Einigung bei der Mütterrente II
Die neusten Nachrichten vom 31.01.2018 geben die Gewissheit. Die CDU/CSU und SPD haben sich bei den Koalitionsverhandlungen für eine neue Bundesregierung auf die Mütterrente II und die Solidarrente geeinigt. Für viele Versicherte sicher eine gute Nachricht, aber ein Kompromiss, der die meisten Mütter sehr ärgern wird.
Einigung bei der Mütterrente II in den Koalitionsverhandlungen, so die Nachrichtenlage am 31.01.2018. Die Verhandlungspartner der GroKo haben sich in verschiedenen Rentenfragen geeinigt. Unter anderem auf die Mütterrente II.
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Einigung bei der Mütterrente II: Wer soll sie bekommen?
Mütter, die 3 oder mehr Kinder vor 1992 geboren haben, sollen einen Zuschlag von jeweils 1 Jahr Kindererziehungszeiten in der Rente bekommen. Von 2 auf 3, so heißt die neue Formel.
Aber noch ist völlig unklar, ob mit der Mütterrente wieder ein Unterschied gemacht wird, wie bei der ersten Mütterrente 2014. Dort hatten Bestandsrentnerinnen einen Zuschlag von dem Geldwert des jeweiligen Rentenwertes pro einem Entgeltpunkt bekommen. Hingegen Neurentnerinnen ab dem 01.07.2014 mussten sich in die „normale“ Entgeltanrechnung bei der Mütterrente mit anderen Entgeltpunkten aus Einkommen begnügen, was zum Teil zu ungerechten Ergebnissen in der Bewertung der zusätzlichen Kindererziehungszeiten führte. Der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für die Bestandsrentnerinnen bis zum 30.06.2014 ist in § 307d SGB VI geregelt.
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Daneben stellt sich noch eine ganz andere Frage, bei der heutigen Nachricht zur Mütterrente: Warum nur die Mütter, die 3 oder mehr Kinder geboren haben? Viele Frauen haben schon ihren Unmut über dieser Regelung getroffen, die weniger als 3 Kinder vor 1992 geboren und erzogen haben. Sie stellen sich die Frage, was denn der rechtlich-sachliche Unterschied sein soll, dass sie nicht vor der neuen Mütterrente II profitieren können. Haben sie nicht auch eine Erziehungsleistung erbracht, wenn sie 1 oder 2 Kinder geboren und erzogen haben? Diese neue Regelung birgt sicher viel Zündstoff und wird gerichtliche Streitigkeiten wegen der Ungleichbehandlung nach sich ziehen. Sicher!
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Einigung bei der Mütterrente II: Die Solidarrente/Grundrente kommt!
Die Solidarrente kommt, wenn die GroKo kommt. Profitieren sollen die Versicherten und Bestandsrentner die mit Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten und Beitragszeiten auf 35 Jahre kommen. Ob damit auch diejenigen in den Genuß des Zuschlages kommen, die auch ALG-1 Zeiten, Arbeitslosenhilfezeiten oder Hartz-IV Zeiten haben, ist noch nicht klar! Der Koalitionsvertrag wird es zeigen.
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Einigung bei der Mütterrente II: Beitragserhöhung in der Rente!
Was als kleiner Schritt hier verkauft wird, ist erst der Anfang. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden steigen. Bis 2025 auf 20 Prozent. Was danach kommt, ist offen.
Einigung bei der Mütterrente II: Rentenkommission nach 2025
Erst 2025 soll eine Rentenkommission über die weitere Zukunft der Rentenversicherung entscheiden. Ab heute 7 Jahre keine Entwicklung, keine Visionen über die Zukunft der Rente. Die wir alle dringend brauchen. Eine denkbar schlechte Entscheidung der Koalitionäre, alles auf die lange Bank zu schieben!
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