohnt es sich oder nicht?
Die Rechnung ist einfach. Gehe ich ein Monat früher in Rente und habe mein volles Einkommen und meine volle Rente, dann muss ich eine leicht gekürzte Rente in Kauf nehmen. Nicht wegen dem Abschlag, sondern weil mir 1 Monat rentenrechtliche Zeiten fehlen. Oder gehe ich erst zur Regelaltersgrenze in meine Rente und bekomme eine leicht höhere Rente, kann aber den Einkommensfreibetrag bis 6300€ aus der Flexirente nicht mehr nutzen.
Denn Sie wissen es vielleicht! Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt neben der Rente dazuverdienen.
Beratung "Früher in Rente gehen"
So gelingt der frühere Rentenbeginn!
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- Vorteile der Flexi-Rente nutzen
Unser Mandant entschied sich dafür, einen Monat früher in Rente zu gehen. So oder so abschlagsfrei.
Ein Monat früher in Rente: Widerspruch gegen den Rentenbescheid!
Unser Mandant entschied sich, einen Monat früher in Rente zu gehen. Er nutzte für diesen einen Monat voll den Jahresfreibetrag von 6300€ aus. Er wollte seine volle Rente und sein volles Einkommen anrechnungsfrei haben. Seine Rente, die er einen Monat früher, also zum 01.08.2017, beziehen wollte, war um ca. 3 € niedriger als die Rente zum 01.09.2017. Für unseren Mandanten war klar, was zu tun ist. Er beauftragte die Rentenberater von rentenbescheid24.de Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Wir legten den Widerspruch mit der Begründung ein, dass unser Mandant die Flexirente zu seinem Vorteil nutzen wolle.
Ein Monat früher in Rente: Das Ergebnis!
Rente korrekt und zuverlässig berechnen!
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Der Widerspruch war erfolgreich. Die deutsche Rentenversicherung erkannte an, dass unser Mandant einen Anspruch auf die frühere Rente unter den wirtschaftlich positiven Folgen der Flexirente hat. Somit kommt er in den Genuss einer vollen weiteren Monatsrente für den August 2017 neben seinem vollen Einkommen. Die Nachzahlung der Rente beträgt über 2000€. Unser Mandant hat sich gefreut.
Fazit!
Die Einkommensanrechnung der neuen Flexirente ist schwer zu durchschauen. Für den Laien eine komplizierte Sache. Hätte unser Mandant nicht gegen den ersten Rentenbescheid getan, hätte er 2100 € Rentenverlust gehabt. Nachrechnen und prüfen kann sich also lohnen. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de übernehmen diese Aufgabe für Sie.
Ja, ich möchte wissen, was ich neben der Rente dazuverdienen darf!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.
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